Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

s. auch Vorlagen Nr. 40/418/2013 zum Samtgemeindeausschuss am 12.09.2013 und am 30.01.2014,

Nr. 4/0743/2014 zum Samtgemeinderat am 24.03.2014 sowie Nr. 40/805/2014 zum Samtgemeindeausschuss am 08.05.2014.

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Samtgemeinderat beschließt, grundsätzlich die Orte Dübbekold und Göhrde zentral mit Frischwasser zu versorgen. Aber aufgrund der kürzlich wieder aufgenommenen Gespräche werden die Verwaltung und alle Beteiligten aufgefordert, unverzüglich Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zur künftigen Wasserversorgung für diesen Bereich herbeizuführen. Sollten diese Verhandlungen bis zum 16.05.2014 nicht zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden können, wird dem Rat nach Ablauf der Frist die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses die Orte Dübbekold und Göhrde zentral mit Wasser zu versorgen zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

Der Samtgemeindeausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.05.2014 über alle unternommenen Verfahrensschritte informiert und erteilte folgenden Auftrag:

„Der Wasserverband wird beauftragt Varianten für die Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold zu berechnen und in Abstimmung mit der Verwaltung der Samtgemeinde dem Samtgemeinderat eine Matrix vorzulegen mit präziser Benennung aller Alternativen mit Folgekosten, Anzahl der Abnehmer und Unterabnehmer mit Wasserverbrauch, Kosten für neue Rohre, und Auflistungen von Vor- und Nachteilen aus Sicht von Wasserverband, Gemeinde und Abnehmern.

Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche mit den Wasserabnehmern und Frau Gränzer zu führen und weiter zu verhandeln.
Der TOP „Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold“ ist nicht auf die Tagesordnung des Rates der Samtgemeinde am 20.05.2014 zu nehmen.
Für die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 24.06.2014 ist dem Rat mit der Matrix die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen.
Vorberatung erfolgt im SgA am 12.06.2014.“

Im SGA am 12.06.2014 berichtete SGBgm Meyer, dass die Matrix noch nicht vorliegt. Hierzu hat es erst am 16.06.2014 ein Gespräch gegeben.

 

Am 16.06.2014 wurde mit dem Wasserverband die gefertigte Matrix erörtert. Sie ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

SgBgm Meyer verliest erneut die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses und berichtet über die weiteren Verfahrensschritte danach.

Es hat mehrere Gesprächsangebote und Besichtigungstermine gegeben. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2014 den Auftrag erteilt, eine Matrix anfertigen zu lassen, die die möglichen Varianten gegenüberstellt. Diese ist seitens des Wasserverbandes erstellt und mit der Verwaltung besprochen worden. Der Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.06.2014 erneut mit dem Thema „Wasserversorgung“ beschäftigt. Der Wasserverband hat dem Samtgemeindeausschuss die erarbeitete Matrix vorgestellt.

 

Stellv. SgBgm Herzog fragt an, welches Ergebnis die Aufträge der Politik an die Verwaltung haben.

 

SgBgm Meyer schildert ausführlich den Verfahrensablauf nach der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses. Er berichtet über den kürzlich stattgefundenen Besichtigungstermin auf dem Gelände des Jagdschlosses am 10.06.2014.

Meyer betont nochmals die Versäumnisse des Landes hinsichtlich der fehlenden vertraglichen Regelungen beim Verkauf des Jagdschlosses.

 

Ein konkretes Verhandlungsergebnis aus dem bisherigen Verfahrensablauf gibt es derzeit nicht.

 

Dr. Horchelhahn vom Wasserverband stellt dem Samtgemeinderat die ausgearbeitete Matrix vor. Dabei geht er auf jede der 5 Varianten ein und erläutert die Vor – und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten.

In der Beurteilung der Varianten ist der Wasserverband gegenüber der Samtgemeinde nur beratend tätig. Die Zuständigkeit liegt im Bereich der Samtgemeinde, die somit auch Entscheidungsträger ist.

Dennoch betrachtet der Wasserverband die Angelegenheit auch aus ökonomischer und ökologischer Sicht. Daher würden für den WV nur die Varianten 1 (alles bleibt wie es ist) oder 5 in Betracht kommen.

 

Stellv. SgBgm Zühlke betont, dass alle Bürger aus den Orten Dübbekold und Göhrde wie woanders auch ein Recht auf die Versorgung mit Wasser haben. Der Rat hat festgestellt, dass in diesem Verfahren 3 Partein sich nicht haben einigen können, daher obliegt es nun dem Samtgemeinderat eine Lösung zu finden und eine Entscheidung zu treffen.

Zühlke weist darauf hin, dass bei einer möglichen Erschließung alle Grundstücke in Betracht kommen.

Die SPD-Fraktion spricht sich für die Versorgung aus öffentlicher Hand aus und plädiert für die Variante 5. Somit unterliegen dann auch alle dem Anschluss- und Benutzungszwang – nicht nur Privatpersonen sondern auch Gesellschaften.

Stellv. SgBgm Zühlke hebt die Versorgungssicherheit und die Verlässlichkeit des Vertragspartners als großen Vorteil für die Zukunft hervor.

 

Rh Flindt trägt die Sichtweise der CDU-Fraktion vor. Das derzeitige Verhalten der Jagdschlossbesitzerin ist nicht mehr akzeptabel. Es muss jetzt gehandelt werden. Die CDU-Fraktion spricht sich ebenfalls für die Variante 5 aus und beantragt, diese zu beschließen.

Antrag der CDU-Fraktion:

„Der Samtgemeinderat beschließt die Orte Dübbekold und Göhrde zentral mit Frischwasser zu versorgen. Die in der Matrix vorgestellte Variante 5 „Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung“ wird beschlossen.“

 

Auch stellv. SgBgm Hanke erteilt für die UWG-Fraktion die Zustimmung zu Variante 5. Gleichzeitig bittet er um einen Feststellungsbeschluss, der aussagt, dass ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung aufgrund der angesprochenen Versäumnisse des Landes erforderlich geworden ist.

Antrag der UWG-Fraktion:

„Der Samtgemeinderat stellt fest, dass nur durch die Versäumnisse des Landes beim Verkauf des Jagdschlosses die Wasserversorgung nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb ist der Beschluss über den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erforderlich geworden.“

 

Rh Lange weist daraufhin, dass bei Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung die Kunden die hohen Investitionskosten tragen müssen. Er sieht in diesem Verfahren hohe Unzufriedenheit, die auf menschliches Versagen zurückzuführen ist. Das Verhalten von Frau Gränzer kann er nicht mehr nachvollziehen. Er kann dem Anschluss an die zentrale Wasserversorgung dennoch nicht zustimmen, weil die Kosten von Bürgern getragen werden müssen, die hier nicht in der Verantwortung stehen.

 

Rf Unterste-Wilms hinterfragt nochmal die Varianten 3 und 4 bezüglich der Kosten und fragt, warum nicht die Variante 4 in Betracht kommen kann.

Dr. Horchelhahn erläutert, dass bei Variante 4 für einen kleinen Bereich sehr hohe Kosten entstehen. Bei einer möglichen Erweiterung des Rohrnetzes in Richtung Dübbekold wird es dann erneut zu hohen zusätzlichen Kosten kommen, die dann in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen.

 

Rh Schultz erklärt für die BL-Fraktion die Zustimmung zu Variante 5. Der Rat habe sich nunmehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Da es auf privater Ebene zu keiner Einigung kommen wird, muss nunmehr eine Entscheidung getroffen werden, die zukünftig Sicherheit in die Versorgung bringt.

 

Rh Hoffheinz betont, dass ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung kein „neuer“ Fall ist. Im gesamten Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue und darüber hinaus sind fast alle, auch sehr kleine Ortschaften, mittlerweile angeschlossen. In der jetzt vorliegenden Situation ist Vernunft gefragt und die kann nur mit Beschluss der Variante 5 gezeigt werden. Dieses ist auch in der fraktionsübergreifenden Meinung zu dieser Variante erkennbar.

 

Rh Siemke spricht dem Wasserverband zunächst ein Lob aus für die zeitnahe Erstellung der Matrix, die mit Zahlen gefüllt auch seinen Recherchen und überschlägigen Berechnungen entspricht. Den Bürgern kann nicht zugemutet werden, weiterhin eine unzuverlässige Wasserversorgung zu ertragen. Auch ist es unmöglich, einen veralteten Bestand an Anlagen und Technik zu übernehmen. Aus wirtschaftlicher Sicht kann nur der Variante 5 zugestimmt werden.

 

 

Stellv. RV Bodendieck lässt über die Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion abstimmen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Samtgemeinderat beschließt die die Orte Dübbekold und Göhrde zentral mit Frischwasser zu versorgen. Die in der Matrix vorgestellte Variante 5 „Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung“ wird beschlossen.

 

 

 

b)      Der Samtgemeinderat stellt fest, dass nur durch die Versäumnisse des Landes beim Verkauf des Jagdschlosses die Wasserversorgung nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb ist der Beschluss über den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erforderlich geworden.