Sitzung: 22.09.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/1005/2014
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 11.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 28.05.2014
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2009 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
Budget 3 |
167.702,32 |
Budget 61200 |
51.864,25 |
Die Überschreitung im Budget 3
ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben Aufwendungen für
Unterhaltungsmaßnahmen ist diese überwiegend auf den Einsatz eines Mitarbeiters
des Eigenbetriebes Kommunale Dienste als Hausmeistervertretung an den Grundschulen
entstanden.
Die Überschreitung im Budget 61200
ist durch höheren Zinsaufwand entstanden. Dieser wurde durch eine vorzeitige
Tilgungsanpassung verursacht, die aber dauerhaft zu einer nachhaltigen
Zinsentlastung führen wird.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht ausreichend zu bezeichnen.
Das Haushaltsjahr
2009 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.009.998,60 € ab. Zusammen mit
den 2007 und 2008 angesammelten doppischen Fehlbeträgen macht dies einen
Fehlbedarf von 10.590.813,59 € aus. Hinzu kommen die kameralen Fehlbeträge der
Alt-Samtgemeinden in Höhe von 20.792.748,85 €, so dass insgesamt Fehlbeträge in
Höhe von 31.383.562,44 € abzudecken sind. Beachtlich ist auch die Höhe der
Verbindlichkeiten aus Krediten, insbesondere die Steigerung der
Liquiditätskredite auf 31.000.000,00 €.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue dürfte aus eigener Kraft nicht in der Lage sein, ausgeglichene
Ergebnisse zu erzielen. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde ist
nicht gegeben.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Kämmerer Kern trägt
den Sachverhalt vor. Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat
folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 28 Enthaltung 2
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 25 Enthaltung 2
Nein 2
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 387.501,45 Euro wird zur tlw. Deckung des kameralen
Sollfehlbetrages verwendet. Das Defizit
aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.397.500,05 Euro wird auf das
Folgejahr vorgetragen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 28 Enthaltung 1
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird
zugestimmt
Einstimmig beschlossen
Ja 27 Enthaltung 2