Sitzung: 07.05.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0119/2015
Mit der Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm ergeben sich für das Netzwerk Samtgemeinde
Elbtalaue bestimmte Anweisungen zum Verfahren. Für den Einsatz der
Städtebauförderungsmittel und die Verfahrensdurchführung sind das Baugesetzbuch
(BauGB), die Verwaltungsvorschriften zum BauGB (VV-BauGB), die
Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) und die Programmstrategie für das
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ maßgebend. Diese
Anweisungen zum Verfahren sehen die Notwendigkeit der jährlichen Erstellung
einer Programmanmeldung für Durchführungsmaßnahmen zum 01. Juni für das
darauffolgende Programmjahr sowie die fristgerechte Vorlage dieser bei der
Programmbehörde vor.
Es ergeben sich weiterhin durch die genannten
Bindungen an Gesetze und Richtlinien spezielle Verwaltungsaufgaben, die die
Durchführung und Abwicklung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen betreffen.
Hierzu gehört u. a. die Bewirtschaftung von Fördermitteln, die Erstellung der
jährlichen Zwischenabrechnungen, die Erstellung von Mittelabrufen
(Zuwendungsverfahren), die Abgrenzung von Fördergebieten etc.
Die Verfahrensbetreuung des
Städtebauförderungsprogramms soll extern durch die Niedersächsisches
Landgesellschaft mbH (NLG) auf stundengenauer Abrechnung erfolgen. Aufgrund
bisheriger Erfahrungen den NLG wird das Honorarvolumen für das Programmjahr
2016 auf 3.600,00 Euro (brutto) geschätzt.
In Gemeinden in Haushaltssicherung kann der
kommunale Eigenanteil in Höhe von 33 1/3 % der förderfähigen Kosten auf bis zu
20 % der förderfähigen Kosten abgesenkt werden. Insofern ist folgende
Mittelbeantragung vorgesehen:
Bruttokosten 3.600,00
Euro
Eigenanteil 720,00 Euro
Die Antragsfrist für das Programmjahr 2016 ist
der 1. Juni 2015.
Herr Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne Diskussion fasst der Samtgemeinderat
folgenden
Beschluss:
Für das Programmjahr 2016 werden im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue
die verbleibenden Kosten in Höhe von brutto
720,00 Euro für die Verfahrensbetreuung des Städtebauförderungsprogramms
„Kleinere Städte und Gemeinden“ bereitgestellt.