Bgm Schulz berichtet, dass in der Angelegenheit „Ausbaubeitrag für die Erschließungsstraße bei der Firma Winterhoff“ auf Nachfrage von Rh U. Beutler nochmals von der Verwaltung geprüft wurde, ob es sich hier um einen Außenbereich handelt. Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Firma Winterhoff im Außenbereich befindet.

Die Samtgemeindeverwaltung sieht die Möglichkeit, die Abrechnung gemäß der Rechtslage vorzunehmen. Im Gegenzug sollte überlegt werden, der Firma Winterhoff eine legale Kommunalförderung zukommen zu lassen. Hierüber sollte in der nächsten Sitzung beraten werden.