Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Durch das Urteil des OVG Lüneburg vom 13.08.2013 musste das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Am Thielenburger See erneut durchgeführt werden.

Das Änderungsverfahren wurde in einem beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange wurden in der Beteiligungsrunde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 22.01.2015 aufgefordert ihre Stellungnahmen zu der Planung abzugeben.

In der Zeit vom 09.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 hat der Entwurf des Bebauungsplans Am Thielenburger See - 9. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.

In der o.g. Beteiligungsrunde wurde von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, ist eine Stellungnahme von zwei Anwohnern eingegangen. Beide Stellungnahmen sind durch den Rat abzuwägen und zu beschließen.

Nach Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen kann.

 

AV Siemke und Herr Hesebeck erläutern den Sachverhalt, informieren über die vorgebrachten Anregungen und die vorgeschlagenen Wertungen.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)    Die Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Anwohner werden gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen.

b)    Der Bebauungsplan Am Thielenburger See - 9. Änderung wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.