Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2

s. auch Vorlagen 00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.

 

Der Rat hatte beschlossen, Verhandlungen zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zu führen. Ergebnis ist die anliegende abgestimmte Vereinbarung. Sie wurde mit dem Tierheim Lüneburg, den Samtgemeinden Gartow, Lüchow und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg erarbeitet.

 

Die Aufwandsentschädigung beträgt jährlich insgesamt landkreisweit 65.000 € brutto. Die Laufzeit ist bis 2024 vorgesehen. Bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit wird kein weiterer Zuschuss für investive Maßnahmen gezahlt.

 

Da eine umgehende Lösung erforderlich ist, wurde bis zum Vorliegen aller Gremienbeschlüsse und der Erteilung einer Hundezwingeranlage  eine Übergangslösung ab 01.07.2014 analog der anliegenden Vereinbarung geschaffen.

 

Erste SgRätin Steckelberg erläutert ausführlich den Sachstand.

Sie ergänzt, dass im Fall von Fundhunden ein Weitertransport nach Lüneburg erst nach 5 Tagen vorgesehen ist. In den meisten Fällen werden aufgegriffenen Hunde bereits nach spätestens drei Tagen wieder abgeholt.

 

Rf Ramm betont, dass durch diese Vereinbarung nun endlich eine Lösung gefunden wurde, die alle zufrieden stellt.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die anliegende Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH.