Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

AV Siemke erläutert den Sachverhalt, liest das der Vorlage beiliegende Schreiben des Antragstellers vor und gibt Bilder der abgeholzten Fläche herum. Die vom Antragsteller geplante Lärmschutzwand ist nach Aussage des Landkreises nicht genehmigungsfähig.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Abholzung nach fachlicher Begutachtung erfolgt ist, weil die dortigen Pappelbäume das entsprechende Alter hatten und Anlieger sich seit Jahren wegen herabfallenden Totholzes beschweren.

 

In der Aussprache wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller die Neuanpflanzungen auf einem kleinen Erdwall plant.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

An den Eigentümer des Flurstückes 26/15 wird das Flurstück 49/3 der Flur 7 der Gemarkung Prisser verpachtet.

Die Verpachtung erfolgt kostenlos, im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, die Fläche zu roden, neu zu bepflanzen und zukünftig zu unterhalten. Hierüber wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, in dem unter anderem geregelt wird, dass die Bauvorschriften einzuhalten sind.