Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2005 wurde am 07.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am 10.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

 

Stellv. Bgm Hintzmann beantragt, die TOP 5 bis 9 zu den Jahresabschlüssen 2005 bis 2009 en bloc zu beschließen.  Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

Frau Heymann erläutert, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse geprüft wurden und es keine Beanstandungen gab. Der derzeitigen Bürgermeisterin muss Entlastung erteilt werden.
Die Vorgehensweise bezüglich der Fehlbeträge und Überschüsse wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Wenn es in Zukunft Überschüsse geben sollte, die nicht mehr mit Fehlbeträgen verrechnet werden müssen, können sie einer Überschussrücklage zugeführt werden.
Die Jahresabschlüsse 2010 bis 2014 sollen bis Ende 2015 dem RPA vorgelegt werden. Wann die geprüften Abschlüsse vorliegen, kann noch nicht gesagt werden. Auf Anfrage erläutert sie, dass laut Gesetz Jahresabschlüsse zum 31.03. des Folgejahres vorliegen sollten. 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden


 


Beschluss:

 

a)      Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.

b)      Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 37.647,44 € wird in das Folgejahr vorgetragen.