Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 12

Elternvertreter Olaf Hupp stellt seinen Antrag, den er am 04.04.2014 schriftlich eingereicht hat, vor: „Hiermit beantrage ich unverzüglich mit den Planungen und den Ausführungen der energetischen Sanierung der Grundschule in Hitzacker zu beginnen.
 
Wie bekannt, gibt es erheblichen Sanierungsbedarf für die Grundschule in Hitzacker. Dieser wurde in der Vergangenheit immer wieder mit der Begründung aufgeschoben, dass man sich in Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über den Entschuldungsvertrag befindet.
In diesem Zustand befinden wir uns seit Jahren. Unabhängig von dem Ausgang dieser Verhandlungen ist es unumgänglich, unverzüglich mit den Ausführungen der Sanierung zu beginnen.
Durch einen weiteren Verzug werden weitere Schäden entstehen und die Kosten weiter erhöhen.
Insgesamt wurden durch den FD 31 dafür 1.200.000 € vorgesehen (Vorlage 14/386/2013).
 
Auch im Hinblick auf eine nicht mehr verhinderbare „Zentralisierung“ der Grundschulstandorte, ist es zielgerichtet, die größeren Grundschulstandorte innerhalb der Samtgemeinde Elbtalaue zu ertüchtigen.
 
Auch unter Hinweis auf einen drohenden Verlust des Standortes der weiterführenden Schule in Hitzacker, ist es um so mehr erforderlich für die Infrastruktur der Stadt Hitzacker eine vorzeigbare Grundschule zu erhalten.
 
Ich bitte den Antrag für eine Stellungnahme an den FD 31 weiterzuleiten und in der nächsten Ausschusssitzung für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue am 21.05.2014 zu setzen.“

 

Entsprechend der Vorlage wird folgender Sachverhalt vorgetragen:

Die Grundschule Hitzacker (Elbe) wurde im Jahr 1966 errichtet. Seit dieser Zeit sind lediglich kleinere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. In den letzten Jahren zeigt sich jedoch, dass für dieses Gebäude ein größerer Sanierungsbedarf besteht, auch sind energetische Belange zu überprüfen.

Daher wurde im Jahr 2011 eine Kostenschätzung für eine energetische Sanierung durch das Architekturbüro B. Pauker, Dannenberg (Elbe), erstellt. Die zu dem Zeitpunkt ermittelten Kosten lagen bei rd. 950.000,00 Euro und waren für die Sanierung des Daches und der Außenhaut (inkl. Fenster) vorgesehen.

 

Frau Steckelberg erläutert, dass der Aufschub des Baubeginns sicherlich unbefriedigend ist, jedoch sei im Rahmen der Verhandlungen der Samtgemeinde zur Aufnahme in den Zukunftsvertrag die Aufnahme von weiteren neuen Krediten nicht möglich, zur Aufbringung der Eigenanteile für die investive Sanierungsmaßnahme müssten Kredite aufgenommen werden. Deshalb ist die Empfehlung der Verwaltung, dass versucht werden sollte, Fördermittel für die Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) zu erhalten. Daher wurde in der Finanzplanung der Samtgemeinde vorsorglich für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 1,2 Mio. Euro vorgesehen, um entsprechend reagieren zu können, sobald ein Förderprogramm zu Verfügung steht.

Ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Schulgebäuden ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgelegt, Frau Steckelberg hofft, dass ein solches Förderprogramm zum Ende des Jahres aufgelegt sind.

Eine Finanzierung der Sanierung außerhalb von externer Förderung ist nach der derzeitige Haushaltssituation leider nicht realisierbar.

 

Festzustellen bleibt, dass es sich bei der Grundschule Hitzacker (Elbe) um einen für die Samtgemeinde unstrittigen Schulstandort handelt. Es handelt sich hierbei um eine Schule im Grundzentrum. Die Sanierung dieser Grundschule hat für die Samtgemeinde 1. Priorität, da diese an erster Stelle in der Finanzplanung vorgesehen ist. Die Finanzplanung sieht dann weiter die Sanierung der Grundschule an der Göhrde in Zernien für das Jahr 2016 vor.

 

Lehrervertreterin Frau Burmester schildert kurz den Zustand in der Grundschule Hitzacker, das Flachdach war noch nie ganz dicht und wurde immer nur geflickt, viele Fenster sind blind, die vorgeschriebene Feuertreppe fehlt und in ihrer Klasse rostet die an der Wand angebrachte Magnettafel durch die Feuchtigkeitsentwicklung auf der Rückseite.

 

Rh Schultz sieht hier ebenfalls dringenden Handlungsbedarf und sei dieses nur, um einen möglichen Sanierungsbeginn zu beschleunigen. Er fragt, wann mit der Veröffentlichung der Fördermaßnahmen gerechnet werden kann, in welchem Zeitraum nach Aufnahme in eine Förderungsmaßnahme mit dem Bau begonnen werden könnte und welche Vorarbeiten bereits im Vorwege geleistet werden könnten.

 

Frau Steckelberg hofft, dass zum Ende des Jahres passende Förderprogramme veröffentlicht werden, von den Veröffentlichungen der Richtlinien bis zum Baubeginn vergehen ihrer Erfahrung nach rund 12 Monate und um evtl. Vorarbeiten zu realisieren wäre die Bildung eines Arbeitskreises vielleicht sinnvoll.

 

Die verständliche Unruhe unter den Eltern nach der Veröffentlichung der Zahlen des Landesrechnungshofes kann Frau Steckelberg gut nachvollziehen, dennoch möchte sie nochmal deutlich darauf hinweisen, dass diese Zahlen aus dem Landesrechnungshof und nicht aus dem Kultusministerium kamen und demnach für den Schulträger keine gesetzliche Bindung haben.

Eltern wollen in ihrer Angst ihre Kinder in den größeren Schulen anmelden, um eine mögliche Schulschließung zu umgehen und schaden den kleinen Schulen damit leider zusehens.

 

Rf Mischke hält den Zustand für nicht tragbar, sicherlich ist es derzeit nicht möglich das gesamte Sanierungspaket durchzuführen, jedoch muss die Überlegung erfolgen, dass hier sofort 10.000,- Euro in die Beseitigung von schwerwiegenden Schäden gesteckt wird, um weitere Schäden und die gesundheitliche Gefährdung der Kinder und Lehrkräfte zu vermeiden. Die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung schulrelevanter Themen hält Rf Mischke für einen guten Ansatz.

 

Frau Daumann, Schulleiterin der Grundschule Hitzacker berichtet, dass die Innenräume in der Schule nach und nach hergerichtet wurden, dass sich jedoch leider an der Gesamtsituation durch den schlechten Zustand der Außenhaut nichts getan hat und somit die Ergebnisse im Innenbereich teilweise auch wieder zunichte gemacht wurden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat in ihrer Begehung mehrere Punkte kritisiert: U. a. sind

-       der Schimmelbefall in mehreren Räumen,

-       die fehlende Feuertreppe sowie

-       die undichten Fenster in diesem Bericht aufgeführt.

 

Einige dieser potenziellen Gefahrenquellen sollten kurzfristig entschärft werden, so die einhellige Meinung im Ausschuss.

 

Herr Hupp möchte zudem seinen Antrag ein wenig entschärfen und bittet darum den Satz: „Auch im Hinblick auf eine nicht mehr verhinderbare „Zentralisierung“ der Grundschulstandorte, ist es zielgerichtet, die größeren Grundschulstandorte innerhalb der Samtgemeinde Elbtalaue zu ertüchtigen.“ aus dem Antrag zu entfernen, da die Erhaltung der Grundschule Hitzacker als zukünftiger Schulstandort ihm bereits mit der Vorlage für den heutigen Ausschuss bestätigt wurde.

 

Der Ausschuss einigt sich auf eine Vertagung des Antrages von Herrn Hupp auf die Haushaltsberatungen Ende des Jahres.

 

Rh Voß möchte aus der heutigen Diskussion jedoch mit einer Empfehlung gehen, die der Gesundheit der Kinder und Lehrkräfte zugute kommt.

Seiner Ansicht nach muss sich der Samtgemeindeausschuss unverzüglich mit den Missständen in der Grundschule Hitzacker beschäftigen.

 

Dies sieht auch Rh Schultz ähnlich, weiter möchte er die Verwaltung bereits mit der Entwicklung zur Erstellung einer mehrstufigen Realisierungsplanung beauftragen, um den Baubeginn nicht weiter zu verzögern.

 

Der Ausschuss fasst folgende

 


1.) Der ursprüngliche Antrag von Olaf Hupp wird in die Ausschusssitzung zu den Haushaltsberatungen vertagt. Der Antrag wird um den Satz „Auch im Hinblick auf eine nicht mehr verhinderbare „Zentralisierung“ der Grundschulstandorte , ist es zielgerichtet, die größeren Grundschulstandorte innerhalb der Samtgemeinde Elbtalaue zu ertüchtigen.“ gekürzt. – Einstimmig 12 Ja-Stimmen

 

2.) Dem Samtgemeindeausschuss wird empfohlen, sich kurzfristig mit dem akuten Schimmelbefall und den weiteren Missständen in der Grundschule Hitzacker zu befassen.

Eine Ortsbegehung ist dringend erforderlich. (Antrag Rh Voß) - Einstimmig 12 Ja-Stimmen

 

3.) Das Kollegium der Grundschule Hitzacker sowie die Verwaltung werden beauftragt, umgehend mit der Entwicklung einer mehrstufigen Realisierungsplanung zu beginnen, um nach Vorlage der Förderrichtlinien unverzüglich die entsprechenden Anträge stellen zu können. (Antrag Rh Voß/ Rh Schultz) - Einstimmig 12 Ja-Stimmen