Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 7, Enthaltungen: 6

Sachverhalt:

 

siehe Beschlussvorlage 00/730/2014 zum AIZE/SgA am 20.03.2014 und Niederschrift zu TOP 6, SgAE/IX/28

 

Empfehlung des Samtgemeindeausschusses vom  12.06.2014:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.

Sollten diese  bis zum 30.06. 2014 nicht vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.

Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

 

Ergänzung zur Vorlage (00/730/2014), Stand 12.06.2014:

 

Als Weiterentwicklung zum Sachstand nach der Sitzungsvorlage (00/730/2014) liegt mittlerweile das Ergebnis einer Arbeitsgruppe vor, die in einer offenen Sitzung, zu der Landrat Jürgen Schulz als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung EWT und Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland als amtierender Fachbeiratsvorsitzender EWT eingeladen hatten, gebildet worden war. Die Arbeitsgruppe setzte  sich aus jeweils drei Vertretern des Landkreises und der drei Samtgemeinden aus den Bereichen Handel und Gewerbe, Tourismus und Politik  zusammen.

Für die Elbtalaue wurden als politische Vertreter der Bürgermeister der Stadt Hitzacker (Elbe) Holger Mertins, (Vertreter: Vorsitzender des AIZE Udo Sperling), für den Tourismus Barbara Kenner (Vertretung  Peter  Wieczorek) und für die Wirtschaft Ursula Fallapp (ALMA) (Vertretung F. Schmidkte, Spartensprecher Wirtschaft, ALMA) benannt.

 

Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, einen Vorschlag  für die zukünftige Aufgabenfestlegung der zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat nach mehreren Tagungen folgende Papiere vorgelegt, die nach zwischenzeitlicher Diskussion am 12.06.2014 einvernehmlich endabgestimmt wurden.

·         Leitlinien für das von der Zentralen Vermarktungsgesellschaft für die Region Lüchow-Dannenberg zu formulierende Leitbild (Anlage 1),

·         Absichtserklärung hinsichtlich des Aufgabenplanes der Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer zentralen Vermarktungsgesellschaft für die Region Lüchow-Dannenberg (Anlage 2).

Der Aufgabenplan der Arbeitsgruppe ist durchaus mit der in der Beschlussvorlage für Landkreis und Samtgemeinden dargestellten Umstrukturierung der EWT konform. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sollen aus Sicht der Arbeitsgruppe Grundlagen für die notwendige weitere konzeptionelle Arbeit der zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft darstellen, da der Prozess erst am Anfang steht und eine  neue Geschäftsführung unbedingt mit einzubeziehen ist, stellen aber noch kein fertiges Konzept dar.

 

Ferner zeichnet sich ab, dass wegen vielfältiger Geschäftsverpflichtungen und zur Sicherung des touristischen Marketings  die EWT bereits Verbindlichkeiten eingehen musste, die das Jahr 2015 erheblich binden. Eine Neuausrichtung zum Stichtag 01.01.2015 in vollständiger Form erscheint deshalb, aber auch wegen noch nicht endgültig geklärter Fragen der Personalüberleitung nicht realisierbar. Damit muss das Jahr 2015 als Überleitungs- und Veränderungsjahr mit dem Zielpunkt 01.01.2016 gesehen und die Beschlussfassung sollte entsprechend  ergänzt werden.

 

In Konsequenz steht aus Sicht einiger Gesellschafter die vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages an, da es bislang keine abgeschlossene Konzeption für die Umsetzung der zukünftigen Vermarktungsgesellschaft gibt. Für die Samtgemeinde Lüchow liegt die Beschlussfassung über die vorsorgliche Kündigung vor, für die Samtgemeinde Gartow entsprechende Beschlussempfehlungen.

 

Da alle Beschlussvorschläge als "Ultima Ratio" eine Kündigung des Gesellschaftervertrages vorsehen,  haben sich die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Samtgemeinden auf eine Protokollerklärung im Zusammenhang mit der notwendigen Beschlussfassung im Kreistag und in den Samtgemeinden zur Neustrukturierung der EWT verständigt, die ergänzend Gegenstand der Beschlussfassungen werden soll. Diese ist  als Anlage 3 beigefügt  und soll den konstruktiven Charakter der vorsorglichen Kündigung deutlich machen. Die vorsorgliche Kündigung hätte das Ziel,  in den nächsten 18 Monaten (bis zum 01.01.2016) eine Umstrukturierung der Gesellschaft auf Grundlage der bisher erarbeiteten Konzepte zu erreichen.

 

Da keine einheitlichen Beschlüsse der Gesellschafter erreicht werden konnten, wird auch seitens des Gesellschafters Samtgemeinde Elbtalaue eine vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftervertrages erforderlich. Der SgA hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2014 dem Rat eine Erweiterung seiner Beschlussfassung vom 20.03.2014 empfohlen (siehe Fettdruck):

 

 

„Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.

Sollten diese  bis zum 30.06. 2014 nicht vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.

Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“

 

 

Erste Sg-Rätin erläutert die Gründe, die zur Neuausrichtung der EWT geführt haben.

Sie erläutert, welche neuen Strategien nunmehr weiterentwickelt und vorangetrieben werden sollten. Sie berichtet weiterhin über die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen und der Zusammenkunft des Beirates der EWT.

 

Frau Marceaux vom Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt anhand einer Präsentation das zukünftige Tourismuskonzept vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 in der Anlage beigefügt.

 

Erste Sg-Rätin trägt weitere Ergänzungen zur finanziellen Situation vor. So hat die Samtgemeinde Elbtalaue seinerzeit kein eigenes Personal an die EWT gegeben, so dass eine Rückführung nicht erforderlich ist. Das Personal, dass derzeit in Hitzacker in der Touristeninformation beschäftigt ist, ist Personal der EWT.

Der Verein ALMA, der derzeit auch die Touristinformation in Dannenebrg betreibt, ist bereit, auch das Personal der EWT in Hitzacker zu übernehmen und somit auch die dortige Tourismusinformation zu betreiben.

 

Bisher wurden seitens der SG Elbtalaue rund 95.480 € an die EWT gezahlt. Bei einer Neuausrichtung der EWT sind Kosten in Höhe von 42.000 € für die SG Elbtalaue errechnet worden.Zusätzlich müssten rund 60.000 € an den Verein ALMA entrichtet werden, so dass die Gesamtkosten ca. 102.000 € betragen. Dazu kämen ca. 2.000 € für Mietkosten, sowie ca. 5.000 € für Sachkosten.

 

Insgesamt liegen die Kosten damit etwas höher als bisher. In der „neuen“ EWT können Aufgaben aber stukturierter und effizienter geleistet werden.

 

Die empfohlende Beschlussfassung wird von 1.Sg-Rätin Steckelberg nochals verlesen wie im Sachverhalt beschrieben.

 

Stellv. SgBgm Zühlke berichtet kurz zur Entstehung der heutigen EWT. Er stellt für die Fraktion fest, dass weiterhin eine landkreisweite Aufstellung im Tourismusbereich erfolgen sollte.

Zur Konzeption merkt er an, dass hieran weiter gearbeitet werden muss, denn aus seiner Sicht kann ein Beirat nicht das opperative Geschäft führen.

Zühlke moniert die Beschlussvorlage bzw. den Beschlussvorschlag. Er führt aus, dass ein Beschluss, der sich an Bedingungen knüpft, kein Beschluss ist.

Die SPD-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Samtgemeinde beschließt die Kündigung des Gesellschaftervertrages EWT zum 31.12.2015.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stellt fest, dass die Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter hat, die ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“

 

Stell. SgBgm Herzog hinterfragt, was die EWT bisher gemacht hat, warum es zu so einer Schieflage gekommen ist,wie sie heute beschrieben wurde. Hat die Gesellschafterversammlung nicht rechtzeitig reagiert ? Es ist seiner Meinung nach versäumt worden, z.Bsp. die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten in die Finanzplanung mit einzubeziehen, sattdessen ist der finanzielle Anteil gedeckelt worden. Weiterhin sei es bis heute nicht gelungen, einen wirklich gemeinsamen Internetauftritt zu präsentieren. Herzog äßert weiterhin, ihm fehle insgesamt das „WIR“-Gefühl bei der Diskussion bisher und auch für die zkünftige Gestaltung. Ausserdem fehle ebenfalls die offenen Debatte über die zukünftige Ausrichtung.

 

Rh Schultz äußert für die BL-Fraktion, dass diese der Beschlussempfehlung nicht zustimmen werde. Die Kündigung des Gesellschaftervertrages wird unvermeidbar, da diese bereits von anderen Gesellschaftern ausgesprochen wurde. Die neue Organistionsform wird um einiges teurer, aber voraussichtlich nicht den gewünschten Erfolg erzielen.

Die Fraktion ist mit den Inhalten des Vorgehens nicht zufrieden. Weiterhin ist eine gemeinsame Zusammenarbeit bei der Neuausrichtung derzeit nicht erkennbar.

 

Rh Mertins spricht sich für eine weitere gemeinsame Fortführung des Tourismusgeschehens im Landkreis Lüchow-Dannenberg aus. Die EWT wurde seinerzeit zur Förderung und Stärkung des Tourismus gegründet. Jetzt wird die Gesellschaft geöffnet (neu ausgerichtet) und damit auch um weitere Bereiche erweitert.

Allerdings ist die Umsetzung der neuen Konzeption nicht unproblematisch.

Mertins sieht den Standort Hitzacker als touristischen Schwerpunkt gefährdet, da die finanziellen Mittel auch in der zukünftigen EWT nicht wirklich ausreichend sind. Er spricht sich weiterhin für den Anschluss an andere Destinationen wie z.Bsp. der „Lüneburger Heide“ oder der „Flusslandschaft Elbe“ aus.

Mertins stellt die Frage, auf wieviele Jahre die Samtgemeinde Elbtalaue die Touristinformation in Hitzacker gesichert sieht.

 

Erste Sg-Rätin Steckelberg erläutert, dass es für die Sicherung der TI in Hitzacker keine Befristung gibt. Es werden Verträge mit dem Verein ALMA geschlossen. Für die Finanzierung werden jährlich Mittel in die Haushalte eingestellt.

Desweiteren berichtet sie, dass eine gemeinsamer Internetauftritt der EWT derzeit neu erstellt wurde und eingesehen werden kann.

 

Stellv. RV Bodendieck läßt über den Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung abstimmen.

 

Der Samtgemeindrat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde beschließt die Kündigung des Gesellschaftervertrages EWT zum 31.12.2015.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stellt fest, dass die Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter hat, die ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.