Sitzung: 29.07.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 30/0757/2014
Herr HeseDer
Eigentümer des Grundstücks „Schmarsauer Straße 32“ Herr Mirko Bauer hat
anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“
eingereicht.
Herr Bauer
beabsichtigt, an seiner westlichen Grundstücksgrenze, einen Holzunterstand zu
errichten.
Der Bebauungsplan
„Schmarsauer Straße“ setzt in dem Bereich einen öffentlichen Weg fest. Dieser
Weg verläuft südlich auf allen Grundstücken entlang der Schmarsauer Straße. Ein
Ausbau des Weges, seitens der Stadt, hat niemals stattgefunden. Mittlerweile
ist das Wegegrundstück mit großen Bäumen bewachsen.
Der
geplante Bau des Holzunterstandes kann aufgrund der Festsetzung „öffentlicher
Weg“ nicht positiv vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden
werden.
Eine
Ausnahmegenehmigung kann vom Landkreis ebenso nicht erteilt werden.
Zur legalen
Errichtung des Unterstandes von Herrn Bauer ist eine Bebauungsplanänderung
notwendig.
Aufgrund der
Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans ist eine Kostenübernahme
für das Änderungsverfahren denkbar.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur 1. Änderung
des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ wird eingeleitet.
b) Die Kosten für das Änderungsverfahren
werden von der Stadt Dannenberg getragen