Sitzung: 24.07.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0960/2014
Frau Heymann
erläutert den Sachverhalt.
Der Jahresabschluss
2006 wurde am 27.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann
+ Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2006 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat angemerkt, dass in künftigen Jahresabschlüssen
zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt werden müssen. Im
Konkreten betrifft das eine Forderung an die insolvente Phillipp Holzmann AG,
die im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007 einzelwertberichtigt werden
muss.
Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
bedenklich zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128
Abs. 1 NKomVG).
Rh Ringel
beantragt, gemäß Vorlage zu beschließen.
Auf Antrag von Rh
Ringel fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 29.693,42 € wird in das Folgejahr vorgetragen.