Sitzung: 17.07.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0774/2014
Die Volksbank
Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch haben bei der Stadt Dannenberg beantragt, den Bebauungsplan
Breeser Weg bezüglich der festgesetzten Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren
Grundstücken zu ändern (Anträge sind der Vorlage beigefügt).
Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der
textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke
innerhalb eines Baugebiets auf jeder Seite eine fünfreihige
Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken ist gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die
Bebauungsplanaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind potentielle Erwerber
aufgefordert, Bauflächen in weitaus größerem Umfang als für ihr Gewerbe
benötigt zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“ Gewerbeflächen kommt es so
zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und Grünflächen auf den
Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für „kleinere“ benötigte
Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine Entscheidungsfindung
der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher
für das gesamte Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem
Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das Plangebiet durchziehende großzügige Schutzgehölzpflanzungen,
extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen, Kleingewässer sowie Gras- und
Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen
würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für
diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen
geben würde.
Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene
Änderungsmöglichkeiten denkbar:
a) Aufhebung der textlichen
Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung
der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch
ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen.
Die Kostenübernahme ist durch die Antragsteller zu gewährleisten.
b) Aufhebung der textlichen
Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten Bebauungsplan Breeser Weg. Für die
Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung zwischen allen Grundstücken
ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.
Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der entstehende
Fehlbedarf an Kompensationsflächen, aufgrund von im Plangebiet fehlender
geeigneter Flächen, außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Stadt Dannenberg
(Elbe) besitzt eine Fläche in der
Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die Kompensationsmaßnahmen in Frage
kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c
BauGB können die dort für Kompensationen anfallenden Kosten von den
Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend gemacht werden, oder
Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die Nutznießer erfolgen.
Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte Kompensation von
Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht betroffen. Die
hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.
Der Punkt wurde
auf der letzten Sitzung vertagt, um vor der weiteren Beratung einen Ortstermin
durchzuführen und die festgesetzten Grünflächen dargelegt zu bekommen.
Vor der Sitzung
hat ein Ortstermin mit Herrn Süssmilch und Vertreten des Ausschusses
stattgefunden. Herr Süssmilch hat erklärt, dass er einen 25m breiten Streifen
seines Grunstücks an die Volksbank Osterburg Lüchow-Dannenberg verkauft hat.
Die Volksbank, der ehemalige Vorsitzende Schulz, hatte zugesagt, die gesamte
10-reihige Bepflanzung auf diesem Grundstücksstreifen durchzuführen. Weiterhin
plant Herr Süssmilch an der Grundstücksgrenze zur Volksbank neben der
bestehende Waschhalle eine weitere Waschhalle zu bauen.
FBL Hesebeck
hat vorgetragen, dass die Volksbank, Frau Grud, erklärt hat, dass sie
grundsätzlich bereit ist die Bepflanzung durchzuführen. Sie würde aber gern die
von Süssmilch zugekaufte Fläche für zukünftige Gewerbenutzung frei halten und
an anderer Stelle auf dem Grundstück Anpflanzungen durchführen.
Beim Ortstermin
hat AV Siemke dargelegt, dass die vorgegebenen Anpflanzungen auf seinem
Gewerbegrundstücke ca. 30 % des Grundstücks in Anspruch nehmen. Einschließlich
der Flächen für Sickerteich und Fahrwege bleiben noch ca. 50 % zu nutzenden
Gewerbefläche. Bei kleineren Grundstücken, die beidseitig 5-reihig zu
bepflanzen sind, ist die zu nutzenden Gewerbefläche anteilig noch kleiner. Dazu
kommt, dass für die erforderliche Fragfähigkeit ein Bodenaustausch erforderlich
ist und die Gesamtkosten für Grunderwerb, Erschließungskosten, Bodenaustausch
und Bepflanzung mit 80 bis 100 €/qm relativ hoch liegen.
AV Siemke
informiert über den Ortstermin und schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:
Die Bepflanzung
auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen. Eine gleichwertige Bepflanzung an
anderer Stelle auf den Grundstücken kann zugelassen werden, wenn die optimale
Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses erfordert.
Es wird ein
Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es
freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder
gleichwertig und kostenpflichtig im Flächenpool.
Die Anpflanzungen
auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den
Bebauungsplanfestsetzungen auf den Grundstücken. Anpflanzungen über 10% der
Grundstücksgröße können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig über den
Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Grundstücke dieses
erfordert.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans
„Breeser Weg“ wird eingeleitet.
b) Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und
Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans
erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann
zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses
erfordert.
c) Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für
Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung
auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig
über den Flächenpool.
d) Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000
qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den
Grundstücken. Anpflanzungen über 10% der Grundstücksgröße können ausnahmsweise
außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale
Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.
e) Die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung
werden von der Stadt Dannenberg getragen.