Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 2

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und den Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Haushaltsjahr 2013 hatte einen Verrechnungssatz in Höhe von 33,69 € ergeben. Aufgrund der vorhandenen Rücklage wurde der bisherige Stundensatz in Höhe von 33,00 € jedoch nicht erhöht.

Der zu erwartende Verlust sollte durch die Rücklage gedeckt werden. Bei  jährlich rd. 38.000 Arbeitsstunden war ein Verlust in Höhe von ca. 26 T€ zu erwarten.

Das Jahr 2013 war wieder durch einen sehr hohen Krankenstand geprägt. Eine Auswertung der Krankheitstage bei der Samtgemeinde Elbtalaue nach dem KGSt-Kennzahlensystem, hat diese Entwicklung der vergangenen Jahre bestätigt. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten bewegen sich absolut betrachtet auf einem sehr hohen Niveau. Insgesamt kann nach der Auswertung festgestellt werden, dass die größten Probleme bei den älteren männlichen Beschäftigten mit manuellen Tätigkeiten liegen. Genau dies trifft auf die Beschäftigten des Eigenbetriebes zu. Für die Berechnung des Personalstundensatzes wurden gem. KGSt 14 Krankheitstage zugrunde gelegt. Die Krankheitsbedingten Ausfälle betrugen im Jahr 2013 jedoch durchschnittliche 20,89 Tage und lagen somit pro Beschäftigten mit 6,89 Tagen über dem geplanten Schnitt.

Für die  21 Beschäftigten mit einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden und einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 33,00 € ergibt sich ein nicht geplanter Verlust in Höhe von rd. 37 T€. Hinzu kommen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, die bei den Arbeiten entsprechend abgerechnet worden wären. Hier ist von einem Verlust in Höhe von ca. 11 T€ auszugehen. 

In der Summe ergibt dies einen Ertragsverlust in Höhe von rd. 74 T€.

Das ordentliche Jahresergebnis weist einen Jahresverlust in Höhe von 75 T€ aus. Das außerordentliche Ergebnis ist nicht planbar.

Ab dem 01. Januar 2014 wurden die Stundensätze für die Beschäftigten von 33,00 € auf 35,76 € erhöht.

Der Finanzmittelbestand hat sich zum 31.12.313 auf 108 T€ erhöht.

Der Prüfbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des Betriebsausschusses und des Samtgemeindeausschusses.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 27  Enthaltung 2

 

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2013 entlastet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 27  Enthaltung 2

 

c)       Der Jahresverlust ist durch die vorhandene Rücklage in Höhe von 71.741,06 € zu decken und mit 12.213,71 € auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 28  Enthaltung 1