Sitzung: 22.09.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Stellv. SgBgm Herzog
hinterfragt nochmal den § 4 des Zukunftsvertrages zum Thema „Unvorhersehbare
Ereignisse“.
Kämmerer Kern erläutert
hierzu, dass die von der Samtgemeinde nicht zu vertretenen Ereignisse z.Bsp.
Konjunktureinbrüche durch weniger Steuereinnahmen, nicht von der Samtgemeinde
auszugleichen sind.
Stellv. SgBgm Herzog bittet
die Verwaltung, dieses auch gegenüber der Presse (EJZ) klar herauszustellen.
Weiterhin fragt er an, ob es zu § 3 Abs. 2 des
Vertrages „Die Personal- und Sachkosten sind auf das notwendige Maß zu
beschränken“ sogenannte Ausführungsbestimmungen gibt.
Hierzu erklärt Kämmerer Kern, dass das „notwendige Maß“
jede Samtgemeinde für sich festlegt. Dieses wird auch jährlich im Rahmen der
Haushaltsplanung (Stellenplan) getan. So wird zum Beispiel das notwendige Maß
an Personal mit der Stellenbemessung festgelegt, die derzeit in Auftrag gegeben
und in Bearbeitung ist. Auch spielen regionale Gegebenheiten ebenso eine Rolle
wie der politische Wille.