Rh Schwidder weist auf den Artikel in der EJZ vom 16.07.14 hin, worum es um eine kapitalisierte Bedarfszuweisung anstatt eines Zukunftsvertrages für die Samtgemeinde Lüchow geht.

Rh Schwidder erfragt  den Sachstand bzw. den Kenntnisstand der Verwaltung zum Thema.

 

Herr Kern erläutert, dass er von dieser Bedarfszuweisung erst vor einigen Tagen von dem Kämmerer der Samtgemeinde Lüchow und heute aus der EJZ erfahren hat.

Er berichtet, dass sämtliche Jahresabschlüsse der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 31.12.2009 beim Innenministerium vorliegen. Herr Kern fügt hinzu, dass der Antrag der Samtgemeinde wohl am 15.09.14 in der Kommission behandelt werden soll.

Die Samtgemeinde Lüchow erfüllt die Bedingungen des Zukunftsvertrages nicht mehr und aus diesem Grund wurde vermutlich diese Bedarfszuweisung angeboten.