Beschluss: Nicht gewählt

Herr Samtgemeindebürgermeister Meyer schlägt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG Herrn Frank Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, zur Wahl zum neuen Ersten Samtgemeinderat vor. Herr Hagel wird gem. § 109 Abs. 1 NkomVG für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

 

Nach der Absage des zunächst vorgeschlagenen Bewerbers Dirk Hirsch waren von Herrn Meyer mit 3 weiteren Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungsgespräche terminiert worden. Nach wenigen Tagen erreichte Herrn Meyer aber eine weitere Absage, so dass dann tatsächlich nur noch mit zwei Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt werden konnten.

 

Herr Meyer hat dann basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine Auswahl getroffen und seine Entscheidung den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 27.01.2015 ausführlich erläutert.

 

Die Ernennung wird gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als Dienstantritt ist der 02.03.2015 von Herrn Hagel bestätigt worden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Herr Frank Hagel, wohnhaft im Hohenbünstorfer Weg 12 B, 29587 Natendorf, wird für eine Amtszeit von 8 Jahren zum neuen Ersten Samtgemeinderat gewählt.

 

SgBgm Meyer begrüßt Herrn Hagel und seine Lebensgefährtin als Gäste in dieser Sitzung und bittet Herrn Hagel, sich dem Samtgemeinderat vorzustellen und kurz die Erwägungen für seine Bewerbung zu erläutern.

 

Herr Frank Hagel stellt sich den Anwesenden vor und berichtet über seinen bisherigen beruflichen Werdegang. Da die ausgeschriebene Stelle des 1. SgRates in der SG Elbtalaue seinen bisherigen beruflichen Aktivitäten entspricht, strebt er durch seine Bewerbung einen weiteren beruflichen Aufstieg an. Herr Hagel ist Mitglied der SPD, er erläutert den Anwesenden seine kommunalpolitischen Aktivitäten in seiner Heimatgemeinde. Da er seinen Aufgabenschwerpunkt aber in der SG Elbtalaue sieht, beabsichtigt er diese Aktivitäten zeitnah zu reduzieren bzw. abzugeben. Als Mitglied des Rates der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind ihm auch die Strukturen einer Samtgemeinde bekannt. Darüber hinaus ist Herr Hagel als Leiter einer technischen Einsatzleitung auf Landkreisebene bestens mit der Abarbeitung von Schadenslagen betraut. Auch Hochwasserlagen sind ihm daher nicht fremd.

Ziele sind für ihn in erster Linie die Personalentwicklung, denn aufgrund des demographischen Wandels sei dies eine wichtige Aufgabe. Eine weitere Herausforderung sieht Herr Hagel im Aufbau und der Weiterentwicklung eines Krisenstabes.

Dem Wunsch, seinen Wohnsitz in der Samtgemeinde Elbtalaue zu nehmen, wird er gerne nachkommen wollen. Dies wird auch durch seine Frau unterstützt.

Er würde sich freuen, wenn eine breite Mehrheit des Rates ihn bei der Wahl unterstützt und ihm dadurch das Vertrauen schenken würde.

 

SgBgm Meyer erläutert den Anwesenden die gesetzlichen Vorgaben für diese Wahl. So gibt es nur einen Wahlgang. Der Rat besteht aus 35 Mitgliedern. Für die Wahl von Herrn Hagel zum 1. SgRat sind mindestens 18 Ja-Stimmen erforderlich.

 

RV Sperling erwähnt, dass 32 Ratsmitglieder anwesend sind.

 

Stellv. RV Zuther beantragt, die Wahl als geheime Wahl durchzuführen.

 

RV Sperling ernennt Rh Frank Löter, stellv. RV Henning Bodendieck und stellv. RV Michael Zuther zu Wahlhelfern.

Die Stimmzettel werden von Herrn Rhode ausgegeben. Die Ratsmitglieder werden vom RV Sperling einzeln aufgerufen und zur Wahlkabine gebeten.

 

Die Auszählung erfolgt durch die Wahlhelfer.

Es wird folgendes Ergebnis festgestellt:

Es wurden 32 Stimmen abgegeben, davon

 

16 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen

4   Enthaltungen

 

 

Die erforderliche Mehrheit ist nicht gegeben. Somit ist Herr Hagel nicht gewählt.

Der Beschlussvorschlag gilt daher als abgelehnt.