Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1

AV Siemke erläutert den bisherigen Verfahrensablauf. Der Punkt wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die CDU-Fraktion hat den Punkt intensiv und kontrovers diskutiert und sich mehrheitlich gegen eine Baumschutzsatzung ausgesprochen. Als Gründe wurden die Arbeitsbelastung für die Verwaltung und die grundsätzliche Einstellung zu Baumschutzsatzungen genannt.

 

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass der vom Arbeitskreis erarbeitet Satzungsentwurf zum Teil härtere Vorgaben zum Inhalt hat als die Verordnungen für das Biosphärenreservatsgebiet.

 

Rf Ramm erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die im Ausschuss vorgetragenen Kritikpunkte diskutiert hat und es für sinnvoll angesehen wird, die Antragsteller kostenfrei zu stellen, den Verwaltungsaufwand durch Ausgabe eines Antragsformblattes zu verringern und für waldähnlichen Bewuchs eine Ausnahmeregelung zu schaffen.

 

Rh Herzog trägt vor, dass die Umsetzung einer Satzung nicht ohne Verwaltungsaufwand, die Erstellung und Fortschreibung eines Baumkatasters und Aufwand für Ortsbesichtigung und Erstellung von Gutachten funktioniert. Es besteht die Gefahr, dass Bäume kurz vor Erreichen des geschützten Stammumfanges gefällt werden. Die Notwendigkeit für eine Baumschutzsatzung hat sich verringert, weil sich die Einstellung der Bevölkerung in den letzten 20 Jahren positiv verändert hat.

 

Rh Hanke trägt vor, dass die UWG-Fraktion gegen den Erlass einer Satzung ist. Als Gründe nennt er Probleme in der Überwachung, den hohen Verwaltungsaufwand, den bestehenden Schutz im Biosphärenreservat, im Landschaftsschutzgebiet und in Bebauungsplangebieten und die sensibler gewordene Einstellung der Bevölkerung.

 

Rh Krull erklärt, dass in der Praxis wenig von vernünftiger gewordener Bevölkerung erkennbar ist. Die Untere Naturschutzbehörde und die Biosphärenreservatsverwaltung haben täglich mit Verfahren wegen gefällter Bäume zu tun. In Zeiten des demografischen Wandels wollen immer mehr ältere Personen Bäume wegen des anfallenden Laubes gefällt haben.

 

Rh Herzog weist auf erhaltenswerte Streuobstwiesen hin, die geschützt werden müssen.

 

In der Aussprache besteht Einigkeit darüber, bei Erlass einer Satzung folgende Änderungen des Satzungsentwurfes vorzunehmen: § 2 Abs. 2 Punkt a: 130 cm statt 100 cm, § 2 Abs. 3 Punkt a streichen und § 2 Abs. 3 Punkt b: 2.500 qm statt 5.000 qm.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die  Baumschutzsatzung für die Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.