Sitzung: 14.05.2014 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/0817/2014
Frau Scharf
erläutert, dass der DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. mit Schreiben vom
31.03.3014 die Erweiterung der DRK-Kita Zernien um eine halbe Gruppe zum
01.08.2014 beantragt hat.
Für die Kita
Zernien liegen mehr Anmeldungen für Kinder unter 3 Jahren vor als, bedingt
durch die derzeitige Gruppensituation, aufgenommen werden dürfen. Um alle
angemeldeten Kinder aufnehmen zu können, reicht beispielsweise die beantragte
Aufstockung um eine halbe Gruppe (1x 15+5 und ½ Elementargruppe) am Vormittag.
Die räumlichen
Grundvoraussetzungen für die Erweiterung sind gegeben. Durch geringfügige
Veränderungen in der Möblierung ist die Umnutzung des Bewegungsraums als
Gruppenraum kurzfristig zu realisieren.
Durch den Betrieb
einer weiteren halben Gruppe entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 20.000 €
sowie höhere Pauschalen u.a. für Spiel- und Beschäftigungsmaterial,
Fortbildungen und Reinigungsmittel etc. Diese Pauschalen richten sich nach der
Gruppenanzahl, den Mitarbeitern sowie der Kinderzahl.
Aus Sicht der
Kita-Planung des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird die Erweiterung der Kita
Zernien um eine halbe Elementargruppe befürwortet. Durch die Aufnahme der
angemeldeten U3-Kinder werden mehr Plätze im Elementarbereich erforderlich. Die
Plätze im Elementarbereich werden mit der Erweiterung um eine halbe Gruppe im
August 2014 bereits bis auf 2 freie Plätze ausgelastet sein.
Rh Schultz fragt,
ob der Bewegungsraum gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob eine Umnutzung als
Gruppenraum problemlos möglich ist.
Herr Christiansen
erklärt, dass ein Bewegungsraum erst ab der 3. Gruppe vorgeschrieben ist,
desweiteren ist der Bewegungsraum durch die halbe Gruppe nicht permanent
blockiert. Die Einrichtung arbeitet größtenteils mit offenen Gruppen.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Der Erweiterung um
eine halbe Gruppe wird zugestimmt; die Samtgemeinde Elbtalaue trägt ab
01.08.2014 die Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung (einschließlich
der einmaligen Aufwendungen).