Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Peter Schneeberg seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

SgBgm Meyer verliest die Verpflichtung. Rh Schneeberg nimmt diese Verpflichtung an und bestätigt diese mit seiner Unterschrift.