Sitzung: 24.07.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0961/2014
Frau Heymann
erläutert den Sachverhalt.
Der Jahresabschluss
2007 wurde am 08.04.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann
+ Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2007 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in den Jahresabschlussberichten 2005 und
2006 bereits zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt
werden müssen. Im Konkreten betrifft das eine Forderung an die insolvente
Phillipp Holzmann AG. Diese wurde im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007
einzelwertberichtigt mit einem Wert von 32.586,85 €.
Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, noch
als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128
Abs. 1 NKomVG).
Stellv. Bgm Struck
beantragt, gemäß Vorlage zu beschließen.
Auf Antrag von
stellv. Bgm Struck fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 31.004,03 € wird in das Folgejahr vorgetragen.