Sitzung: 24.07.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0959/2014
Frau Heymann
erläutert den Sachverhalt.
Der Jahresabschluss
2005 wurde am 03.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken, Raßmann
+ Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat angemerkt, dass in künftigen Jahresabschlüssen
zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt werden müssen. Im
Konkreten betrifft das eine Forderung in Höhe von 34.803,32 € an die insolvente
Phillipp Holzmann AG, die im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007 einzelwertberichtigt
werden muss.
Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, noch
als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128
Abs. 1 NKomVG).
Stellv. Bgm Struck
beantragt gemäß Vorlage zu beschließen.
Auf Antrag von
stellv. Bgm Struck fasst der Rat Gusborn gemäß Vorlage den
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 18.367,45 € wird in das Folgejahr vorgetragen.