Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 30.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 01.07.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2009 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bgm Schulz weist darauf hin, dass seitens der Prüfer festgestellt wurde, dass eine Abrechnung der Nebenkosten mit dem DRK bis 2009 nicht erfolgt ist, so dass sich Nachforderungen an das DRK in Höhe von ca. 2000,- € ergeben.

Rh Matthiesch sichert in seiner Funktion als Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes wohlwollende Betrachtung seitens des DRK zu und bittet um Aufschub der Zahlung bis 2015, da die Summe im Haushalt 2014 nicht vorgesehen ist.

Frau Heymann ergänzt zum Fehlbetrag des Jahres 2009, dass dieser aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, bzw. den folgenden Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen resultiert.

Bgm Schulz dankt noch einmal Frau Heymann für die gute Zusammenarbeit.

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 6.860,25 € wird in das Folgejahr vorgetragen.