Herr
Samtgemeindebürgermeister Meyer schlägt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG Herrn Frank
Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, zur Wahl zum
neuen Ersten Samtgemeinderat vor. Herr Hagel wird gem. § 109 Abs. 1 NkomVG für
eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Nach der Absage des
zunächst vorgeschlagenen Bewerbers Dirk Hirsch waren von Herrn Meyer mit 3
weiteren Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungsgespräche terminiert worden.
Nach wenigen Tagen erreichte Herrn Meyer aber eine weitere Absage, so dass dann
tatsächlich nur noch mit zwei Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt
werden konnten.
Herr Meyer hat dann
basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine Auswahl getroffen und
seine Entscheidung den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
am 27.01.2015 ausführlich erläutert.
Die Ernennung wird
gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als
Dienstantritt ist der 02.03.2015 von Herrn Hagel bestätigt worden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Herr Frank Hagel,
wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, wird für eine Amtszeit
von 8 Jahren zum neuen Ersten Samtgemeinderat gewählt.
SgBgm Meyer begrüßt
Herrn Hagel und seine Lebensgefährtin als Gäste in dieser Sitzung und bittet
Herrn Hagel, sich dem Samtgemeinderat vorzustellen und kurz die Erwägungen für
seine Bewerbung zu erläutern.
Herr Frank Hagel
stellt sich den Anwesenden vor und berichtet über seinen bisherigen beruflichen
Werdegang. Da die ausgeschriebene Stelle des 1. SgRates in der SG Elbtalaue
seinen bisherigen beruflichen Aktivitäten entspricht, strebt er durch seine
Bewerbung einen weiteren beruflichen Aufstieg an. Herr Hagel ist Mitglied der
SPD, er erläutert den Anwesenden seine kommunalpolitischen Aktivitäten in
seiner Heimatgemeinde. Da er seinen Aufgabenschwerpunkt aber in der SG
Elbtalaue sieht, beabsichtigt er diese Aktivitäten zeitnah zu reduzieren bzw.
abzugeben. Als Mitglied des Rates der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind ihm
auch die Strukturen einer Samtgemeinde bekannt. Darüber hinaus ist Herr Hagel als
Leiter einer technischen Einsatzleitung auf Landkreisebene bestens mit der
Abarbeitung von Schadenslagen betraut. Auch Hochwasserlagen sind ihm daher
nicht fremd.
Ziele sind für ihn
in erster Linie die Personalentwicklung, denn aufgrund des demographischen
Wandels sei dies eine wichtige Aufgabe. Eine weitere Herausforderung sieht Herr
Hagel im Aufbau und der Weiterentwicklung eines Krisenstabes.
Dem Wunsch, seinen
Wohnsitz in der Samtgemeinde Elbtalaue zu nehmen, wird er gerne nachkommen
wollen. Dies wird auch durch seine Frau unterstützt.
Er würde sich
freuen, wenn eine breite Mehrheit des Rates ihn bei der Wahl unterstützt und
ihm dadurch das Vertrauen schenken würde.
SgBgm Meyer
erläutert den Anwesenden die gesetzlichen Vorgaben für diese Wahl. So gibt es
nur einen Wahlgang. Der Rat besteht aus 35 Mitgliedern. Für die Wahl von Herrn
Hagel zum 1. SgRat sind mindestens 18 Ja-Stimmen erforderlich.
RV Sperling
erwähnt, dass 32 Ratsmitglieder anwesend sind.
Stellv. RV Zuther
beantragt, die Wahl als geheime Wahl durchzuführen.
RV Sperling ernennt
Rh Frank Löter, stellv. RV Henning Bodendieck und stellv. RV Michael Zuther zu
Wahlhelfern.
Die Stimmzettel
werden von Herrn Rhode ausgegeben. Die Ratsmitglieder werden vom RV Sperling
einzeln aufgerufen und zur Wahlkabine gebeten.
Die Auszählung
erfolgt durch die Wahlhelfer.
Es wird folgendes
Ergebnis festgestellt:
Es wurden 32
Stimmen abgegeben, davon
16 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Die erforderliche
Mehrheit ist nicht gegeben. Somit ist Herr Hagel nicht gewählt.
Der
Beschlussvorschlag gilt daher als abgelehnt.