Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 12

Frau Steckelberg erläutert den Sachverhalt wie folgt:

Schule 2020 wird deutlich anders sein als heute. Den Schulen stehen in den nächsten Jahren zahlreiche neue Herausforderungen in Haus. Bereits in den letzten 10-15 Jahren haben sich die gesellschaftlichen Anforderungen stark verändert. Dazu hat nicht nur die Debatte um die Qualität des Lernens, der internationale Schulleistungsvergleich und die Forderung nach individueller Förderung der Schülerinnen und Schüler beigetragen, sondern auch die Tatsache, dass Schule zunehmend als Erziehungsinstanz und Vermittlerin sozialer sowie kultureller Kompetenzen gefordert ist.

 

Angesichts dieser Aufgabenfülle ergeben sich bei der Weiterentwicklung von Schulen zahlreiche Anknüpfungspunkte: Inspirationen für Veränderungsziele zu erzeugen, die begrenzt vorhandenen Handlungsspielräume auszuloten und auszubauen, Ressourcen neu zu bündeln und effektiv zu nutzen. Neue Konzepte und Arbeitsformen zu entwickeln, ggfs. neue Partner außerhalb zu gewinnen und noch vieles mehr.

Zudem haben die Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Grundschulen mit weniger als 50 Schülern zu schließen, Verunsicherung am weiteren Bestand einiger Schulen - auch in Trägerschaft der Samtgemeinde Elbtalaue ausgelöst. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls in den Raum gestellt, dass möglicherweise Schulen keine Fördermittel für inklusive Maßnahmen erhalten, wenn sie einer gewissen Mindestgröße nicht entsprechen.

 

Die Erfahrungen im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben gezeigt, dass Eltern bei Entscheidungen über Schulentwicklung frühzeitig eingebunden werden wollen.

 

Da häufig gerade im Hinblick auf Fördermittel kurzfristige Entscheidungen zu treffen sind, erfolgt ohne langfristige Vorbereitung eine genaue Betrachtung der Fakten und die Beteiligung aller Betroffenen in der Regel nicht maximal sondern minimal.

Meist aus der Sicht der finanziellen Möglichkeiten und nicht – unbedingt – zum Wohle der Betroffenen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass alle Betroffenen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue die unterschiedlichen Aspekte zusammentragen, um die Rahmenbedingungen für „Gute Schule, gute Schüler“ festzulegen, die für alle Standorte gelten müssen.

 

Das Ziel ist nicht Schulen zu schließen, sondern Argumente zu entwickeln, Schulen zu erhalten.

 

Folgende Aspekte sollten im Arbeitskreis betrachtet werden:

Schülerzahlen

Entwicklung in den nächsten Jahren, Überprüfung der Schulbezirke (sind diese angemessen oder sollten Einzugsbereiche geändert werden?)

Schulgröße

Welche Vor- bzw. Nachteile bieten kleine Schulen und welche mehrzügige Schulen.

Kombi-Klassen: Vor- und Nachteile.

Die Klassenstärke muss bei Inklusion deutlich geringer sein.

Können die Schulen Dannenberg und Hitzacker überhaupt Kinder aufnehmen

Unterschiedliche Kinder, unterschiedliche Bedürfnisse

Sanierung von Schulen

Prioritätenliste für Rangfolge der Sanierung festlegen.

Förderprogramme

Ausstattung von Schulen

SchülerInnen sollten gleiche Voraussetzungen an allen Schulen haben.

Schulsozialarbeit

Erforderlich an allen Schulen, doch wie ist dieses finanzierbar?

Inklusion

Bei Sanierung grundsätzlich inklusive Aspekte berücksichtigen.

Ausstattung vom Land – Lehrerstunden/Ganztagsbetrieb

Lehrerstunden nach Schülerzahlen – wieviel Lehrer braucht eine Schule (Vertretung/Leitung),

wie wird der Ganztagsbetrieb in den kleinen Schulen möglich?

Schülerbeförderung

Erreichbarkeit von Schulen – welcher Schulweg ist zumutbar (nicht gesetzlich sondern gefühlt)

Ganztagsunterricht

Für alle Schulen sinnvoll?

Ausstattung Mensa, Sportmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten für Schüler

Kooperationen

-              Einzelner Schulen

-              Mit Kita und Hort

-              Übergreifend mit Schulen anderer Samtgemeinden

-              Außerhalb des Landkreises

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Das erklärte Ziel muss sein, dass die Samtgemeinde Elbtalaue allen Kindern  in ihren Grundschulen vergleichbare Standards in Ausstattung und Schulqualität vorhält.

 

Im Arbeitskreis sollten ca. 10 Personen vertreten sein:

-              Eltern ca. 2

-              Schule (Schulleitungen/Lehrkräfte) ca. 4 (2 und 2)

-              Politik ca. 2

-              Verwaltung ca. 2

 

Bei Bedarf können weitere Kompetenzträger hinzugezogen werden, so z.B. Schulrat, Schulsozialarbeiter, Landkreis o.a.

 

Entscheidende Stellschrauben zur Veränderung der einzelnen Schule als System sind dabei immer sowohl deren Konzepte und Strukturen als auch die Haltung der beteiligten Akteure: Der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, der Schulleitungen und der Eltern sowie der außerschulischen Partner, des Schulträgers und der Schulaufsicht.

 

Von daher sollte der Arbeitskreis auch von unterschiedlichen Akteuren besetzt sein, um die unterschiedlichen Interessenlagen abbilden und letztendlich zu einem Gesamtkonzept zusammenführen zu können.

 

Um den Arbeitskreis (AK) handlungsfähig zu halten, sollten diesem nicht mehr als 10 Personen angehören. Der AK stellt seine Ergebnisse in den Sitzungen des Schulausschusses vor, die Mitglieder des Ausschusses können dem AK Handlungsaufträge geben, sodass alle politischen VertreterInnen jederzeit Einfluss auf die Arbeit nehmen können und die Transparenz der Arbeit gewährleistet ist. Der Arbeitskreis wird zeitlich unbegrenzt eingesetzt.

 

Stellv. AV Kittmann möchte wissen, ob im Zuge der heutigen Sitzung bereits Personen für die Arbeit im Arbeitskreis empfohlen werden. Der AV Hoffheinz wäre an der Mitarbeit sehr interessiert, auch wenn er heute leider aus gesundheitlichen Gründen fehlt.

 

Frau Steckelberg erläutert, dass die Gründung des Arbeitskreises schnellstmöglich, am besten noch vor den Sommerferien stattfinden sollte, damit das erste Arbeitstreffen bereits direkt nach den Sommerferien stattfinden kann.

 

Frau Heimbucher möchte wissen, ob eine Art Moderation von außen vorgesehen ist.

 

Derzeit nicht, so Frau Steckelberg, da externe Moderatoren eine Menge Geld kosten, sollte auch vorerst darauf verzichtet werden. Sollte die Moderation erforderlich werden, muss die Verwaltung sich um die Finanzierung kümmern, hier muss bei den Haushaltsberatungen 2015 dran gedacht werden.

Rh Schultz appelliert, dass die Aussagen des Landesrechnungshofes nicht so wichtig genommen werden sollten. Diese rechnen und kalkulieren und geben aufgrund der Zahlen eine Empfehlung auf Basis der Betriebswirtschaftlichkeit ab.

Hier bei uns auf dem Lande sind Schulstandorte Wirtschaftsfaktoren beispielsweise Zuzüge, so Rh Schultz weiter.

Er vertraut darauf, dass sich die richtigen Personen für den AK finden werden, um Ideen zu entwickeln. Es soll ein laufender Austausch mit dem Schulausschuss erfolgen, so seine Bitte.

 

Rf Sander ist der Ansicht, dass die einzelnen Unterschiede berücksichtigt werden müssen. Kleine und große Schulen mit Kombiklassen und Ganztagsschule, mit und ohne Schulsozialarbeiter. Es sollten die verschiedenen Standorte vertreten sein.

 

Rh Zühlke empfindet die Aufzählung der Aspekte als sehr komplex, seiner Meinung nach wird die Aufarbeitung dieser Punkte sehr zeitintensiv und aufwendig sein und sehr tief in den pädagogischen Block gehen. Er fragt sich, wie man die Pädagogik strukturieren und bewerten will.

 

Frau Daumann sieht in der Arbeit des AK die finale Zielsetzung noch nicht klar. Es geht um die Sammlung von Informationen, eine Bestandsaufnahme der Schulen und Abgleich mit den anderen Schulen. Die positiven Entwicklungen müssen hervorgehoben werden.

 

Herr Sauck befürchtet, dass man die Schließung der eigenen Schule erarbeitet.

 

Rh Matthiesch findet, dass man sich mit dieser Detailplanung zu sehr vom Thema wegbewegt, erstmal sollte der Arbeitskreis gegründet werden. Eine Zielsetzung liegt bereits vor, die Richtung für die Lösung sollte der Arbeitskreis selbst finden.

 

Rh Voß zitiert Augustinus: „Wer sich zu sehr bemüht hinter die Dinge zu sehen, der sieht am Ende die Dinge selbst nicht mehr.“ In diesem Sinne ist Rh Voß dafür dem Arbeitskreis in dieser Handlungsphase freie Hand zu lassen, sollte die Ergebnisse der Vorstellung des Ausschusses nicht passen, so kann man dieses im regelmäßigen Austausch klären.

Auch sieht er den Bestand des Arbeitskreises variabel, so können jederzeit Schulträger, die Elternräte oder Schulsozialarbeiter eingeladen und befragt werden.

 

Frau Scharf sieht es ähnlich wie Rh Voß, sollten die Kompetenzen einer bestimmten Stelle benötigt werden, so wird diese zum Arbeitskreis hinzugeladen. Die Verwaltung besorgt Daten und Zahlen, stellt die Räumlichkeiten und übernimmt mögliche Kosten. Aber Sichtweisen und Ideen sollen insbesondere von den Eltern, den Lehrern und Schulleitern kommen. Auch muss man in diesem Arbeitskreis denken dürfen, dass eine Schulschließung ggfs. Sinn macht, so Frau Scharf.

Es soll die Entwicklung im Ganzen betrachtet werden.

 

Im Laufe der weiteren Diskussion finden sich die einzelnen Mitglieder, die im Arbeitskreis mitarbeiten möchten. Lediglich ein Platz aus den politischen Gremien bleibt noch offen.

Zur Beschlussfassung im Samtgemeindeausschuss soll ein abschließender Besetzungsvorschlag vorliegen. Dieser wird in den Fraktionen besprochen.

Leider haben sich keine Lehrkräfte zur Mitarbeit im Arbeitskreis bereit erklärt, jedoch arbeiten die Schulleitungen der kleinen Grundschulen auch als Lehrkräfte im Unterricht mit, sodass der pädagogische Blick trotzdem gegeben ist. Außerdem können die Schulleitungen die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitskreis transportieren.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Zur Schulentwicklung in der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Arbeitskreis gebildet, welcher

 

-       die begrenzt vorhandenen Handlungsspielräume auf Basis vorhandener Daten und Fakten auslotet und Vorschläge für deren Ausbau erarbeitet

-       Vorschläge zur Begründung und effektiven Nutzung der vorhandenen Ressourcen entwickelt

-       neue Konzepte und Arbeitsformen entwickelt und Inspirationen für Veränderungsziele erzeugt

-       sowie neue Kooperationspartner akquiriert

 

um auch in Zukunft leistungsfähige Schulstandorte in der Samtgemeinde Elbtalaue zu erhalten, eine hohe Lernqualität bereitzustellen und den Herausforderungen der Schullandschaft und den gesellschaftlichen Veränderungen gewachsen zu sein.

 

Der Arbeitskreis umfasst folgende Mitglieder:

 

Frau Cindy Harwardt (Elternvertreterin)

Herrn Olaf Hupp (Elternvertreter)

Frau Claudia Heimbucher (Schulleitung)

sowie Frau Friederike Kampferbeck (Schulleitung) als Vertretung

Frau Anke Daumann (Schulleitung)

Herrn Jan-Uwe Sauck (Schulleitung)

2 Vertreter der Verwaltung je nach Thematik

Herrn Jörg Hoffheinz (Ratsherr) sowie

... (Ratsherr/Ratsfrau)