Sitzung: 27.01.2015 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 31/0023/2015
Der Sachverhalt ist
ersichtlich aus den der Vorlage anliegenden Lageplänen. Den Käufern gehören die
jeweiligen Nachbarflächen. Die Flurstücke entstanden wahrscheinlich bei der
Neuverlegung bzw. dem Bau der Elbuferstraße K 15. Damals wurde versäumt, die
Grundstücksverhältnisse zu bereinigen. Beide Vertragspartner sind nach
vorheriger Rückfrage mit den Bedingungen einverstanden.
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Es sprechen keine Argumente gegen diese
Vorgehensweise, daher fasst der Rat der Gemeinde folgenden
Beschluss:
An die jeweiligen
Eigentümer der Nachbargrundstücke werden die Wegeparzellen in der Gemarkung
Quickborn-Damnatz, Flur 2, Flurstück 76/16 und Flur 3, Flurstück 110/22
verkauft. Die Wege haben eine Gesamtfläche von 261 m² bzw. 241 m².
Bei einem Verkaufspreis in Höhe von 1,-- € / m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis
in Höhe von 502,00 €.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die jeweiligen Käufer.