Stellv. Bgm Hintzmann fragt an, wieviel Mehreinahmen durch die Grundsteuer-A–Erhöhung verbucht wurden, auf welcher Kostenstelle das Geld  eingenommen und für was es ausgegeben wurde. Es sollte eigentlich für Instandsetzung von Wegen verwendet werden. Dort sind bisher aber keine Maßnahmen angelaufen.

Er bittet um Beantwortung der Anfrage in der Niederschrift. 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Grundsteuer A der Gemeinde Langendorf wurde im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 von 400 v.H. auf 450 v.H. erhöht. Während es 2012 (400 v.H.) Erträge aus der Grundsteuer A in Höhe von 23.171,68 € gab, waren es 2013 (450 v.H.) bereits 26.060,51 €. Effektiv wurden also 2.888,83 € in 2013 im Vergleich zum Vorjahr eingenommen. Verbucht werden diese Erträge auf der Kostenstelle 61100220100 - Allgemeine Finanzwirtschaft (Steuern, Zuweisungen, Umlagen).

Eingenommene Steuern dienen der Deckung sämtlicher Aufwendungen. Sie dürfen nicht für eine konkrete Maßnahme zweckgebunden werden.

Im Haushaltsplan 2013 und im Haushaltsplan 2014 wurden jeweils 4.000,00 € für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen eingestellt. In beiden Jahren lagen die Aufwendungen jedoch bei 0,00 €. Die Veranschlagung im Haushalt stellt lediglich die Ermächtigungsgrundlage dar, Aufwendungen entstehen zu lassen. Ein Zwang besteht dadurch nicht. Die Zuständigkeit, über konkrete Maßnahmen der Unterhaltung zu beschließen, liegt dabei grundsätzlich beim Rat der Gemeinde Langendorf.