Der Jahresabschluss 2010 wurde am 05.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.12.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch befriedigend  zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61200 handelt es sich um erhöhte Kosten für Rechnungsprüfungsgebühren, die durch die Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 der Gemeinde Gusborn entstanden sind.

 

Die Sachbearbeiterin Frau Heymann trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass das Jahr 2010 mit einem positiven Ergebnis abschließt.

Sie weist auf die Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes unter 4.1 des Schlussberichtes hin. Das RPA hat hier angemerkt, dass die Auszahlungen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die Förderung energiesparender Technologien eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde darstellen und daher im Hinblick auf die finanzielle Lage der Gemeinde überdacht werden sollten.

 

Der Rat ist sich darüber einig, dass die hierzu 2004 gefassten Förderrichtlinien weiterhin Bestand haben sollen. Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, diese zu ändern oder abzuschaffen.

 

Rh Ringel hinterfragt nochmals die immensen Unterschiede von den seinerzeitigen Planungen und dem jetzigen Ergebnis für die Jahresrechnung.

Frau Heymann erläutert, dass das mit der verspäteten Erstellung der Eröffnungsbilanz zusammenhängt und nunmehr nach und nach die Ergebnisse angepasst werden müssen. Desweiteren war bisher die Anlagenbuchhaltung nicht auf einem aktuellen Stand, so dass sich hier weitere Differenzen ergeben haben.

 

Die einzelnen werden zur Abstimmung aufgerufen. Für die Abstimmung zum Beschluss b) übernimmt stellv. Bgm Geuder die Sitzungsleitung.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgende

 


Beschlüsse:

a)      Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  8     Enthaltung  1

 

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7     Enthaltung  2

 

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 36.089,18 € wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -220.187,80 € verrechnet und somit  nicht der Überschussrücklage zugeführt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9

 

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61200 in Höhe von 3.420,54 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 1.920,54 € werden genehmigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9