Sitzung: 24.06.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 7, Enthaltungen: 6
Vorlage: 00/730/2014/1
Sachverhalt:
siehe
Beschlussvorlage 00/730/2014 zum AIZE/SgA am 20.03.2014 und Niederschrift zu
TOP 6, SgAE/IX/28
Empfehlung
des Samtgemeindeausschusses vom
12.06.2014:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte
Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst zum 01.01.2015 vorbehaltlich
gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der Samtgemeinderäte Lüchow
(Wendland) und Gartow.
Sollten
diese bis zum 30.06. 2014 nicht
vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des
Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.
Die Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine
solche Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur
Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass
innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit
Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine
zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises
Lüchow-Dannenberg.
Ergänzung
zur Vorlage (00/730/2014), Stand 12.06.2014:
Als
Weiterentwicklung zum Sachstand nach der Sitzungsvorlage (00/730/2014) liegt
mittlerweile das Ergebnis einer Arbeitsgruppe vor, die in einer offenen
Sitzung, zu der Landrat Jürgen Schulz als Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung EWT und Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland
als amtierender Fachbeiratsvorsitzender EWT eingeladen hatten, gebildet worden
war. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus
jeweils drei Vertretern des Landkreises und der drei Samtgemeinden aus den
Bereichen Handel und Gewerbe, Tourismus und Politik zusammen.
Für die
Elbtalaue wurden als politische Vertreter der Bürgermeister der Stadt Hitzacker
(Elbe) Holger Mertins, (Vertreter: Vorsitzender des AIZE Udo Sperling), für den
Tourismus Barbara Kenner (Vertretung
Peter Wieczorek) und für die
Wirtschaft Ursula Fallapp (ALMA) (Vertretung F. Schmidkte, Spartensprecher
Wirtschaft, ALMA) benannt.
Die
Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, einen Vorschlag für die zukünftige Aufgabenfestlegung der
zukünftigen zentralen Vermarktungsgesellschaft zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe
hat nach mehreren Tagungen folgende Papiere vorgelegt, die nach
zwischenzeitlicher Diskussion am 12.06.2014 einvernehmlich endabgestimmt
wurden.
·
Leitlinien für das von der Zentralen Vermarktungsgesellschaft für
die Region Lüchow-Dannenberg zu formulierende Leitbild (Anlage 1),
·
Absichtserklärung hinsichtlich des Aufgabenplanes der
Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer zentralen Vermarktungsgesellschaft für die
Region Lüchow-Dannenberg (Anlage 2).
Der
Aufgabenplan der Arbeitsgruppe ist durchaus mit der in der Beschlussvorlage für
Landkreis und Samtgemeinden dargestellten Umstrukturierung der EWT konform. Die
erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sollen aus Sicht der Arbeitsgruppe
Grundlagen für die notwendige weitere konzeptionelle Arbeit der zukünftigen
zentralen Vermarktungsgesellschaft darstellen, da der Prozess erst am Anfang
steht und eine neue Geschäftsführung
unbedingt mit einzubeziehen ist, stellen aber noch kein fertiges Konzept dar.
Ferner
zeichnet sich ab, dass wegen vielfältiger Geschäftsverpflichtungen und zur
Sicherung des touristischen Marketings
die EWT bereits Verbindlichkeiten eingehen musste, die das Jahr 2015
erheblich binden. Eine Neuausrichtung zum Stichtag 01.01.2015 in vollständiger
Form erscheint deshalb, aber auch wegen noch nicht endgültig geklärter Fragen
der Personalüberleitung nicht realisierbar. Damit muss das Jahr 2015 als
Überleitungs- und Veränderungsjahr mit dem Zielpunkt 01.01.2016 gesehen und die
Beschlussfassung sollte entsprechend
ergänzt werden.
In
Konsequenz steht aus Sicht einiger Gesellschafter die vorsorgliche Kündigung
des Gesellschaftsvertrages an, da es bislang keine abgeschlossene Konzeption
für die Umsetzung der zukünftigen Vermarktungsgesellschaft gibt. Für die
Samtgemeinde Lüchow liegt die Beschlussfassung über die vorsorgliche Kündigung
vor, für die Samtgemeinde Gartow entsprechende Beschlussempfehlungen.
Da alle
Beschlussvorschläge als "Ultima Ratio" eine Kündigung des
Gesellschaftervertrages vorsehen, haben
sich die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Samtgemeinden auf eine
Protokollerklärung im Zusammenhang mit der notwendigen Beschlussfassung im
Kreistag und in den Samtgemeinden zur Neustrukturierung der EWT verständigt,
die ergänzend Gegenstand der Beschlussfassungen werden soll. Diese ist als Anlage 3 beigefügt und soll den konstruktiven Charakter der
vorsorglichen Kündigung deutlich machen. Die vorsorgliche Kündigung hätte das
Ziel, in den nächsten 18 Monaten (bis
zum 01.01.2016) eine Umstrukturierung der Gesellschaft auf Grundlage der bisher
erarbeiteten Konzepte zu erreichen.
Da keine einheitlichen Beschlüsse der Gesellschafter
erreicht werden konnten, wird auch seitens des Gesellschafters Samtgemeinde
Elbtalaue eine vorsorgliche Kündigung des Gesellschaftervertrages erforderlich.
Der SgA hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2014 dem Rat eine Erweiterung
seiner Beschlussfassung vom 20.03.2014 empfohlen (siehe Fettdruck):
„Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die im Sachverhalt dargestellte
Umstrukturierung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) als Grundlage möglichst
zum 01.01.2015 vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse des Kreistages und der
Samtgemeinderäte Lüchow (Wendland) und Gartow.
Sollten
diese bis zum 30.06. 2014 nicht
vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Kündigung des
Gesellschaftervertrages zum 31.12.2015.
Die
Gesellschafter stimmen darin überein, dass eine solche Kündigung keinesfalls
destruktiven Charakter haben darf, der ggfls. zur Zerschlagung und Abwicklung
der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb der Kündigungsfrist eine
Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung des Gesellschaftervertrages
gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale Vermarktungsgesellschaft für den
Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“
Erste Sg-Rätin erläutert die
Gründe, die zur Neuausrichtung der EWT geführt haben.
Sie erläutert, welche neuen
Strategien nunmehr weiterentwickelt und vorangetrieben werden sollten. Sie
berichtet weiterhin über die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen und der
Zusammenkunft des Beirates der EWT.
Frau Marceaux vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg stellt anhand einer Präsentation das zukünftige
Tourismuskonzept vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 in
der Anlage beigefügt.
Erste Sg-Rätin trägt weitere
Ergänzungen zur finanziellen Situation vor. So hat die Samtgemeinde Elbtalaue
seinerzeit kein eigenes Personal an die EWT gegeben, so dass eine Rückführung
nicht erforderlich ist. Das Personal, dass derzeit in Hitzacker in der
Touristeninformation beschäftigt ist, ist Personal der EWT.
Der Verein ALMA, der derzeit
auch die Touristinformation in Dannenebrg betreibt, ist bereit, auch das
Personal der EWT in Hitzacker zu übernehmen und somit auch die dortige
Tourismusinformation zu betreiben.
Bisher wurden seitens der SG
Elbtalaue rund 95.480 € an die EWT gezahlt. Bei einer Neuausrichtung der EWT
sind Kosten in Höhe von 42.000 € für die SG Elbtalaue errechnet
worden.Zusätzlich müssten rund 60.000 € an den Verein ALMA entrichtet werden,
so dass die Gesamtkosten ca. 102.000 € betragen. Dazu kämen ca. 2.000 € für
Mietkosten, sowie ca. 5.000 € für Sachkosten.
Insgesamt liegen die Kosten
damit etwas höher als bisher. In der „neuen“ EWT können Aufgaben aber
stukturierter und effizienter geleistet werden.
Die empfohlende
Beschlussfassung wird von 1.Sg-Rätin Steckelberg nochals verlesen wie im
Sachverhalt beschrieben.
Stellv. SgBgm Zühlke
berichtet kurz zur Entstehung der heutigen EWT. Er stellt für die Fraktion
fest, dass weiterhin eine landkreisweite Aufstellung im Tourismusbereich
erfolgen sollte.
Zur Konzeption merkt er an,
dass hieran weiter gearbeitet werden muss, denn aus seiner Sicht kann ein
Beirat nicht das opperative Geschäft führen.
Zühlke moniert die
Beschlussvorlage bzw. den Beschlussvorschlag. Er führt aus, dass ein Beschluss,
der sich an Bedingungen knüpft, kein Beschluss ist.
Die SPD-Fraktion beantragt
folgende Beschlussfassung:
„Der
Rat der Samtgemeinde beschließt die Kündigung des Gesellschaftervertrages EWT
zum 31.12.2015.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stellt fest, dass
die Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter hat, die ggfls. zur
Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass innerhalb
der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit Änderung
des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine zentrale
Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises Lüchow-Dannenberg.“
Stell. SgBgm Herzog
hinterfragt, was die EWT bisher gemacht hat, warum es zu so einer Schieflage
gekommen ist,wie sie heute beschrieben wurde. Hat die Gesellschafterversammlung
nicht rechtzeitig reagiert ? Es ist seiner Meinung nach versäumt worden, z.Bsp.
die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten in die Finanzplanung mit
einzubeziehen, sattdessen ist der finanzielle Anteil gedeckelt worden.
Weiterhin sei es bis heute nicht gelungen, einen wirklich gemeinsamen
Internetauftritt zu präsentieren. Herzog äßert weiterhin, ihm fehle insgesamt
das „WIR“-Gefühl bei der Diskussion bisher und auch für die zkünftige
Gestaltung. Ausserdem fehle ebenfalls die offenen Debatte über die zukünftige
Ausrichtung.
Rh Schultz äußert für die
BL-Fraktion, dass diese der Beschlussempfehlung nicht zustimmen werde. Die
Kündigung des Gesellschaftervertrages wird unvermeidbar, da diese bereits von
anderen Gesellschaftern ausgesprochen wurde. Die neue Organistionsform wird um
einiges teurer, aber voraussichtlich nicht den gewünschten Erfolg erzielen.
Die Fraktion ist mit den
Inhalten des Vorgehens nicht zufrieden. Weiterhin ist eine gemeinsame
Zusammenarbeit bei der Neuausrichtung derzeit nicht erkennbar.
Rh Mertins spricht sich für
eine weitere gemeinsame Fortführung des Tourismusgeschehens im Landkreis
Lüchow-Dannenberg aus. Die EWT wurde seinerzeit zur Förderung und Stärkung des
Tourismus gegründet. Jetzt wird die Gesellschaft geöffnet (neu ausgerichtet)
und damit auch um weitere Bereiche erweitert.
Allerdings ist die Umsetzung
der neuen Konzeption nicht unproblematisch.
Mertins sieht den Standort
Hitzacker als touristischen Schwerpunkt gefährdet, da die finanziellen Mittel
auch in der zukünftigen EWT nicht wirklich ausreichend sind. Er spricht sich
weiterhin für den Anschluss an andere Destinationen wie z.Bsp. der „Lüneburger
Heide“ oder der „Flusslandschaft Elbe“ aus.
Mertins stellt die Frage, auf
wieviele Jahre die Samtgemeinde Elbtalaue die Touristinformation in Hitzacker
gesichert sieht.
Erste Sg-Rätin Steckelberg
erläutert, dass es für die Sicherung der TI in Hitzacker keine Befristung gibt.
Es werden Verträge mit dem Verein ALMA geschlossen. Für die Finanzierung werden
jährlich Mittel in die Haushalte eingestellt.
Desweiteren berichtet sie,
dass eine gemeinsamer Internetauftritt der EWT derzeit neu erstellt wurde und
eingesehen werden kann.
Stellv. RV Bodendieck läßt
über den Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung abstimmen.
Der Samtgemeindrat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde beschließt die Kündigung
des Gesellschaftervertrages EWT zum 31.12.2015.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stellt fest, dass
die Kündigung keinesfalls destruktiven Charakter hat, die ggfls. zur
Zerschlagung und Abwicklung der Gesellschaft führen könnte, sondern dass
innerhalb der Kündigungsfrist eine Neulösung zur Umstrukturierung der EWT mit
Änderung des Gesellschaftervertrages gefunden werden muss. Ziel ist eine
zentrale Vermarktungsgesellschaft für den Gesamtraum des Landkreises
Lüchow-Dannenberg.