Die Thematik wurde erstmals am 25.11.2013 im Umwelt- und Bauausschuss sowie am 03.12.2013 im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) behandelt.

Als Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Antragsteller über die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht zu informieren. Die Antragsteller wurden aufgefordert, nach geeigneten Trägern sowie nach geeigneten Grundstücken vor Ort zu suchen.

 

Am 06.02.2014 hat der Unterrichtungstermin stattgefunden. Teilgenommen haben Frau N. Heins, Frau G. Hesebeck und Frau M. Grönecke. Herr Witt hat an dem Termin nicht teilgenommen, wurde aber am Tag danach telefonisch umfangreich informiert.

 

Mit Schreiben vom 09.03.2014 (Frau Heins), 25.03.2014 (Frau Hesebeck) sowie vom 26.03.2014 (Herr Witt), haben die Antragsteller die an sie gerichteten Fragestellungen beantwortet. Die Schreiben sind der Vorlage als Anlagen I bis III beigefügt.

 

Von allen Antragstellern wurden Vorschläge für in Frage kommende geeignete Grundstücke gemacht, welche nachfolgend aufgeführt sind:

 

  1. Breese in der Marsch

Seitens der Antragstellerin wurde das Flurstück 371/51, Flur 2 der Gemarkung Breese in der Marsch vorgeschlagen. Ein Lageplan des Flurstückes ist der Vorlage als Anlage IV beigefügt. Der Eigentümer wurde mit Schreiben vom 05.05.2014 nach seiner Verkaufsbereitschaft befragt. Eine schriftliche Beantwortung erfolgte nicht. Der Eigentümer hat jedoch gegenüber dem Fachbereichsleiter 3,  Herrn Hesebeck, mündlich die Bereitschaft erklärt, das Grundstück komplett an die Stadt Dannenberg (Elbe) zu verpachten. Eine Pachtpreisvorstellung hat er jedoch nicht genannt.

 

2.            Splietau

Seitens der Antragstellerin wurde das Flurstück 101/31, Flur 2 der Gemarkung Splietau vorgeschlagen. Ein Lageplan des Flurstückes ist der Vorlage als Anlage V beigefügt.

Die Eigentümerin wurde mit Schreiben 05.05.2014 nach ihrer Verkaufsbereitschaft befragt; eine Beantwortung des Schreibens erfolgte bis zum 30.06.2014 nicht. Daraufhin wurden die Eigentümer des an zweiter Stelle vorgeschlagenen Grundstückes mit Schreiben vom 30.06.2014 angeschrieben. Hierbei handelt es sich um das Flurstück 130/3, Flur: 2 der Gemarkung Splietau. Ein Lageplan des Flurstückes ist der Vorlage als Anlage VI beigefügt. Eine Beantwortung des Schreibens ist noch nicht erfolgt, falls eine Beantwortung bis zum Sitzungstermin erfolgt, wird dies in der Sitzung vorgetragen.

 

  1. Groß Heide

Seitens des Antragstellers wurde an erster Stelle das Flurstück 204/10, Flur 2 der Gemarkung Groß Heide vorgeschlagen. Ein Lageplan des Flurstückes ist der Vorlage als Anlage VII beigefügt. Nach Prüfung der Verwaltung sollte dieses Grundstück jedoch nur im Notfall in Betracht gezogen werden, weil es nur knapp 500 qm groß und auch nicht gut einsehbar ist. Deshalb ist zunächst die Eigentümerin des an zweiter Stelle vorgeschlagenen Grundstückes mit Schreiben vom 05.05.2014 angeschrieben worden. Es handelt sich hierbei um das Flurstück 48/2, Flur 2 der Gemarkung Groß Heide. Ein Lageplan des Flurstückes ist der Vorlage als Anlage VIII beigefügt. Der Ehemann der Eigentümerin hat am 03.06.2014 telefonisch mitgeteilt, dass seitens der Eigentümerin eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft besteht. Die Kaufpreisvorstellung liegt bei 13,-- € pro qm zuzüglich aller anfallenden Kosten. Des Weiteren sollte ein Sicht- und Lärmschutz errichtet werden.

 

Alle Antragsteller haben in ihren Schreiben bekundet, dass sie bereit sind, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durch Einwohner der jeweiligen Ortschaften in Absprache mit der Verwaltung zu unterstützen.

Die Übernahme von Trägerschaften wird von allen Antragstellern aus haftungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Bezüglich der Ausstattung sind von den Antragstellern in ihren Schreiben Wünsche geäußert worden.

 

AV Siemke erläutert die bisherige Sachlage.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr.

 

Frau Heins, Splietau, erläutert, dass noch keine weiteren Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt wurden, um keine „Pferde scheu zu machen“. In Splietau liegen viele große Hofstellen auf denen Teilflächen in Frage kommen.

 

Herr Witt, Groß Heide, trägt vor, dass das Grundstück hinter dem Feuerwehrgerätehaus ausreichend wäre (ca. 400 qm). Zurzeit führt die Auffahrt zu seinem Hofgrundstück durch die Fläche. Er wäre bereit, die Hofauffahrt zu verlegen.

 

 AV Siemke eröffnet die Sitzung wieder.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass bei den Beratungen über den Spielplatz am Stadtbad ein geringerer Kostensatz pro Spielplatz festgelegt worden ist als im Beschlussvorschlag genannt.

 

AV Siemke trägt vor, dass bei Umsetzung des Beschlussvorschlages einschließlich der Kosten für Pacht, Erwerb und Lärmschutz mit Gesamtkosten von 20.000 € pro Spielplatz zu rechnen ist.

 

Rh Herzog schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln.

 

Nach Beratung über die einzelnen Fälle empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden

 


Beschluss:

Die Stadt erklärt die grundsätzliche Bereitschaft, Spielplätze auf den im Beschlussvorschlag genannten Flurstücken zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen zu führen und die Kosten zu ermitteln.