Sitzung: 27.01.2015 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0007/2015
Nach dem Hochwasser
2013 sind in der Gemeinde Damnatz erhebliche Schäden an der städtebaulichen und
verkehrlichen Infrastruktur entstanden. Nach Antragstellung auf Gewährung einer
Aufbauhilfe gemäß der Niedersächsischen Richtlinie zur Behebung der vom
Hochwasser 2013 bedingten Schäden in Städten und Gemeinden, liegen nun die
Zuwendungsbescheide vor.
Die einzelnen
Maßnahmen der Instandsetzung der verkehrlichen und der städtebaulichen
Infrastruktur sind als Anlagen 1 und 2 zur Vorlage beigefügt.
Bgm Schulz erläutert
den Sachverhalt. Zu Einzelheiten verweist er auf die Anlage zur Vorlage, in der
die Maßnahmen detailliert beschrieben sind.
Er erwähnt, dass
durch das Ingenieurbüro eine Ausschreibung der Maßnahmen erfolgt. Die
Submission hierfür ist für Ende Februar vorgesehen. Bis Ende März sollte die
Gemeinde dann per Beschluss die Aufträge vergeben. Bei entsprechender Witterung
soll dann recht zeitnah mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Ratsmitglieder
tauschen sich über diverse Inhalte und mögliche Varianten aus.
Auf Nachfrage von
Rh Piehl erwähnt Bgm Schulz, dass eventuelle Restarbeiten bzw. kleinere
zusätzlich zu erledigende Arbeiten, die nicht in den geförderten Maßnahmen
enthalten sind auch zeitnah durchgeführt werden und über den laufenden Haushalt
finanziert werden können. Einzelheiten sollten hier bei Beginn der Baumaßnahmen
besprochen werden.
Rh A. Mattiesch
nimmt ab 19 Uhr an der Sitzung teil. Nunmehr sind 6 Ratsmitglieder anwesend.
Rh Matthiesch
erklärt, er werde sich bei einer Abstimmung enthalten, da er durch sein
verspätetes Erscheinen nicht an der Beratung teilgenommen hat.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
Die Maßnahmen im
Rahmen des Wiederaufbaus der Infrastruktur durch die im Sommer 2013 durch das
Hochwasser entstandenen Schäden, werden auf der Grundlage der Anlagen 1 und 2
der Vorlage beschlossen.