Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch haben bei der Stadt  Dannenberg beantragt, den Bebauungsplan Breeser Weg bezüglich der festgesetzten Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken zu ändern (Anträge sind der Vorlage beigefügt).
Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke innerhalb eines Baugebiets auf jeder Seite eine fünfreihige Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken  ist gemäß der textlichen Festsetzung  Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die Bebauungsplanaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind potentielle Erwerber aufgefordert, Bauflächen in weitaus größerem Umfang als für ihr Gewerbe benötigt zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“ Gewerbeflächen kommt es so zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und Grünflächen auf den Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für „kleinere“ benötigte Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine Entscheidungsfindung der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher für das gesamte Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das  Plangebiet durchziehende großzügige Schutzgehölzpflanzungen, extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen, Kleingewässer sowie Gras- und Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen geben würde.
Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene Änderungsmöglichkeiten denkbar:
a)            Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen. Die Kostenübernahme ist durch die Antragsteller zu gewährleisten.
b)           Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten Bebauungsplan Breeser Weg. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung zwischen allen Grundstücken ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.
Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der entstehende Fehlbedarf an Kompensationsflächen, aufgrund von im Plangebiet fehlender geeigneter Flächen, außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe)  besitzt eine Fläche in der Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die Kompensationsmaßnahmen in Frage kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c  BauGB können die dort für Kompensationen anfallenden Kosten von den Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend gemacht werden, oder Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die Nutznießer erfolgen.
Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht betroffen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.

Der Punkt wurde auf der letzten Sitzung vertagt, um vor der weiteren Beratung einen Ortstermin durchzuführen und die festgesetzten Grünflächen dargelegt zu bekommen.

 

Vor der Sitzung hat ein Ortstermin mit Herrn Süssmilch und Vertreten des Ausschusses stattgefunden. Herr Süssmilch hat erklärt, dass er einen 25m breiten Streifen seines Grunstücks an die Volksbank Osterburg Lüchow-Dannenberg verkauft hat. Die Volksbank, der ehemalige Vorsitzende Schulz, hatte zugesagt, die gesamte 10-reihige Bepflanzung auf diesem Grundstücksstreifen durchzuführen. Weiterhin plant Herr Süssmilch an der Grundstücksgrenze zur Volksbank neben der bestehende Waschhalle eine weitere Waschhalle zu bauen.

FBL Hesebeck hat vorgetragen, dass die Volksbank, Frau Grud, erklärt hat, dass sie grundsätzlich bereit ist die Bepflanzung durchzuführen. Sie würde aber gern die von Süssmilch zugekaufte Fläche für zukünftige Gewerbenutzung frei halten und an anderer Stelle auf dem Grundstück Anpflanzungen durchführen.

Beim Ortstermin hat AV Siemke dargelegt, dass die vorgegebenen Anpflanzungen auf seinem Gewerbegrundstücke ca. 30 % des Grundstücks in Anspruch nehmen. Einschließlich der Flächen für Sickerteich und Fahrwege bleiben noch ca. 50 % zu nutzenden Gewerbefläche. Bei kleineren Grundstücken, die beidseitig 5-reihig zu bepflanzen sind, ist die zu nutzenden Gewerbefläche anteilig noch kleiner. Dazu kommt, dass für die erforderliche Fragfähigkeit ein Bodenaustausch erforderlich ist und die Gesamtkosten für Grunderwerb, Erschließungskosten, Bodenaustausch und Bepflanzung mit 80 bis 100 €/qm relativ hoch liegen.

 

AV Siemke informiert über den Ortstermin und schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen. Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses erfordert.

Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig im Flächenpool.

Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den Grundstücken. Anpflanzungen über 10% der Grundstücksgröße können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig über den Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Grundstücke dieses erfordert.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden 


Beschluss:

a)      Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.

b)      Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses erfordert.

c)       Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig über den Flächenpool.

d)      Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den Grundstücken. Anpflanzungen über 10% der Grundstücksgröße können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.

e)      Die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung werden von der Stadt Dannenberg getragen.