Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Die vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 und für den Planungszeitraum 2016 bis 2018 sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.

 

FDL Donnerstag erläutert, dass die Kommunalen Dienste in den letzten Tagen mitgeteilt haben, dass der Stundensatz im Jahr 2015 von 35,76 € auf 39,40 € steigen wird und dass der Kämmerer darüber informiert hat, dass der Haushalt 2014 defizitär ist und die vorgeschlagenen Ansätze 2015 deshalb nicht erhöht werden sollen. Bei der Straßenunterhalt würde diese Erhöhung eine Kostensteigerung von ca. 25.000 € verursachen.

 

Rh Zühlke schlägt vor, nicht alle vorgeschlagenen Ansätze zu erläutern sondern nur diejenigen zu denen Fragen bestehen.

 

FDL Donnerstag beantwortet Fragen zu den einzelnen vorgeschlagenen Ansätzen. Er erläutert, dass bei der Kostenstelle 421220 eine Rückstellung von 270.000 € für den im nächsten Jahr geplanten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße H 34 Sarchem - Sarenseck vorgenommen wird und dass im Frühjahr 2015 eine Bereisung der Gemeindeverbindungsstraßen geplant ist, um die  Prioritätenliste für die Deckensanierungen fortzuschreiben. Die Brücke über den Siemer Vorfluter sollte in diesem saniert werden. Diese Arbeiten mussten wegen der Brückensanierung in Pisselberg ist nächste Jahr verschoben werden.

 

Rh Zühlke hat sich bei einem Fachmann für Straßenbau erkundigt und weist darauf hin, dass es fachlich unsinnig ist Splittarbeiten an Straßen noch im September durchzuführen.

 

Lt. Rh Herzog ist  in den Gremien der Samtgemeinde über die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners noch nicht beraten worden. Er weist darauf hin, dass  der Rat der Gemeinde Luckau sich von einem Fachvortrag hat informieren lassen. Danach ist eine Sprühbekämpfung nur vor der Härchenbildung sinnvoll. In der Samtgemeinde Lüchow wird nach Bürgerprotesten gegen chemische Mittel ein biologisches Sprühmittel eingesetzt, dass jedoch höchstens eine 70-prozentige Erfolgsquote hat.

 

Auf Nachfrage von Rh Herzog bestätigt FDL Donnerstag, dass die Kommunen für das Räumen von Fahrradwegen an Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen zuständig sind.

Rh Herzog bittet, für die weitere Haushaltsplanberatung die Rechtslage hinsichtlich der Räumpflicht zu klären wo Winterdienst durchgeführt werden muss, wo er eingeschränkt zulässig ist und wo auf Winterdienst verzichtet werden kann und wie die Handhabung in anderen Gemeinden ist.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 und für den Planungszeitraum 2016 bis 2018 werden empfohlen.