AV Schulz nimmt Bezug auf die ungenügende Umleitungsbeschilderung für die Bundesstraßensperrung in Prisser und fragt, wie in solchen Fällen Einfluss genommen werden kann.

FDL Donnerstag erläutert den Verfahrensgang. Zuständig sind der Baulastträger, die Baufirma und die zuständige Straßenverkehrsbehörde.