Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) obliegt die Wahlleitung der Samtgemeinde dem Samtgemeindebürgermeister, die Stellvertretung laut Satz 2 der/dem Stellvertreter/-in im Amt, sofern der Rat gemäß Abs. 2 keine andere Regelung trifft.

 

Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer war Kandidat bei der Direktwahl im Mai 2014. Da Wahlbewerber nach Abs. 3 nicht Wahlleiter sein dürfen, beschloss der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Sitzung am 16.12.2013, die damalige 1. Samtgemeinderätin Petra Steckelberg zur Wahlleiterin und Herrn Matthias Rhode zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

Frau Steckelberg ist inzwischen aus ihrem Amt ausgeschieden. Rein rechtlich besteht die Möglichkeit, dass Frau Steckelberg als eine im Wahlgebiet wahlberechtigte Person die Wahlleitung weiterhin wahrnimmt. Aus praktischen Gesichtspunkten ist dies jedoch nicht sinnvoll. Die Wahlleitung ist unter anderem für alle Wahlbekanntmachungen zuständig. Dazu gehören auch die Bekanntmachungen von Sitzübergängen. Diese müsste Frau Steckelberg veranlassen und unterschreiben. Da sie nicht mehr im Hause tätig ist, würde dies zu Verzögerungen führen. Aus diesem Grund sollte die Wahlleitung wie gesetzlich vorgesehen wieder an den Samtgemeindebürgermeister übergehen.

 

Die Wahl der/des 1. Samtgemeinderätin/Samtgemeinderates hat noch nicht stattgefunden. Aus diesem Grund muss die stellvertretende Wahlleitung durch eine andere Person wahrgenommen werden. Da Herr Rhode seit der Kommunalwahl 2011 in acht Mitgliedsgemeinden der stellvertretende Wahlleiter ist, sollte er bis zur Wahl auch die stellvertretende Wahlleitung bei der Samtgemeinde weiterhin wahrnehmen. Danach sollte die/der neugewählte 1. Samtgemeinderätin/-rat wie gesetzlich vorgesehen die stellvertretende Wahlleitung übernehmen.

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt. Seitens des Rates wird beantragt „nach Vorlage“ abzustimmen. Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Wahlleiter der Samtgemeinde Elbtalaue. Bis zur Wahl der 1. Samtgemeinderätin, des 1. Samtgemeinderates bleibt Samtgemeindeamtsrat Matthias Rhode stellvertretender Wahlleiter. Nach der Wahl wird entsprechend den Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG die/der neugewählte 1. Samtgemeinderätin/-rat stellvertretende/-r Wahlleiter/-in.