Sitzung: 24.06.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 11/0879/2014
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß
§ 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Peter Schneeberg seine Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin,
gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß §
42 NKomVG einzuhalten.“
SgBgm
Meyer verliest die Verpflichtung. Rh Schneeberg nimmt diese Verpflichtung an
und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.