Sitzung: 07.10.2014 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/1018/2014
Die vorgeschlagenen
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 und für den Planungszeitraum 2016
bis 2018 sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
FDL Donnerstag
erläutert, dass die Kommunalen Dienste in den letzten Tagen mitgeteilt haben,
dass der Stundensatz im Jahr 2015 von 35,76 € auf 39,40 € steigen wird und dass
der Kämmerer darüber informiert hat, dass der Haushalt 2014 defizitär ist und
die vorgeschlagenen Ansätze 2015 deshalb nicht erhöht werden sollen. Bei der
Straßenunterhalt würde diese Erhöhung eine Kostensteigerung von ca. 25.000 €
verursachen.
Rh Zühlke schlägt
vor, nicht alle vorgeschlagenen Ansätze zu erläutern sondern nur diejenigen zu
denen Fragen bestehen.
FDL Donnerstag
beantwortet Fragen zu den einzelnen vorgeschlagenen Ansätzen. Er erläutert,
dass bei der Kostenstelle 421220 eine Rückstellung von 270.000 € für den im
nächsten Jahr geplanten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße H 34 Sarchem -
Sarenseck vorgenommen wird und dass im Frühjahr 2015 eine Bereisung der
Gemeindeverbindungsstraßen geplant ist, um die
Prioritätenliste für die Deckensanierungen fortzuschreiben. Die Brücke
über den Siemer Vorfluter sollte in diesem saniert werden. Diese Arbeiten
mussten wegen der Brückensanierung in Pisselberg ist nächste Jahr verschoben
werden.
Rh Zühlke hat sich
bei einem Fachmann für Straßenbau erkundigt und weist darauf hin, dass es
fachlich unsinnig ist Splittarbeiten an Straßen noch im September
durchzuführen.
Lt. Rh Herzog
ist in den Gremien der Samtgemeinde über
die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners noch nicht beraten worden. Er
weist darauf hin, dass der Rat der
Gemeinde Luckau sich von einem Fachvortrag hat informieren lassen. Danach ist
eine Sprühbekämpfung nur vor der Härchenbildung sinnvoll. In der Samtgemeinde
Lüchow wird nach Bürgerprotesten gegen chemische Mittel ein biologisches
Sprühmittel eingesetzt, dass jedoch höchstens eine 70-prozentige Erfolgsquote
hat.
Auf Nachfrage von
Rh Herzog bestätigt FDL Donnerstag, dass die Kommunen für das Räumen von
Fahrradwegen an Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen zuständig sind.
Rh Herzog bittet,
für die weitere Haushaltsplanberatung die Rechtslage hinsichtlich der Räumpflicht
zu klären wo Winterdienst durchgeführt werden muss, wo er eingeschränkt
zulässig ist und wo auf Winterdienst verzichtet werden kann und wie die
Handhabung in anderen Gemeinden ist.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die im Sachverhalt
vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2015 und für den
Planungszeitraum 2016 bis 2018 werden empfohlen.