SgBgm Meyer berichtet, dass die Samtgemeinde Elbtalaue seinerzeit in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Städte-und Gemeindebund eine neue Satzung für den Feuerwehrdienst entwickelt hatte. In dieser Satzung hat die Samtgemeinde Elbtalaue als erste niedersächsische Kommune geregelt, dass Kameraden der Feuerwehr auch nach dem Ausscheiden aus Altersgründen weiterhin am Feuerwehrdienst teilnehmen können (63+).

Diese Regelung hat das Land Niedersachsen nunmehr in die Mustersatzung für Feuerwehren aufgenommen.