Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ergeben sich für das Netzwerk Samtgemeinde Elbtalaue bestimmte Anweisungen zum Verfahren. Für den Einsatz der Städtebauförderungsmittel und die Verfahrensdurchführung sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Verwaltungsvorschriften zum BauGB (VV-BauGB), die Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) und die Programmstrategie für das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ maßgebend. Diese Anweisungen zum Verfahren sehen die Notwendigkeit der jährlichen Erstellung einer Programmanmeldung für Durchführungsmaßnahmen zum 01. Juni für das darauffolgende Programmjahr sowie die fristgerechte Vorlage dieser bei der Programmbehörde vor.

Es ergeben sich weiterhin durch die genannten Bindungen an Gesetze und Richtlinien spezielle Verwaltungsaufgaben, die die Durchführung und Abwicklung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen betreffen. Hierzu gehört u. a. die Bewirtschaftung von Fördermitteln, die Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen, die Erstellung von Mittelabrufen (Zuwendungsverfahren), die Abgrenzung von Fördergebieten etc.

Die Verfahrensbetreuung des Städtebauförderungsprogramms soll extern durch die Niedersächsisches Landgesellschaft mbH (NLG) auf stundengenauer Abrechnung erfolgen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen den NLG wird das Honorarvolumen für das Programmjahr 2016 auf 3.600,00 Euro (brutto) geschätzt.

In Gemeinden in Haushaltssicherung kann der kommunale Eigenanteil in Höhe von 33 1/3 % der förderfähigen Kosten auf bis zu 20 % der förderfähigen Kosten abgesenkt werden. Insofern ist folgende Mittelbeantragung vorgesehen:

Bruttokosten                                    3.600,00 Euro

Eigenanteil                                           720,00 Euro

Die Antragsfrist für das Programmjahr 2016 ist der 1. Juni 2015.

Herr Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt.

Ohne Diskussion fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Für das Programmjahr 2016 werden im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue die verbleibenden Kosten in Höhe von brutto  720,00 Euro für die Verfahrensbetreuung des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ bereitgestellt.