Sitzung: 23.02.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 11/0003/2015
Gemäß § 9 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) obliegt die
Wahlleitung der Samtgemeinde dem Samtgemeindebürgermeister, die Stellvertretung
laut Satz 2 der/dem Stellvertreter/-in im Amt, sofern der Rat gemäß Abs. 2
keine andere Regelung trifft.
Samtgemeindebürgermeister
Jürgen Meyer war Kandidat bei der Direktwahl im Mai 2014. Da Wahlbewerber nach
Abs. 3 nicht Wahlleiter sein dürfen, beschloss der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue in seiner Sitzung am 16.12.2013, die damalige 1. Samtgemeinderätin
Petra Steckelberg zur Wahlleiterin und Herrn Matthias Rhode zum
stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.
Frau Steckelberg
ist inzwischen aus ihrem Amt ausgeschieden. Rein rechtlich besteht die
Möglichkeit, dass Frau Steckelberg als eine im Wahlgebiet wahlberechtigte
Person die Wahlleitung weiterhin wahrnimmt. Aus praktischen Gesichtspunkten ist
dies jedoch nicht sinnvoll. Die Wahlleitung ist unter anderem für alle
Wahlbekanntmachungen zuständig. Dazu gehören auch die Bekanntmachungen von
Sitzübergängen. Diese müsste Frau Steckelberg veranlassen und unterschreiben.
Da sie nicht mehr im Hause tätig ist, würde dies zu Verzögerungen führen. Aus
diesem Grund sollte die Wahlleitung wie gesetzlich vorgesehen wieder an den
Samtgemeindebürgermeister übergehen.
Die Wahl der/des 1.
Samtgemeinderätin/Samtgemeinderates hat noch nicht stattgefunden. Aus diesem
Grund muss die stellvertretende Wahlleitung durch eine andere Person
wahrgenommen werden. Da Herr Rhode seit der Kommunalwahl 2011 in acht
Mitgliedsgemeinden der stellvertretende Wahlleiter ist, sollte er bis zur Wahl
auch die stellvertretende Wahlleitung bei der Samtgemeinde weiterhin
wahrnehmen. Danach sollte die/der neugewählte 1. Samtgemeinderätin/-rat wie
gesetzlich vorgesehen die stellvertretende Wahlleitung übernehmen.
Herr Rhode erläutert
den Sachverhalt. Seitens des Rates wird beantragt „nach Vorlage“ abzustimmen.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Samtgemeindebürgermeister
Jürgen Meyer wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz (NKWG) Wahlleiter der Samtgemeinde Elbtalaue. Bis zur Wahl
der 1. Samtgemeinderätin, des 1. Samtgemeinderates bleibt Samtgemeindeamtsrat
Matthias Rhode stellvertretender Wahlleiter. Nach der Wahl wird entsprechend
den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG die/der neugewählte 1.
Samtgemeinderätin/-rat stellvertretende/-r Wahlleiter/-in.