Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

s. auch Vorlage 40/1114/2014

Mit Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 16./17. November 2011 über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandes auf die Samtgemeinde Elbtalaue ist die Personalgestellung nicht mehr erforderlich. Alle Aufgaben werden von der Samtgemeinde Elbtalaue gegen Kostenerstattung wahrgenommen.

Aus diesem Grunde wird der Personalgestellungsvertrag aufgehoben.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Personalgestellungsvertrag  vom 16./17. November 2011 wird aufgehoben.