Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 8

S. auch Vorlagen 00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.

 

Die öffentliche Ausschreibung wurde aufgehoben, da keine der Organisationen, die Interesse bekundet hatten, die Anforderungen erfüllt hatte. Dadurch war es möglich, in Vertragsverhandlungen zu treten. Während der Vertragsverhandlungen konnte mit der Katzenhilfe Lüchow-Dannenberg keine Einigung erreicht werden, daher ist nur die Tierhilfe Wendland e.V. als Vertragspartnerin übrig geblieben. Die Tierhilfe Wendland e.V. stellt 30 Plätze zur Verfügung.

Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt für alle Kommunen insgesamt 19.500 € jährlich. Die Vereinbarung endet 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.

 

Zur Aufwandsentschädigung könnte die Umsatzsteuer hinzukommen. Eine Klärung, ob eine Versteuerung erfolgen wird, konnte die Tierhilfe Wendland mit dem Finanzamt bisher nicht erreichen. Das Finanzamt hatte eine Entscheidung über die Steuerpflicht bisher offen gelassen.

 

Insgesamt werden im Landkreis 100.000 € für die Kooperation bzw. Betrieb eines Tierheimes zur Verfügung gestellt. 65.000 € gehen an das Tierheim Lüneburg für die Aufnahme von Hunden. Damit bleiben 35.000 € für Katzen und Heimtiere, sowie für Aufwendungen für andere von der Vereinbarung nicht erfasste Tiere.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.

 

Erste SgRätin Steckelberg erläutert auch hier nochmals den Sachverhalt und berichtet aus den Sitzungen des Fachausschusses und des Samtgemeindeausschusses.

 

Frau Steckelberg berichtet weiterhin, dass in jüngster Vergangenheit eine Ortsbesichtigung der Räumlichkeiten und des Geländes in Metzingen stattgefunden hat. Dieser Ortstermin hat ergeben, dass derzeit keine freien Plätze in Metzingen vorhanden sind, wie es die zu schließende Vereinbarung vorsieht. Die Anlage ist derzeit überbelegt. Tiere werden dort derzeit teilweise nicht wie vorgesehen gehalten. Ein Bestandsbuch wird nicht richtig geführt. Dieses war am 22.09.14 auch Thema im Fachausschuss des Landkreises. Das Veterinäramt hat bereits Maßnahmen veranlasst, die zu Mängelbeseitigung führen. Daher schlägt die Verwaltung vor, analog der Empfehlung des Fachausschusses des Landkreises zu verfahren und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Vereinbarung vom Samtgemeindebürgermeister erst dann unterzeichnet wird, wenn die festgestellten Mängel abgestellt sind und dieses vom Landkreis bestätigt ist.

 

Auf Nachfrage von Rh Zuther erläutert Frau Steckelberg dass es sich hier voraussichtlich um einen Zeitraum von 4-6 Wochen handelt, bis die Vereinbarung unterzeichnet werden kann.

 

Rf Ramm erwähnt, dass man auch bei der Unterbringung von Katzen nunmehr  froh ist, eine Lösung gefunden zu haben. Dennoch sollte aber die Weitervermittlung von Tieren die Hauptaufgabe bleiben und nicht eine lange Betreuungszeit. Nach Recherchen und durch Gespräche ist ihrerseits erkennbar, dass sich die Tierhilfe Wendland e.V. mit der Vermittlung von Tieren sehr schwer tut.

Diese Thematik sollte anhand von vorzulegenden Statistiken überprüft werden.

 

Auf Nachfrage von Rh Jastram bestätigt erste SgRätin Frau Steckelberg, dass in der an die Tierhilfe Wendland zu zahlende Pauschale auch die Kosten für Kastrationen enthalten sind.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Tierhilfe Wendland e.V.

 

Der Rat beauftragt den Samtgemeindebürgermeister die Vereinbarung erst dann zu unterzeichnen, wenn das Veterinäramt des Landkreises bestätigt hat, dass bestehende Mängel abgestellt sind.