Rf Unterste Wilms trägt vor, dass es ihrer Meinung nach zu wenige Informationen über die Tätigkeiten und Beschlüsse seitens des Wasserverbandes (der kAöR) gegenüber dem Samtgemeinderat gibt. Sie fragt an, wie dem entgegengewirkt werden kann.

SgBgm Meyer antwortet, dass der Informationsfluss seitens einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts als Tochterunternehmen der Samtgemeinde  sichergestellt sein muss. Dieses kann als Berichterstattung im Samtgemeinderat erfolgen oder aber auch über die Verwaltungsratsmitglieder des Wasserverbandes. Diese können jederzeit in den Fraktionen Auskünfte erteilen.