Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Frau Scharf erläutert kurz den Sachstand. Im Treffen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung am 09.03.2015 wurde deutlich, dass der Bedarf an Betreuung für Kinder unter 3 Jahren im Planungsbereich Hitzacker (Elbe) – Hitzacker/Göhrde/Neu Darchau – stark angestiegen ist und durch die vorhandenen Plätze nicht mehr abgedeckt werden kann. Zurzeit sind für den Sommer 2015 für die Einrichtung in Bredenbock 7 U3-Kinder angemeldet, 2 – 3 verbleiben, sodass den vorhandenen 5 Plätzen 10 Kinder gegenüberstehen. An der evangelischen Kindertageseinrichtung in Hitzacker (Elbe) sieht die Situation ähnlich aus.

 

Im Jahr 2012/2013 wurden in Bredenbock durch eine Umbaumaßnahme 5 neue Plätze für die Betreuung der Kleinsten geschaffen, was für den damaligen Zeitpunkt anhand der Geburtenzahlen ausreichend schien, schließlich sollten keine Überkapazitäten geschaffen werden. Die Räumlichkeiten bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.

 

Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiterin der Gruppe auch ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen wird komplett durch das Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden. Der Stundenumfang der Erzieherstelle lässt sich derzeit noch nicht genau darstellen, da für die Einrichtung von Sonderöffnungszeiten zunächst der Bedarf der Eltern angemeldet werden muss. Voraussichtlich wird es auch zu Änderungen der Arbeitsverträge der bisherigen Beschäftigten kommen, da die Dienstpläne anzupassen sind.

 

Räumliche Auswirkungen

Umbaumaßnahmen sind nicht vorzunehmen.

 

Sächliche Auswirkungen

Die Möblierung sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl anzupassen. Zum Beispiel muss die Garderobe erweitert werden und es müssen zusätzliche Kinderstühle und Erzieherinnenstühle angeschafft werden. Diese Mittel werden im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.

 

Im Rahmen der Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.

 

Vorgehen

In einem Vorgespräch am 31.3.2015 im Kindergarten mit Frau Seide, Herrn Stegemann, Frau Köhler von Landkreis und Frau Scharf von der Samtgemeinde wurde eine künftige Krippengruppe positiv betrachtet. Die Mitarbeiterinnen in der Einrichtung stehen der Erweiterung des Betreuungskonzeptes offen gegenüber.

 

Aufgrund des kurzen Zeitrahmens bis zur Einrichtung einer Krippengruppe haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue ihre Zustimmung zur vorzeitigen Ausschreibung der Stellen signalisiert. Die Stelle der Sozialassistentin ist zum 01.08.2015 zwingend zu besetzen, bei späterem Vertragsabschluss erfolgt die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016.

 

Der Jugendausschuss der Samtgemeinde tagt am 12.05.15, der Jugendhilfeausschuss des Landkreises erst Anfang Juni 2015.

 

Rh Scherlies fragt nach, ob 20 Stunden für die 3. Kraft ausreichend sind. Frau Scharf erläutert, dass bisher eine 3. Kraft fehlte, die aber notwendig ist. Das Land finanziert jedoch nur 20 Stunden. Ein Mehrbedarf ist durch den Träger zu finanzieren.

 

Stellv. Bgm Klappstein erkundigt sich, ob die Auslastung auch für die nächsten Jahre gesichert ist. Hiervon wird ausgegangen, so Frau Seide, allerdings sind diese Kinder noch nicht geboren, so dass noch keine Anmeldungen vorliegen. Frau Scharf ergänzt, dass die Kinderzahlen derzeit stabil sind.

 

Bgm Stegemann erläutert, dass es für die Entwicklung der Gemeinde wichtig ist, eine gute Kinderbetreuung vorzuhalten. Nur so können die Leute in der Gemeinde gehalten werden.

 

Bezüglich der Ausschreibung der Personalstellen ist die Absprache mit dem Landkreis, so berichtet Frau Scharf, dass nach positiven Beschluss der Gemeinde und nach positivem Beschluss des Jugendausschusses der Samtgemeinde die Ausschreibungen durchgeführt werden können, auch ohne Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises. Nach Rückfrage von Rh Scherlies erläutert Frau Scharf, dass die Sozialassistenz mit der Entgeltgruppe S3 mit 20 Stunden und die Erzieherstelle mit der Entgeltgruppe S6 mit 30 Stunden eingeplant sind.

 

Bezüglich einer befristeten Ausschreibung der Sozialassistenz gibt es unterschiedliche Auffassungen. Frau Scharf schlägt vor, die Stelle unbefristet auszuschreiben, um auch gute Bewerbungen zu erhalten, aber eine 6-monatige Probezeit zu berücksichtigen. Dieses wird befürwortet.

 

Rh Scherlies fragt noch nach, wie die Kommunalaufsicht zu dieser Maßnahme steht. Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass die Kommunalaufsicht keine Bedenken hat, wenn die anderen Voraussetzungen zur Genehmigung des Haushaltes vorliegen, wie z.B. das Haushaltssicherungskonzept. Zudem gibt es einen Betreibervertrag mit dem Landkreis.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde als Einrichtungsträger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ beantragt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Einrichtung einer Krippengruppe zum 01.08.2015.

Für den Betrieb der Krippengruppe werden zum 01.08.2015 jeweils eine Stelle als Erzieher/in und eine als Sozialassistent/in ausgeschrieben.