Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

 

Herr HeseDer Eigentümer des Grundstücks „Schmarsauer Straße 32“ Herr Mirko Bauer hat anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ eingereicht.

Herr Bauer beabsichtigt, an seiner westlichen Grundstücksgrenze, einen Holzunterstand zu errichten.

Der Bebauungsplan „Schmarsauer Straße“ setzt in dem Bereich einen öffentlichen Weg fest. Dieser Weg verläuft südlich auf allen Grundstücken entlang der Schmarsauer Straße. Ein Ausbau des Weges, seitens der Stadt, hat niemals stattgefunden. Mittlerweile ist das Wegegrundstück mit großen Bäumen bewachsen.

Der geplante Bau des Holzunterstandes kann aufgrund der Festsetzung „öffentlicher Weg“  nicht positiv  vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden werden.

Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Landkreis ebenso nicht erteilt werden. 

Zur legalen Errichtung des Unterstandes von Herrn Bauer ist eine Bebauungsplanänderung notwendig.

Aufgrund der Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans ist eine Kostenübernahme für das Änderungsverfahren denkbar.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ wird eingeleitet.

b)      Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Stadt Dannenberg getragen