Sitzung: 22.09.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/1004/2014
Der Jahresabschluss
2008 wurde am 10.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.05.2014
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2008 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden;
0
Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben |
19.629,41 |
3 Bau |
233.671,29 |
4
Bürgerservice |
8.289,23 |
Die erhebliche Abweichung im Budget 3
ist nicht auf die Überschreitung der Aufwendungen (Plan: 5.481.500,00 Euro,
Ergebnis 5.338.510,10 Euro) zurückzuführen. Auf der Ertragsseite war eine
Ergebnisverbesserung durch Zuschreibung nachgeholter
Instandsetzungsaufwendungen bei der Grundschule Dannenberg vorgesehen. Diese
wurde 2008 nicht realisiert, da das Vorhaben, wie ursprünglich angedacht, nicht
abgeschlossen war.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Samtgemeinde Elbtalaue sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als nicht mehr ausreichend zu bezeichnen.. Das Haushaltsjahr 2008 schließt mit
einem negativen Jahresergebnis von 3.147.741,78 € ab. Der Fehlbedarf des
Ergebnishaushaltes lt. Haushaltssatzung von -4.287.800 € konnte um 1.140.058,22
€ verringert werden.
Insgesamt sind in
der Schlussbilanz neben den kameralen Fehlbeträgen in Höhe von 21.013.011,07 €
auch die doppischen Fehlbeträge in Höhe von 8.360.552,77 € ausgewiesen, so dass
insgesamt Fehlbeträge von insgesamt 29.373.563,84 € abzudecken sind.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden grundsätzlich eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Kämmerer Kern
erläutert den Sachverhalt. Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat
folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 27 Enthaltung 2
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 24 Enthaltung 3
Nein 2
c) Der Überschuss aus dem außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 220.262,22 Euro wird zur tlw. Abdeckung des kameralen
Sollfehlbetrages verwendet. Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe
von 3.368.004,00 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 28 Enthaltung 1
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird
zugestimmt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 27 Enthaltung 2