Sitzung: 22.09.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2
Vorlage: 40/0986/2014
s. auch Vorlagen
00/264/2013 und 00/371/2013 Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes.
Der Rat hatte
beschlossen, Verhandlungen zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zu
führen. Ergebnis ist die anliegende abgestimmte Vereinbarung. Sie wurde mit dem
Tierheim Lüneburg, den Samtgemeinden Gartow, Lüchow und dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg erarbeitet.
Die
Aufwandsentschädigung beträgt jährlich insgesamt landkreisweit 65.000 € brutto.
Die Laufzeit ist bis 2024 vorgesehen. Bei einer Verlängerung der
Vertragslaufzeit wird kein weiterer Zuschuss für investive Maßnahmen gezahlt.
Da eine umgehende
Lösung erforderlich ist, wurde bis zum Vorliegen aller Gremienbeschlüsse und
der Erteilung einer Hundezwingeranlage
eine Übergangslösung ab 01.07.2014 analog der anliegenden Vereinbarung
geschaffen.
Erste SgRätin
Steckelberg erläutert ausführlich den Sachstand.
Sie ergänzt, dass
im Fall von Fundhunden ein Weitertransport nach Lüneburg erst nach 5 Tagen
vorgesehen ist. In den meisten Fällen werden aufgegriffenen Hunde bereits nach
spätestens drei Tagen wieder abgeholt.
Rf Ramm betont,
dass durch diese Vereinbarung nun endlich eine Lösung gefunden wurde, die alle
zufrieden stellt.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die anliegende Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH.