Sitzung: 22.01.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0011/2015
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 05.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.12.2014 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch
befriedigend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61200 handelt es sich
um erhöhte Kosten für Rechnungsprüfungsgebühren, die durch die Prüfung der
Ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 der Gemeinde Gusborn entstanden sind.
Die
Sachbearbeiterin Frau Heymann trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass das
Jahr 2010 mit einem positiven Ergebnis abschließt.
Sie weist auf die
Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes unter 4.1 des Schlussberichtes hin. Das
RPA hat hier angemerkt, dass die Auszahlungen von nicht rückzahlbaren
Zuschüssen für die Förderung energiesparender Technologien eine freiwillige
Aufgabe der Gemeinde darstellen und daher im Hinblick auf die finanzielle Lage
der Gemeinde überdacht werden sollten.
Der Rat ist sich
darüber einig, dass die hierzu 2004 gefassten Förderrichtlinien weiterhin
Bestand haben sollen. Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, diese zu ändern oder
abzuschaffen.
Rh Ringel
hinterfragt nochmals die immensen Unterschiede von den seinerzeitigen Planungen
und dem jetzigen Ergebnis für die Jahresrechnung.
Frau Heymann
erläutert, dass das mit der verspäteten Erstellung der Eröffnungsbilanz
zusammenhängt und nunmehr nach und nach die Ergebnisse angepasst werden müssen.
Desweiteren war bisher die Anlagenbuchhaltung nicht auf einem aktuellen Stand,
so dass sich hier weitere Differenzen ergeben haben.
Die einzelnen
werden zur Abstimmung aufgerufen. Für die Abstimmung zum Beschluss b) übernimmt
stellv. Bgm Geuder die Sitzungsleitung.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat folgende
Beschlüsse:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 8
Enthaltung 1
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7
Enthaltung 2
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 36.089,18 € wird in voller Höhe mit den
doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -220.187,80 € verrechnet und
somit nicht der Überschussrücklage
zugeführt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 9
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
61200 in Höhe von 3.420,54 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im
Finanzhaushalt in Höhe von 1.920,54 € werden genehmigt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 9