Sitzung: 06.05.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 14/0148/2015
Frau Scharf
erläutert kurz den Sachstand. Im Treffen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung
am 09.03.2015 wurde deutlich, dass der Bedarf an Betreuung für Kinder unter 3
Jahren im Planungsbereich Hitzacker (Elbe) – Hitzacker/Göhrde/Neu Darchau –
stark angestiegen ist und durch die vorhandenen Plätze nicht mehr abgedeckt
werden kann. Zurzeit sind für den Sommer 2015 für die Einrichtung in Bredenbock
7 U3-Kinder angemeldet, 2 – 3 verbleiben, sodass den vorhandenen 5 Plätzen 10
Kinder gegenüberstehen. An der evangelischen Kindertageseinrichtung in
Hitzacker (Elbe) sieht die Situation ähnlich aus.
Im Jahr 2012/2013
wurden in Bredenbock durch eine Umbaumaßnahme 5 neue Plätze für die Betreuung
der Kleinsten geschaffen, was für den damaligen Zeitpunkt anhand der
Geburtenzahlen ausreichend schien, schließlich sollten keine Überkapazitäten
geschaffen werden. Die Räumlichkeiten bieten tatsächlich Platz für bis zu 12
Kinder, sodass die Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern
zulassen würde.
Personelle Auswirkungen
Für den Betrieb
einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiterin der Gruppe auch
ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen
wird komplett durch das Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden. Der
Stundenumfang der Erzieherstelle lässt sich derzeit noch nicht genau
darstellen, da für die Einrichtung von Sonderöffnungszeiten zunächst der Bedarf
der Eltern angemeldet werden muss. Voraussichtlich wird es auch zu Änderungen
der Arbeitsverträge der bisherigen Beschäftigten kommen, da die Dienstpläne
anzupassen sind.
Räumliche Auswirkungen
Umbaumaßnahmen sind
nicht vorzunehmen.
Sächliche Auswirkungen
Die Möblierung
sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl
anzupassen. Zum Beispiel muss die Garderobe erweitert werden und es müssen
zusätzliche Kinderstühle und Erzieherinnenstühle angeschafft werden. Diese Mittel
werden im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.
Im Rahmen der
Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei
entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu
Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.
Vorgehen
In einem
Vorgespräch am 31.3.2015 im Kindergarten mit Frau Seide, Herrn Stegemann, Frau
Köhler von Landkreis und Frau Scharf von der Samtgemeinde wurde eine künftige
Krippengruppe positiv betrachtet. Die Mitarbeiterinnen in der Einrichtung
stehen der Erweiterung des Betreuungskonzeptes offen gegenüber.
Aufgrund des kurzen
Zeitrahmens bis zur Einrichtung einer Krippengruppe haben der Landkreis
Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue ihre Zustimmung zur
vorzeitigen Ausschreibung der Stellen signalisiert. Die Stelle der
Sozialassistentin ist zum 01.08.2015 zwingend zu besetzen, bei späterem
Vertragsabschluss erfolgt die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016.
Der Jugendausschuss
der Samtgemeinde tagt am 12.05.15, der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
erst Anfang Juni 2015.
Rh Scherlies fragt
nach, ob 20 Stunden für die 3. Kraft ausreichend sind. Frau Scharf erläutert,
dass bisher eine 3. Kraft fehlte, die aber notwendig ist. Das Land finanziert
jedoch nur 20 Stunden. Ein Mehrbedarf ist durch den Träger zu finanzieren.
Stellv. Bgm
Klappstein erkundigt sich, ob die Auslastung auch für die nächsten Jahre
gesichert ist. Hiervon wird ausgegangen, so Frau Seide, allerdings sind diese
Kinder noch nicht geboren, so dass noch keine Anmeldungen vorliegen. Frau
Scharf ergänzt, dass die Kinderzahlen derzeit stabil sind.
Bgm Stegemann
erläutert, dass es für die Entwicklung der Gemeinde wichtig ist, eine gute
Kinderbetreuung vorzuhalten. Nur so können die Leute in der Gemeinde gehalten
werden.
Bezüglich der
Ausschreibung der Personalstellen ist die Absprache mit dem Landkreis, so
berichtet Frau Scharf, dass nach positiven Beschluss der Gemeinde und nach
positivem Beschluss des Jugendausschusses der Samtgemeinde die Ausschreibungen
durchgeführt werden können, auch ohne Beschluss des Jugendhilfeausschusses des
Landkreises. Nach Rückfrage von Rh Scherlies erläutert Frau Scharf, dass die
Sozialassistenz mit der Entgeltgruppe S3 mit 20 Stunden und die Erzieherstelle
mit der Entgeltgruppe S6 mit 30 Stunden eingeplant sind.
Bezüglich einer
befristeten Ausschreibung der Sozialassistenz gibt es unterschiedliche
Auffassungen. Frau Scharf schlägt vor, die Stelle unbefristet auszuschreiben,
um auch gute Bewerbungen zu erhalten, aber eine 6-monatige Probezeit zu
berücksichtigen. Dieses wird befürwortet.
Rh Scherlies fragt
noch nach, wie die Kommunalaufsicht zu dieser Maßnahme steht. Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass die Kommunalaufsicht keine Bedenken hat, wenn die anderen
Voraussetzungen zur Genehmigung des Haushaltes vorliegen, wie z.B. das
Haushaltssicherungskonzept. Zudem gibt es einen Betreibervertrag mit dem
Landkreis.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde
als Einrichtungsträger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ beantragt beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg die Einrichtung einer Krippengruppe zum 01.08.2015.
Für den Betrieb der Krippengruppe werden zum 01.08.2015 jeweils eine Stelle als Erzieher/in und eine als Sozialassistent/in ausgeschrieben.