Sitzung: 18.12.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 4/1115/2014
s. auch Vorlage
40/1114/2014
Mit Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 16./17. November 2011 über die
Übertragung der Aufgaben des Personenstandes auf die Samtgemeinde Elbtalaue ist
die Personalgestellung nicht mehr erforderlich. Alle Aufgaben werden von der
Samtgemeinde Elbtalaue gegen Kostenerstattung wahrgenommen.
Aus diesem Grunde
wird der Personalgestellungsvertrag aufgehoben.
Fachbereichsleiterin
Ringel erklärt nochmals die Zusammenhänge.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der
Personalgestellungsvertrag vom 16./17.
November 2011 wird aufgehoben.