Sitzung: 12.03.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0795/2014/1
AV Siemke erläutert den
bisherigen Verfahrensablauf. Der Punkt wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Die CDU-Fraktion hat den Punkt intensiv und kontrovers diskutiert und sich
mehrheitlich gegen eine Baumschutzsatzung ausgesprochen. Als Gründe wurden die
Arbeitsbelastung für die Verwaltung und die grundsätzliche Einstellung zu
Baumschutzsatzungen genannt.
FBL Hesebeck weist darauf
hin, dass der vom Arbeitskreis erarbeitet Satzungsentwurf zum Teil härtere
Vorgaben zum Inhalt hat als die Verordnungen für das Biosphärenreservatsgebiet.
Rf Ramm erläutert, dass die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die im Ausschuss vorgetragenen Kritikpunkte
diskutiert hat und es für sinnvoll angesehen wird, die Antragsteller kostenfrei
zu stellen, den Verwaltungsaufwand durch Ausgabe eines Antragsformblattes zu
verringern und für waldähnlichen Bewuchs eine Ausnahmeregelung zu schaffen.
Rh Herzog trägt vor, dass
die Umsetzung einer Satzung nicht ohne Verwaltungsaufwand, die Erstellung und
Fortschreibung eines Baumkatasters und Aufwand für Ortsbesichtigung und
Erstellung von Gutachten funktioniert. Es besteht die Gefahr, dass Bäume kurz
vor Erreichen des geschützten Stammumfanges gefällt werden. Die Notwendigkeit
für eine Baumschutzsatzung hat sich verringert, weil sich die Einstellung der
Bevölkerung in den letzten 20 Jahren positiv verändert hat.
Rh Hanke trägt vor, dass
die UWG-Fraktion gegen den Erlass einer Satzung ist. Als Gründe nennt er
Probleme in der Überwachung, den hohen Verwaltungsaufwand, den bestehenden
Schutz im Biosphärenreservat, im Landschaftsschutzgebiet und in
Bebauungsplangebieten und die sensibler gewordene Einstellung der Bevölkerung.
Rh Krull erklärt, dass in
der Praxis wenig von vernünftiger gewordener Bevölkerung erkennbar ist. Die
Untere Naturschutzbehörde und die Biosphärenreservatsverwaltung haben täglich
mit Verfahren wegen gefällter Bäume zu tun. In Zeiten des demografischen
Wandels wollen immer mehr ältere Personen Bäume wegen des anfallenden Laubes
gefällt haben.
Rh Herzog weist auf
erhaltenswerte Streuobstwiesen hin, die geschützt werden müssen.
In der Aussprache besteht
Einigkeit darüber, bei Erlass einer Satzung folgende Änderungen des
Satzungsentwurfes vorzunehmen: § 2 Abs. 2 Punkt a: 130 cm statt 100 cm, § 2
Abs. 3 Punkt a streichen und § 2 Abs. 3 Punkt b: 2.500 qm statt 5.000 qm.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Baumschutzsatzung
für die Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.