Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau Bärbel Mahnke, wohnhaft in Mützingen, Dorfstraße 37 in 29499 Zernien, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß §  40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41  zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“

 

SgBgm Meyer verliest die o.g. Pflichtenbelehrung. Er begrüßt Frau Mahnke recht herzlich als neues Mitglied im Samtgemeinderat. Rf Mahnke und SgBgm Meyer unterzeichnen die Pflichtenbelehrung.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Verpflichtung zur Kenntnis.

 

Nunmehr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.