Samtgemeindebürgermeister Meyer verteilt den in der Niederschrift beigefügten Artikel aus der EJZ vom 31.01.2015 zum Thema EWT, in dem die Samtgemeinde sehr offen angegriffen wird. Es scheint, das die Samtgemeinde Lüchow das Konstrukt, welches von Anfang an mitgeplant war, nicht gewollt zu haben. Der Landrat hat alle Samtgemeinden schriftlich aufgefordert ihre Grundposition dazu darzulegen.

 

Marketingleiterin Ursula Fallapp erläutert noch einmal den bisherigen Verlauf der Gespräche mit allen Beteiligten.

Seit zwei Jahren wird über eine Neuausrichtung der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH im Landkreis Lüchow-Dannenberg nachgedacht. Dazu hat es viele Workshops, Informationsabende, Runde Tische und andere Veranstaltungen gegeben. Ausgangsbasis war ein vom Landkreis Lüchow-Dannenberg in Auftrag gegebenes Gutachten, das von Herrn Jan-F. Kobernus, IFT Köln, gefertigt wurde. Dieses Gutachten sieht bereits vor, dass die örtlichen Touristinfos von der Kommune oder anderen Institutionen betrieben werden müssen. Dennoch ist aber eine örtliche Ebene wie die Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH wichtig.

 

Der Gutachter Jan-F. Kobernus hat bereits vor nunmehr fast drei Jahren empfohlen, in den Vertrieb zu investieren. Diese Empfehlung ist bisher nicht umgesetzt worden. Seit einem Jahr mehrt sich nun die Kritik an der vorhandenen Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH. Insbesondere der Raum Lüchow übt diese Kritik aus. In mehreren Zusammenkünften der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde der Entwurf des Gesellschaftervertrages einer Vermarktungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (also eine abgewandelte EWT) erarbeitet. Dieser Gesellschaftervertrag liegt nun vor, soll von einem Unternehmen auf Rechtsfähigkeit geprüft werden und in den Gremien der Samtgemeinden und des Landkreises beschlossen werden.

Umso mehr verwunderlich ist es, dass beim Neujahrsempfang der Stadt Lüchow, Herr Thomas Raubuch, 1. Samtgemeinderat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), öffentlich geäußert hat, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den abgeänderten Gesellschaftervertrag nicht mittragen wird.

Daraus resultierte eine am Tag darauf stattgefundene Zusammenkunft der Fraktionssprecher im Kreistag sowie dem Landrat. Einvernehmlich wurde festgelegt, dass im Kreisausschuss vom 26. Januar ein Eilantrag zu der Thematik eingebracht werden soll. Der Kreisausschuss hat sich intensiv mit der Thematik befasst. Insbesondere auch deswegen, weil der Regionalmarketingverein zu einem Treffen einlädt, das der 1.Samtgemeinderat Raubuch unterzeichnet hat.  In dieser Einladung wird  erwähnt, dass 1,5 Jahre nichts passiert ist. Thomas Raubuch selber sitzt in den Runden der Hauptverwaltungsbeamten und ist an dem Prozess maßgeblich beteiligt.

Thomas Raubuch hat auch zugesagt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) freiwerdendes Personal einsetzen wird.

 

Aufgrund dieser Situation hat der Landrat am 27. Januar 2015 die Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke, Jürgen Meyer, Hubert Schwedland angeschrieben und auf die Kreisausschusssitzung hingewiesen. In einem einstimmigen Beschluss wurde der Landrat angewiesen, folgende Fragestellungen vorzutragen:

 

  1. Sind die Samtgemeinden willens und in der Lage, verbindliche Gremienbeschlüsse dem in Entwurf vorliegenden Gesellschaftervertrag mindestens vom Geiste her vorbehaltlich einer juristischen Überprüfung anzunehmen und mitzutragen?

 

  1. Sind die Samtgemeinden verbindlich bereit, die angedachte Zuordnung des derzeitigen Personals mitzutragen?

 

Offen ist dabei insbesondere die Frage, ob die Samtgemeinde Lüchow bereit ist, der derzeitigen Mitarbeiterin des Landkreises Lüchow-Dannenberg und stellv. Geschäftsführerin der EWT, Frau Schöning, zur Dienstleistung in der künftigen örtlichen Touristinformation der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen. Des Weiteren fordert der Landkreis eine Aussage dazu, ob alle künftigen Gesellschafter dazu bereit sind, der derzeitigen EWT-Mitarbeiterin, Frau Junge, ein Angebot zu unterbreiten, in der künftigen Neuorganisation als Mitarbeiterin tätig zu sein.