Sitzung: 07.05.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 11/0135/2015
Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als
Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die
Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.
Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsfrau Bärbel Mahnke, wohnhaft in Mützingen, Dorfstraße 37 in
29499 Zernien, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten
und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“
SgBgm
Meyer verliest die o.g. Pflichtenbelehrung. Er begrüßt Frau Mahnke recht
herzlich als neues Mitglied im Samtgemeinderat. Rf Mahnke und SgBgm Meyer
unterzeichnen die Pflichtenbelehrung.
Der
Samtgemeinderat nimmt die Verpflichtung zur Kenntnis.
Nunmehr
sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.