Sitzung: 11.11.2014 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/1117/2014
Es wird auf den beigefügten Antrag der
FDP-Fraktion verwiesen.
Zur Reduzierung der Samtgemeindeumlage:
Für die Berechnung und Festsetzung der
Samtgemeindeumlage gelten gemäß § 111 NKomVG die Vorschriften für die
Kreisumlage entsprechend. Entscheidend für den Antrag der FDP-Fraktion ist § 15
(4) NFAG:
§ 15
Berechnung und Festsetzung
(4)
Der Landkreis kann die finanziellen Folgen von Vereinbarungen zwischen dem
Landkreis und einer oder mehreren Gemeinden, durch die von der allgemeinen
Verteilung der Aufgaben zwischen dem Landkreis und den Gemeinden abgewichen
wird, bei der Kreisumlage der betroffenen Gemeinde oder Gemeinden
berücksichtigen.
Vereinbarungen, die diese Voraussetzungen
erfüllen, sind zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde
Elbtalaue nicht abgeschlossen worden.
Zur einheitlichen Samtgemeindeumlage:
Diese Angelegenheit ist mit den Vertretern der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30.09.2014 und anlässlich der
Kreisvorstandssitzung des NSGB-Kreisverbandes am 28.10.2014 erörtert worden.
Auch hat es hierzu bereits Ausführungen des Samtgemeindebürgermeisters im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Eine
Zusammenführung der Hebesätze für die Samtgemeindeumlage im Bereich der
Samtgemeinde Elbtalaue kann frühestens nach Zahlung der Entschuldungshilfe
erfolgen. Dies wird lt.
Vertrag
erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Daher wurde vom Samtgemeindebürgermeister
im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue angekündigt, die Initiative einer
Gesetzesänderung zum 01.01.2016 zu unterstützen.
Faktisch
hat dies aber nach heutigem Stand zur Folge, dass eine Anpassung
der
Samtgemeindeumlage für die Gemeinden der Alt-Samtgemeinde Dannenberg erfolgen
muss, um die Einnahmesituation der Samtgemeinde Elbtalaue nicht zu
verschlechtern, da die Samtgemeinde solange als nicht dauernd leistungsfähig
gilt, wie sie noch Fehlbeträge aufweist und diese nicht im
Finanzplanungszeitraum abbauen kann.
Ob
eine Kompensation durch eine mögliche Senkung der Kreisumlage (nach Abschluss
des Zukunftsvertrages des Landkreises) möglich sein könnte, ist zu diskutieren.
Aus
diesem Grunde sollten diese Fragen im Laufe des Jahres 2015 geklärt werden, ein
"Schnellschuss" ist hier nicht hilfreich.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.