Sitzung: 02.02.2015 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Samtgemeindebürgermeister Meyer verteilt den in der
Niederschrift beigefügten Artikel aus der EJZ vom 31.01.2015 zum Thema EWT, in
dem die Samtgemeinde sehr offen angegriffen wird. Es scheint, das die
Samtgemeinde Lüchow das Konstrukt, welches von Anfang an mitgeplant war, nicht
gewollt zu haben. Der Landrat hat alle Samtgemeinden schriftlich aufgefordert
ihre Grundposition dazu darzulegen.
Marketingleiterin Ursula Fallapp erläutert noch einmal
den bisherigen Verlauf der Gespräche mit allen Beteiligten.
Seit
zwei Jahren wird über eine Neuausrichtung der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH
im Landkreis Lüchow-Dannenberg nachgedacht. Dazu hat es viele Workshops,
Informationsabende, Runde Tische und andere Veranstaltungen gegeben.
Ausgangsbasis war ein vom Landkreis Lüchow-Dannenberg in Auftrag gegebenes
Gutachten, das von Herrn Jan-F. Kobernus, IFT Köln, gefertigt wurde. Dieses
Gutachten sieht bereits vor, dass die örtlichen Touristinfos von der Kommune
oder anderen Institutionen betrieben werden müssen. Dennoch ist aber eine örtliche
Ebene wie die Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH wichtig.
Der
Gutachter Jan-F. Kobernus hat bereits vor nunmehr fast drei Jahren empfohlen,
in den Vertrieb zu investieren. Diese Empfehlung ist bisher nicht umgesetzt
worden. Seit einem Jahr mehrt sich nun die Kritik an der vorhandenen
Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH. Insbesondere der Raum Lüchow übt diese
Kritik aus. In mehreren Zusammenkünften der Hauptverwaltungsbeamten im
Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde der Entwurf des Gesellschaftervertrages einer
Vermarktungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (also eine abgewandelte EWT)
erarbeitet. Dieser Gesellschaftervertrag liegt nun vor, soll von einem
Unternehmen auf Rechtsfähigkeit geprüft werden und in den Gremien der
Samtgemeinden und des Landkreises beschlossen werden.
Umso
mehr verwunderlich ist es, dass beim Neujahrsempfang der Stadt Lüchow, Herr
Thomas Raubuch, 1. Samtgemeinderat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland),
öffentlich geäußert hat, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den
abgeänderten Gesellschaftervertrag nicht mittragen wird.
Daraus
resultierte eine am Tag darauf stattgefundene Zusammenkunft der
Fraktionssprecher im Kreistag sowie dem Landrat. Einvernehmlich wurde
festgelegt, dass im Kreisausschuss vom 26. Januar ein Eilantrag zu der Thematik
eingebracht werden soll. Der Kreisausschuss hat sich intensiv mit der Thematik
befasst. Insbesondere auch deswegen, weil der Regionalmarketingverein zu einem
Treffen einlädt, das der 1.Samtgemeinderat Raubuch unterzeichnet hat. In dieser Einladung wird erwähnt, dass 1,5 Jahre nichts passiert ist.
Thomas Raubuch selber sitzt in den Runden der Hauptverwaltungsbeamten und ist
an dem Prozess maßgeblich beteiligt.
Thomas
Raubuch hat auch zugesagt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
freiwerdendes Personal einsetzen wird.
Aufgrund
dieser Situation hat der Landrat am 27. Januar 2015 die
Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke, Jürgen Meyer, Hubert Schwedland
angeschrieben und auf die Kreisausschusssitzung hingewiesen. In einem
einstimmigen Beschluss wurde der Landrat angewiesen, folgende Fragestellungen
vorzutragen:
- Sind die
Samtgemeinden willens und in der Lage, verbindliche Gremienbeschlüsse dem
in Entwurf vorliegenden Gesellschaftervertrag mindestens vom Geiste her
vorbehaltlich einer juristischen Überprüfung anzunehmen und mitzutragen?
- Sind die
Samtgemeinden verbindlich bereit, die angedachte Zuordnung des derzeitigen
Personals mitzutragen?
Offen ist dabei
insbesondere die Frage, ob die Samtgemeinde Lüchow bereit ist, der derzeitigen
Mitarbeiterin des Landkreises Lüchow-Dannenberg und stellv. Geschäftsführerin
der EWT, Frau Schöning, zur Dienstleistung in der künftigen örtlichen
Touristinformation der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen. Des
Weiteren fordert der Landkreis eine Aussage dazu, ob alle künftigen
Gesellschafter dazu bereit sind, der derzeitigen EWT-Mitarbeiterin, Frau Junge,
ein Angebot zu unterbreiten, in der künftigen Neuorganisation als Mitarbeiterin
tätig zu sein.