Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 31.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.06.2014 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors der Vorlage beigefügt worden.

Überplanmäßige Aufwendungen sind entstanden:

Budget 0: 39.909,99 Euro, bedingt durch höhere Aufwendungen beim Marketing und der City-Offensive

Budget 61201: 73.576,90 Euro, bedingt durch höheren Zinsaufwand für Liquiditätskredite sowie den Ausfall von Zinserträgen.

Budget 3 investiv: 37.039,37 Euro bedingt durch Wandlerschrank Schützenplatz, Sekundärerschließung Breeser Weg, Arkade Schmidt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als insgesamt ausreichend bezeichnet werden. Zwar verminderte sich die Höhe des Fehlbetrages gegenüber dem Vorjahr, die Stadt war jedoch in außergewöhnlichem Umfang auf Liquiditätskredite angewiesen, die den Höchstbetrag der Haushaltssatzung teilweise deutlich übertrafen. Im investiven Bereich ist der Erhöhung des Sachvermögens die der Kredite gegenüberzustellen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 236.361,94 Euro wird in Höhe von 40.895,68 Euro durch die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und in Höhe von 195.466,26 Euro durch die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Das Defizit des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 58.202,31 Euro wird durch die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.