Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Nach dem Hochwasser 2013 sind in der Gemeinde Damnatz erhebliche Schäden an der städtebaulichen und verkehrlichen Infrastruktur entstanden. Nach Antragstellung auf Gewährung einer Aufbauhilfe gemäß der Niedersächsischen Richtlinie zur Behebung der vom Hochwasser 2013 bedingten Schäden in Städten und Gemeinden, liegen nun die Zuwendungsbescheide vor.

Die einzelnen Maßnahmen der Instandsetzung der verkehrlichen und der städtebaulichen Infrastruktur sind als Anlagen 1 und 2 zur Vorlage beigefügt.

 

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Zu Einzelheiten verweist er auf die Anlage zur Vorlage, in der die Maßnahmen detailliert beschrieben sind.

Er erwähnt, dass durch das Ingenieurbüro eine Ausschreibung der Maßnahmen erfolgt. Die Submission hierfür ist für Ende Februar vorgesehen. Bis Ende März sollte die Gemeinde dann per Beschluss die Aufträge vergeben. Bei entsprechender Witterung soll dann recht zeitnah mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

Die Ratsmitglieder tauschen sich über diverse Inhalte und mögliche Varianten aus.

 

Auf Nachfrage von Rh Piehl erwähnt Bgm Schulz, dass eventuelle Restarbeiten bzw. kleinere zusätzlich zu erledigende Arbeiten, die nicht in den geförderten Maßnahmen enthalten sind auch zeitnah durchgeführt werden und über den laufenden Haushalt finanziert werden können. Einzelheiten sollten hier bei Beginn der Baumaßnahmen besprochen werden.

 

Rh A. Mattiesch nimmt ab 19 Uhr an der Sitzung teil. Nunmehr sind 6 Ratsmitglieder anwesend.

 

Rh Matthiesch erklärt, er werde sich bei einer Abstimmung enthalten, da er durch sein verspätetes Erscheinen nicht an der Beratung teilgenommen hat.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Maßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus der Infrastruktur durch die im Sommer 2013 durch das Hochwasser entstandenen Schäden, werden auf der Grundlage der Anlagen 1 und 2 der Vorlage beschlossen.