In Verbindung mit dem Zukunftsvertrag sind alle Einsparmöglichkeiten zu prüfen:

Gemäß § 46 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Zahl der für die nächste Wahlperiode zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Zahl von 20 Ratsmitgliedern darf nicht unterschritten werden. Diese Regelung wurde unter anderem geschaffen, weil Parteien und Wählergruppen vermehrt Probleme bei der Gewinnung von Kandidaten haben.

 

Derzeit beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue 34. Sofern sich die Einwohnerzahl nicht auf unter 20.001 verringert, wird diese Anzahl auch in der Wahlperiode X gelten.

 

Mit der geringeren Zahl von Ratsmitgliedern geht eine Reduzierung der Kosten für Aufwandsentschädigungen und die Begleitung durch die Verwaltung einher. Bei einer Verringerung um 2 Ratsmitglieder vermindern sich die Kosten um ca. 1.570 Euro, bei einer Verringerung um 4 um ca. 3.130 Euro und bei 6 Ratsmitgliedern um ca. 4.700 Euro pro Jahr. Nicht berücksichtigt wurden bei diesen Zahlen die Personalkosten, da kein Stundensatz für die Betreuung eines einzelnen Ratsmitgliedes vorliegt.

 

Zugrunde gelegt wurden die Zahlen aus dem Jahr 2013. Eine Übersicht, wie sich die Kostenersparnis zusammensetzt, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Reduzierung der Ratsmitglieder ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 NKomVG eine Satzung zu beschließen. Diese Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode in Kraft treten, also spätestens am 30.04.2015. Die Satzung wird immer nur für eine Wahlperiode beschlossen.

 

Auf der Basis des Wahlergebnisses 2011 wurde eine Berechnung durchgeführt, inwieweit sich eine Reduzierung der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 Personen auf die Sitzverteilung auswirkt. Die Berechnungen und ein Vergleich sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird empfohlen, die Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde um 6 und die hierzu erforderliche Satzung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird in der Wahlperiode 2016 – 2021 um 6 auf insgesamt 28 verringert.
  2. Die hierzu erforderliche Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Verringerung der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird in der als Anlage zur Vorlage beiliegenden Fassung beschlossen.

 

Erste SgRätin erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Empfehlung des Samtgemeindeausschusses.

Der Fachausschuss und der Samtgemeindeausschuss haben empfohlen die Anzahl der Ratsmitglieder nicht zu reduzieren.

 

Rh Lange erklärt für seine Fraktion die Ablehnung des Beschlussvorschlages. Aus seiner Sicht ist eine vernünftige Ratsarbeit mit weniger Ratsmitgliedern nicht zu leisten. Kosten könnten auch eingespart werden, indem Ratsmitglieder gute Ideen und Vorschläge in die Ratsarbeit einbringen.

 

Rh Schultz bemerkt, dass Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen immer geprüft werden sollten. In diesem Fall hält er die Reduzierung der Anzahl von Ratsmitgliedern jedoch nicht für zielführend.

 

Rh Jastram merkt an, dass eine Reduzierung möglicherweise zu Lasten der ländlichen Regionen gehen könnte, die dadurch eventuell weniger vertreten wären.

 

Nach kurzer Diskussion herrscht Einigkeit darüber, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen und die Zahl der Ratsmitglieder nicht zu reduzieren.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird in der Wahlperiode 2016 – 2021 um 6 auf insgesamt 28 verringert.

 

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt, somit wird die Zahl der Ratsmitglieder nicht reduziert.

Eine Beschlussfassung über die Satzung ist daher entbehrlich.