Sitzung: 28.07.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0968/2014
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2005 wurde am 07.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken,
Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
10.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Stellv. Bgm
Hintzmann beantragt, die TOP 5 bis 9 zu den Jahresabschlüssen 2005 bis 2009 en
bloc zu beschließen. Dem Antrag wird mit
7 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
Frau Heymann erläutert, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse geprüft wurden
und es keine Beanstandungen gab. Der derzeitigen Bürgermeisterin muss
Entlastung erteilt werden.
Die Vorgehensweise bezüglich der Fehlbeträge und Überschüsse wurde mit dem
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Wenn es in Zukunft Überschüsse geben sollte,
die nicht mehr mit Fehlbeträgen verrechnet werden müssen, können sie einer
Überschussrücklage zugeführt werden.
Die Jahresabschlüsse 2010 bis 2014 sollen bis Ende 2015 dem RPA vorgelegt
werden. Wann die geprüften Abschlüsse vorliegen, kann noch nicht gesagt werden.
Auf Anfrage erläutert sie, dass laut Gesetz Jahresabschlüsse zum 31.03. des
Folgejahres vorliegen sollten.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 37.647,44 € wird in das Folgejahr vorgetragen.