Rh Herzog fragt, warum die Fahrradmarkierung in der Bahnhofstraße am Ortsausgang entfernt worden ist.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Entfernung im Rahmen der Beratungen der Verkehrskommission vorgenommen wurde.

Anmerkung der Verwaltung: Die Verkehrswacht Lüchow-Dannenberg hatte darauf hingewiesen, dass eine Radfahrerfurt auf knotenpunktfreien Strecken gemäß Kap. 3.6 der RMS nur in Verbindung mit einer Regelung durch Lichtzeichen (LZA) in Frage kommt.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat bestätigt, dass Radfahrerfurten auf freien Strecken ohne LZA unzulässig sind und hat darauf hingewiesen, dass die Radfahrerfurt in der Bahnhofstraße für die Fahrradfahrer eine nicht vorhandene Vorfahrtberechtigung suggerieren kann.