Sitzung: 24.06.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 4/0837/2014
Sachverhalt:
s. auch Vorlagen
Nr. 40/418/2013 zum Samtgemeindeausschuss am 12.09.2013 und am 30.01.2014,
Nr. 4/0743/2014 zum
Samtgemeinderat am 24.03.2014 sowie Nr. 40/805/2014 zum Samtgemeindeausschuss
am 08.05.2014.
Der Samtgemeinderat
hat in seiner Sitzung am 24.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Samtgemeinderat beschließt, grundsätzlich die Orte Dübbekold und Göhrde zentral
mit Frischwasser zu versorgen. Aber aufgrund der kürzlich wieder aufgenommenen
Gespräche werden die Verwaltung und alle Beteiligten aufgefordert, unverzüglich
Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen, um möglichst eine einvernehmliche
Lösung zur künftigen Wasserversorgung für diesen Bereich herbeizuführen.
Sollten diese Verhandlungen bis zum 16.05.2014 nicht zum erfolgreichen
Abschluss gebracht werden können, wird dem Rat nach Ablauf der Frist die
Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses die Orte Dübbekold und Göhrde
zentral mit Wasser zu versorgen zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Der
Samtgemeindeausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.05.2014 über alle
unternommenen Verfahrensschritte informiert und erteilte folgenden Auftrag:
„Der Wasserverband wird beauftragt Varianten
für die Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold zu berechnen und in
Abstimmung mit der Verwaltung der Samtgemeinde dem Samtgemeinderat eine Matrix
vorzulegen mit präziser Benennung aller Alternativen mit Folgekosten, Anzahl
der Abnehmer und Unterabnehmer mit Wasserverbrauch, Kosten für neue Rohre, und
Auflistungen von Vor- und Nachteilen aus Sicht von Wasserverband, Gemeinde und
Abnehmern.
Die Verwaltung wird beauftragt weitere
Gespräche mit den Wasserabnehmern und Frau Gränzer zu führen und weiter zu
verhandeln.
Der TOP „Wasserversorgung in den Orten Göhrde und Dübbekold“ ist nicht auf die
Tagesordnung des Rates der Samtgemeinde am 20.05.2014 zu nehmen.
Für die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 24.06.2014 ist dem Rat
mit der Matrix die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen.
Vorberatung erfolgt im SgA am 12.06.2014.“
Im SGA am
12.06.2014 berichtete SGBgm Meyer, dass die Matrix noch nicht vorliegt. Hierzu
hat es erst am 16.06.2014 ein Gespräch gegeben.
Am 16.06.2014 wurde
mit dem Wasserverband die gefertigte Matrix erörtert. Sie ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
SgBgm Meyer
verliest erneut die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses und
berichtet über die weiteren Verfahrensschritte danach.
Es hat mehrere
Gesprächsangebote und Besichtigungstermine gegeben. Der Samtgemeindeausschuss
hat in seiner Sitzung am 08.05.2014 den Auftrag erteilt, eine Matrix anfertigen
zu lassen, die die möglichen Varianten gegenüberstellt. Diese ist seitens des
Wasserverbandes erstellt und mit der Verwaltung besprochen worden. Der
Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.06.2014 erneut mit dem
Thema „Wasserversorgung“ beschäftigt. Der Wasserverband hat dem
Samtgemeindeausschuss die erarbeitete Matrix vorgestellt.
Stellv. SgBgm
Herzog fragt an, welches Ergebnis die Aufträge der Politik an die Verwaltung
haben.
SgBgm Meyer
schildert ausführlich den Verfahrensablauf nach der Beschlussempfehlung des
Samtgemeindeausschusses. Er berichtet über den kürzlich stattgefundenen
Besichtigungstermin auf dem Gelände des Jagdschlosses am 10.06.2014.
Meyer betont
nochmals die Versäumnisse des Landes hinsichtlich der fehlenden vertraglichen
Regelungen beim Verkauf des Jagdschlosses.
Ein konkretes
Verhandlungsergebnis aus dem bisherigen Verfahrensablauf gibt es derzeit nicht.
Dr. Horchelhahn vom
Wasserverband stellt dem Samtgemeinderat die ausgearbeitete Matrix vor. Dabei
geht er auf jede der 5 Varianten ein und erläutert die Vor – und Nachteile der
einzelnen Möglichkeiten.
In der Beurteilung
der Varianten ist der Wasserverband gegenüber der Samtgemeinde nur beratend
tätig. Die Zuständigkeit liegt im Bereich der Samtgemeinde, die somit auch
Entscheidungsträger ist.
Dennoch betrachtet
der Wasserverband die Angelegenheit auch aus ökonomischer und ökologischer
Sicht. Daher würden für den WV nur die Varianten 1 (alles bleibt wie es ist)
oder 5 in Betracht kommen.
Stellv. SgBgm
Zühlke betont, dass alle Bürger aus den Orten Dübbekold und Göhrde wie woanders
auch ein Recht auf die Versorgung mit Wasser haben. Der Rat hat festgestellt,
dass in diesem Verfahren 3 Partein sich nicht haben einigen können, daher
obliegt es nun dem Samtgemeinderat eine Lösung zu finden und eine Entscheidung
zu treffen.
Zühlke weist darauf
hin, dass bei einer möglichen Erschließung alle Grundstücke in Betracht kommen.
Die SPD-Fraktion
spricht sich für die Versorgung aus öffentlicher Hand aus und plädiert für die
Variante 5. Somit unterliegen dann auch alle dem Anschluss- und Benutzungszwang
– nicht nur Privatpersonen sondern auch Gesellschaften.
Stellv. SgBgm
Zühlke hebt die Versorgungssicherheit und die Verlässlichkeit des
Vertragspartners als großen Vorteil für die Zukunft hervor.
Rh Flindt trägt die
Sichtweise der CDU-Fraktion vor. Das derzeitige Verhalten der
Jagdschlossbesitzerin ist nicht mehr akzeptabel. Es muss jetzt gehandelt
werden. Die CDU-Fraktion spricht sich ebenfalls für die Variante 5 aus und
beantragt, diese zu beschließen.
Antrag der
CDU-Fraktion:
„Der Samtgemeinderat
beschließt die Orte Dübbekold und Göhrde zentral mit Frischwasser zu versorgen.
Die in der Matrix vorgestellte Variante 5 „Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung“ wird beschlossen.“
Auch stellv. SgBgm
Hanke erteilt für die UWG-Fraktion die Zustimmung zu Variante 5. Gleichzeitig
bittet er um einen Feststellungsbeschluss, der aussagt, dass ein Anschluss an
die öffentliche Wasserversorgung aufgrund der angesprochenen Versäumnisse des
Landes erforderlich geworden ist.
Antrag der
UWG-Fraktion:
„Der
Samtgemeinderat stellt fest, dass nur durch die Versäumnisse des Landes beim
Verkauf des Jagdschlosses die Wasserversorgung nicht eindeutig geregelt ist.
Deshalb ist der Beschluss über den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung
erforderlich geworden.“
Rh Lange weist
daraufhin, dass bei Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung die Kunden
die hohen Investitionskosten tragen müssen. Er sieht in diesem Verfahren hohe
Unzufriedenheit, die auf menschliches Versagen zurückzuführen ist. Das Verhalten
von Frau Gränzer kann er nicht mehr nachvollziehen. Er kann dem Anschluss an
die zentrale Wasserversorgung dennoch nicht zustimmen, weil die Kosten von
Bürgern getragen werden müssen, die hier nicht in der Verantwortung stehen.
Rf Unterste-Wilms
hinterfragt nochmal die Varianten 3 und 4 bezüglich der Kosten und fragt, warum
nicht die Variante 4 in Betracht kommen kann.
Dr. Horchelhahn
erläutert, dass bei Variante 4 für einen kleinen Bereich sehr hohe Kosten
entstehen. Bei einer möglichen Erweiterung des Rohrnetzes in Richtung Dübbekold
wird es dann erneut zu hohen zusätzlichen Kosten kommen, die dann in keinem
Verhältnis zu dem Nutzen stehen.
Rh Schultz erklärt
für die BL-Fraktion die Zustimmung zu Variante 5. Der Rat habe sich nunmehr
intensiv mit dem Thema beschäftigt. Da es auf privater Ebene zu keiner Einigung
kommen wird, muss nunmehr eine Entscheidung getroffen werden, die zukünftig
Sicherheit in die Versorgung bringt.
Rh Hoffheinz
betont, dass ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung kein „neuer“
Fall ist. Im gesamten Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue und darüber hinaus
sind fast alle, auch sehr kleine Ortschaften, mittlerweile angeschlossen. In
der jetzt vorliegenden Situation ist Vernunft gefragt und die kann nur mit
Beschluss der Variante 5 gezeigt werden. Dieses ist auch in der
fraktionsübergreifenden Meinung zu dieser Variante erkennbar.
Rh Siemke spricht
dem Wasserverband zunächst ein Lob aus für die zeitnahe Erstellung der Matrix,
die mit Zahlen gefüllt auch seinen Recherchen und überschlägigen Berechnungen
entspricht. Den Bürgern kann nicht zugemutet werden, weiterhin eine
unzuverlässige Wasserversorgung zu ertragen. Auch ist es unmöglich, einen
veralteten Bestand an Anlagen und Technik zu übernehmen. Aus wirtschaftlicher
Sicht kann nur der Variante 5 zugestimmt werden.
Stellv. RV
Bodendieck lässt über die Anträge der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion
abstimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Samtgemeinderat beschließt die die Orte
Dübbekold und Göhrde zentral mit Frischwasser zu versorgen. Die in der Matrix
vorgestellte Variante 5 „Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung“ wird
beschlossen.
b) Der Samtgemeinderat stellt fest, dass nur
durch die Versäumnisse des Landes beim Verkauf des Jagdschlosses die
Wasserversorgung nicht eindeutig geregelt ist. Deshalb ist der Beschluss über
den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erforderlich geworden.