Frau Heymann erläutert den Sachverhalt.

Der Jahresabschluss 2007 wurde am 08.04.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am 14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2007 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in den Jahresabschlussberichten 2005 und 2006 bereits zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt werden müssen. Im Konkreten betrifft das eine Forderung an die insolvente Phillipp Holzmann AG. Diese wurde im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007 einzelwertberichtigt mit einem Wert von 32.586,85 €. 

Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, noch als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

Stellv. Bgm Struck beantragt, gemäß Vorlage zu beschließen.

Auf Antrag von stellv. Bgm Struck fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 31.004,03 € wird in das Folgejahr vorgetragen.