Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Breeser Weg - 10. Änderung und Erholungszentrum I – 2. Änderung einzuleiten. Durch die Änderung wird eine flexiblere Ausgestaltung der Kompensationsmaßnahmen, insbesondere auf kleinen Gewerbegrundstücken, erreicht.

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 23.01.2015 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.

In der Zeit vom 09.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 haben die Entwürfe der Bebauungspläne mit den Begründungen öffentlich ausgelegen.

Das Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

In der o.g. Beteiligungsrunde wurde von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen ist.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.

Nach Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und Informiert über die vorgebrachten Anregungen und die vorgeschlagenen Wertungen.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)    Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

b)    Die Bebauungspläne Breeser Weg - 10. Änderung und Erholungszentrum I – 2. Änderung werden  als Satzungen beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zu den Bebauungsplänen beschlossen.