Frau Heymann erläutert den Sachverhalt.

Der Jahresabschluss 2006 wurde am 27.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am 14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2006 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat angemerkt, dass in künftigen Jahresabschlüssen zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt werden müssen. Im Konkreten betrifft das eine Forderung an die insolvente Phillipp Holzmann AG, die im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007 einzelwertberichtigt werden muss.

Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als bedenklich zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

Rh Ringel beantragt, gemäß Vorlage zu beschließen.

Auf Antrag von Rh Ringel fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 29.693,42 € wird in das Folgejahr vorgetragen.