Sitzung: 28.07.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 31/0973/2014
Sachverhalt:
Mit der Wirksamkeit
eines Beschlusses geht auch grundsätzlich eine entsprechende Bindungswirkung
der Vertretung (des Rates) einher; sie hat sich mit der Feststellung des
Abstimmungsergebnisses durch den Vorsitzenden zu dem entsprechenden Geschäfts-
oder Sachantrag bzw. zu dem Tagesordnungspunkt eine grundsätzlich abschließende
Meinung gebildet. Daher kann der entsprechende Beschluss beispielsweise in noch
laufender Sitzung nicht einfach noch abgeändert werden. Grundsätzlich wird ein
neuer Beschluss erforderlich sein, wenn sich kurz nach der Abstimmung Veränderungsbedarf
am Beschlossenen ergibt. Dies ergibt sich bereits aus der Anstoßfunktion der
Tagesordnung und wird dann besonders sichtbar, wenn Mitglieder der Vertretung
nach der fraglichen Abstimmung die Sitzung verlassen haben.
Die Gemeinde
Langendorf hat diesen Grundsatz der Dauerhaftigkeit und Berechenbarkeit von
Beschlüssen sogar noch dadurch speziell Rechnung getragen, indem sie sich in §
5 Abs. 3 ihrer Geschäftsordnung eine Selbstbindung dahingehend auferlegt hat, Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen
früherer Sitzungen nur dann in die Tagesordnung aufzunehmen oder in der Sitzung
zu stellen, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt.
Dies solle nur dann nicht gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich
verändert hat.
Von
dieser Selbstbindung des Rates kann nun nicht mehr durch einfache
Mehrheitsbeschlüsse abgewichen werden. Dies ist nur möglich, wenn alle
anwesenden Ratsmitglieder im Einzelfall einstimmig den Beschluss fassen, von
der Bestimmung in der Geschäftsordnung abzuweichen. Nur in diesem Falle kann
sich niemand auf die Nichteinhaltung der Geschäftsordnung berufen.
Sollte also der
Tagesordnungspunkt „Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen in der Gemeinde
Langendorf“, nunmehr erneut beschlossen werden, ist vorher ein einstimmiger
Beschluss des Rates (anwesende Ratsmitglieder) notwendig, in diesem
Einzelfall von der Geschäftsordnung abzuweichen.
Stellv. Bgm
Wede erklärt, dass es durch den am 16.05.14 gefassten Beschluss zu wesentlich höheren Kosten für
die Naturgas Langendorf GbR kommen würde. Bei einer Ortsbegehung mit der
Naturgas Langendorf GbR wurde von Frau Bgm Deegen und ihm festgestellt, dass es
nicht überall erforderlich ist, die Leitungen durch horizontale Spülbohrungen
oder Pressungen zu verlegen. Verlegung in offenen Gräben und ordnungsgemäße
Wiederherstellung ist teilweise ausreichend. Deshalb wird vorgeschlagen, von
der Geschäftsordnung abzuweichen und den TOP „Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen in der Gemeinde Langendorf“ vor
Ablauf der 6-Monats-Frist erneut zu behandeln und zu beschließen damit zeitnah
mit den Arbeiten begonnen werden kann..
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der
Tagesordnungspunkt „Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen in der Gemeinde
Langendorf“ wird entgegen den Bestimmungen in § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung
der Gemeinde Langendorf erneut vor Ablauf der dort festgelegten 6-Monats-Frist
behandelt und beschlossen.