Sitzung: 22.09.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 8
Vorlage: 40/0987/2014
S. auch Vorlagen
00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.
Die öffentliche
Ausschreibung wurde aufgehoben, da keine der Organisationen, die Interesse
bekundet hatten, die Anforderungen erfüllt hatte. Dadurch war es möglich, in
Vertragsverhandlungen zu treten. Während der Vertragsverhandlungen konnte mit
der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg keine Einigung erreicht werden, daher ist nur
die Tierhilfe Wendland e.V. als Vertragspartnerin übrig geblieben. Die
Tierhilfe Wendland e.V. stellt 30 Plätze zur Verfügung.
Die pauschale
Aufwandsentschädigung beträgt für alle Kommunen insgesamt 19.500 € jährlich.
Die Vereinbarung endet 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie
nicht ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.
Zur
Aufwandsentschädigung könnte die Umsatzsteuer hinzukommen. Eine Klärung, ob
eine Versteuerung erfolgen wird, konnte die Tierhilfe Wendland mit dem
Finanzamt bisher nicht erreichen. Das Finanzamt hatte eine Entscheidung über
die Steuerpflicht bisher offen gelassen.
Insgesamt werden im
Landkreis 100.000 € für die Kooperation bzw. Betrieb eines Tierheimes zur
Verfügung gestellt. 65.000 € gehen an das Tierheim Lüneburg für die Aufnahme
von Hunden. Damit bleiben 35.000 € für Katzen und Heimtiere, sowie für
Aufwendungen für andere von der Vereinbarung nicht erfasste Tiere.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat beschließt
die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.
Erste SgRätin
Steckelberg erläutert auch hier nochmals den Sachverhalt und berichtet aus den
Sitzungen des Fachausschusses und des Samtgemeindeausschusses.
Frau Steckelberg
berichtet weiterhin, dass in jüngster Vergangenheit eine Ortsbesichtigung der
Räumlichkeiten und des Geländes in Metzingen stattgefunden hat. Dieser
Ortstermin hat ergeben, dass derzeit keine freien Plätze in Metzingen vorhanden
sind, wie es die zu schließende Vereinbarung vorsieht. Die Anlage ist derzeit
überbelegt. Tiere werden dort derzeit teilweise nicht wie vorgesehen gehalten.
Ein Bestandsbuch wird nicht richtig geführt. Dieses war am 22.09.14 auch Thema
im Fachausschuss des Landkreises. Das Veterinäramt hat bereits Maßnahmen
veranlasst, die zu Mängelbeseitigung führen. Daher schlägt die Verwaltung vor,
analog der Empfehlung des Fachausschusses des Landkreises zu verfahren und den
Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Vereinbarung vom
Samtgemeindebürgermeister erst dann unterzeichnet wird, wenn die festgestellten
Mängel abgestellt sind und dieses vom Landkreis bestätigt ist.
Auf Nachfrage von
Rh Zuther erläutert Frau Steckelberg dass es sich hier voraussichtlich um einen
Zeitraum von 4-6 Wochen handelt, bis die Vereinbarung unterzeichnet werden
kann.
Rf Ramm erwähnt,
dass man auch bei der Unterbringung von Katzen nunmehr froh ist, eine Lösung gefunden zu haben.
Dennoch sollte aber die Weitervermittlung von Tieren die Hauptaufgabe bleiben
und nicht eine lange Betreuungszeit. Nach Recherchen und durch Gespräche ist
ihrerseits erkennbar, dass sich die Tierhilfe Wendland e.V. mit der Vermittlung
von Tieren sehr schwer tut.
Diese Thematik
sollte anhand von vorzulegenden Statistiken überprüft werden.
Auf Nachfrage von
Rh Jastram bestätigt erste SgRätin Frau Steckelberg, dass in der an die
Tierhilfe Wendland zu zahlende Pauschale auch die Kosten für Kastrationen
enthalten sind.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.
Der Rat beauftragt
den Samtgemeindebürgermeister die Vereinbarung erst dann zu unterzeichnen, wenn
das Veterinäramt des Landkreises bestätigt hat, dass bestehende Mängel
abgestellt sind.