Sitzung: 24.06.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
SgBgm Meyer berichtet, dass
die Samtgemeinde Elbtalaue seinerzeit in Zusammenarbeit mit dem
Niedersächsischen Städte-und Gemeindebund eine neue Satzung für den
Feuerwehrdienst entwickelt hatte. In dieser Satzung hat die Samtgemeinde
Elbtalaue als erste niedersächsische Kommune geregelt, dass Kameraden der
Feuerwehr auch nach dem Ausscheiden aus Altersgründen weiterhin am
Feuerwehrdienst teilnehmen können (63+).
Diese Regelung hat das Land
Niedersachsen nunmehr in die Mustersatzung für Feuerwehren aufgenommen.