Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Folgende Feuerwehrangehörige sollen für den Zeitraum vom 01.07.2015- 30.06.2021 bzw. 01.07.2015- 30.06.2020 zum Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ernannt werden, nachdem sie auf der Mitgliederversammlung der jeweiligen Ortsfeuerwehr für das Amt vorgeschlagen wurden:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Ernennungszeitraum

Schaafhausen

Ortsbrandmeister

Buss, Peter

01.07.2015- 30.06.2021

Schaafhausen

stellv. Ortsbrandmeister

Thoms, Hans- Jochen

01.07.2015- 30.06.2021

Gülden

stellv. Ortsbrandmeister

Steuerwald, Frank

01.07.2015- 30.06.2021

Splietau

stellv. Ortsbrandmeister

Koops, Jörn

01.07.2015- 30.06.2021

Laase

Ortsbrandmeister

Zipoll, Jörg

01.07.2015- 30.06.2021

Streetz

Stellv. Ortsbrandmeister

Dabrowski, Mario

01.07.2015- 30.06.2021

Neu Darchau- Schutschur

stellv. Ortsbrandmeister

Bohm,. Christian

01.07.2015- 30.06.2020

 

Herr Christian Bohm ist bereits seit dem 01.07.2014 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Neu Darchau- Schutschur beauftragt.

Da inzwischen die notwendigen Ausbildungslehrgänge (Gruppenführerausbildung) absolviert wurden, liegen nun auch die fachlichen Voraussetzungen gem. § 20 Abs. 1 S 1 BrandSchG vor. Daher kann nun die Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 30.06.2020 erfolgen.

 

Herrn Mario Dabrowski fehlt die fachliche Eignung gem. § 20 Abs. 1 S. 1 NBrandSchG für das Amt das stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Streetz, da er noch nicht erfolgreich an der Gruppenführer-ausbildung teilgenommen hat. Daher kann hier zunächst nur eine kommissarische Beauftragung für den Zeitraum von maximal 2 Jahren erfolgen.

 

Herr Volker Basedow, Herr Klaus- Dieter Koslowsky und Herr Maik Göhrmann wurden zum 01.07.2014 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wietzetze, des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Neu Darchau- Schutschur bzw. des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Harlingen beauftragt. In diesen Fällen liegt die fachliche Eignung gem. § 20 Abs. 3 S 1 NBrandSchG, aufgrund fehlender Ausbildungslehrgänge noch nicht vor. Daher kann noch keine Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue erfolgen.

 

Gem. § 20 Abs. 4 Satz 3 NBrandSchG wurde der Kreisbrandmeister zu den geplanten Ernennungen angehört. Herr Kreisbrandmeister Bauck signalisierte sein Einvernehmen mit den geplanten Ernennungen.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ernennt nachfolgend aufgeführte Funktionsträger unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für den Zeitraum vom 01.07.2015- 30.06.2021 bzw. 01.07.2015- 30.06.2020:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Ernennungszeitraum

Schaafhausen

Ortsbrandmeister

Buss, Peter

01.07.2015- 30.06.2021

Schaafhausen

stellv. Ortsbrandmeister

Thoms, Hans- Jochen

01.07.2015- 30.06.2021

Gülden

stellv. Ortsbrandmeister

Steuerwald, Frank

01.07.2015- 30.06.2021

Splietau

stellv. Ortsbrandmeister

Koops, Jörn

01.07.2015- 30.06.2021

Laase

Ortsbrandmeister

Zipoll, Jörg

01.07.2015- 30.06.2021

Neu Darchau- Schutschur

stellv. Ortsbrandmeister

Bohm,. Christian

01.07.2015- 30.06.2020

 

Aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung kann bei folgendem Personenkreis erst einmal nur eine kommissarische Beauftragung mit den Aufgaben der jeweiligen Funktion für maximal zwei Jahre erfolgen:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Streetz

Stellv. Ortsbrandmeister

Dabrowski, Mario

 

Stellv. Ortsbrandmeister Jürgen Köppen sowie  stellv. Ortsbrandmeister Erwin Ott werden aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.