Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Sachverhalt ist ersichtlich aus den der Vorlage anliegenden Lageplänen. Den Käufern gehören die jeweiligen Nachbarflächen. Die Flurstücke entstanden wahrscheinlich bei der Neuverlegung bzw. dem Bau der Elbuferstraße K 15. Damals wurde versäumt, die Grundstücksverhältnisse zu bereinigen. Beide Vertragspartner sind nach vorheriger Rückfrage mit den Bedingungen einverstanden.

 

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Es sprechen keine Argumente gegen diese Vorgehensweise, daher fasst der Rat der Gemeinde folgenden

 


Beschluss:

 

An die jeweiligen Eigentümer der Nachbargrundstücke werden die Wegeparzellen in der Gemarkung Quickborn-Damnatz, Flur 2, Flurstück 76/16 und Flur 3, Flurstück 110/22 verkauft. Die Wege haben eine Gesamtfläche von 261 m² bzw. 241 m².

Bei einem Verkaufspreis in Höhe von 1,-- € / m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis
in Höhe von 502,00 €.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die jeweiligen Käufer.