Stellv. SgBgm Herzog hinterfragt nochmal den § 4 des Zukunftsvertrages zum Thema „Unvorhersehbare Ereignisse“.

Kämmerer Kern erläutert hierzu, dass die von der Samtgemeinde nicht zu vertretenen Ereignisse z.Bsp. Konjunktureinbrüche durch weniger Steuereinnahmen, nicht von der Samtgemeinde auszugleichen sind.

Stellv. SgBgm Herzog bittet die Verwaltung, dieses auch gegenüber der Presse (EJZ) klar herauszustellen.

Weiterhin fragt er an, ob es zu § 3 Abs. 2 des Vertrages „Die Personal- und Sachkosten sind auf das notwendige Maß zu beschränken“ sogenannte Ausführungsbestimmungen gibt.

Hierzu erklärt Kämmerer Kern, dass das „notwendige Maß“ jede Samtgemeinde für sich festlegt. Dieses wird auch jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung (Stellenplan) getan. So wird zum Beispiel das notwendige Maß an Personal mit der Stellenbemessung festgelegt, die derzeit in Auftrag gegeben und in Bearbeitung ist. Auch spielen regionale Gegebenheiten ebenso eine Rolle wie der politische Wille.