Sitzung: 14.05.2014 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/741/2014
Frau Scharf erläutert, dass im Zusammenhang mit dem Anschluss
an die Biogasanlage Zernien dem Trägerverein Waldbad Zernien e.V. erhebliche
Kosten entstanden sind.
Für den Anschluss an die Biogasanlage wurden für die
erforderlichen Arbeiten und Materialkosten i. H. v. 4.277,75 € in Rechnung
gestellt.
Zudem war ein zusätzlicher Heizkessel im Wert von 2.000,00 €
sowie ein Umbau zum Frostschutz der Heizkörper und Rohrleitungen dringend
erforderlich, die Kosten hierfür betrugen 1.614,48 €. Insgesamt musste der
Förderverein 7.892,23 € aufwenden.
Die Samtgemeinde hat alle Freibäder in die Trägerschaft
Dritter gegeben und sich somit aus der freiwilligen Aufgabe zurückgezogen.
So erhält der Förderverein für das Waldbad Zernien einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 9.970 € für die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die Freibäder
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie für das Hallenbad in Dannenberg
(Elbe) besteht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker.
Solch hohe Investitionskosten kann der Förderverein aus
seinen eigenen Mitteln jedoch nicht aufbringen, so Frau Scharf weiter.
Auch in Hinblick auf die Schulträgerschaft für die
„Grundschule an der Göhrde“ hat die Samtgemeinde Elbtalaue ein berechtigtes
Interesse am Erhalt des Waldbades sowie der Nutzung durch die Grundschule.
Die Bereitstellung von Wasserflächen zur Durchführung des
Schwimmunterrichts sowie Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur
Schwimmstätte ist Aufgabe des Schulträgers. Dieser hat gem. § 108 NSchG
(Niedersächsisches Schulgesetz) die Benutzung eigener oder benachbart gelegener
Schwimmbäder kostenfrei sicherzustellen sowie die notwendigen Kosten für eine
innerschulische Schülerbeförderung bereitzuhalten.
Durch Nutzung des nahegelegenen Waldbades entstehen der
Samtgemeinde keine Kosten für Bustransfers, ins Schwimmbad z.B. nach Dannenberg
(Elbe).
Die hohen Wassertemperaturen garantieren zudem einen generell
längeren Schwimmbadbetrieb und sind besser dem Schulbetrieb anzupassen.
Die Verwaltung hält einen Zuschuss zu den Investitionskosten
daher für angemessen, HH-Reste stehen zur Verfügung.
Rh Schultz zeigt sich sehr erfreut über den Vorschlag der
Verwaltung, besonders vor dem Hintergrund, dass der Förderverein des Waldbades
der Älteste und somit Vorreiter für die übrigen Fördervereine ist. Somit steht
er uneingeschränkt hinter der Zahlung eines Zuschusses, jedoch wüsste er gern
woher die Haushaltsreste i. H. v. 5.000,- Euro stammen. Ggfs. könnten weitere
Haushaltsmittel für das Waldbad zur Verfügung gestellt werden.
Frau Scharf kann die direkte Herkunft der Haushaltsreste
nicht benennen, jedoch gibt sie zu bedenken, dass es sich bei dem Zuschuss um
eine freiwillige Aufgabe handelt und dass weitere freie Haushaltsreste, wenn
sie noch vorhanden sein sollten, dann doch in die Grundschule fließen sollten,
da dieses eine Pflichtaufgabe ist.
Rh Schultz schlägt vor, die nächste Ausschusssitzung im
Waldbad Zernien abzuhalten, damit sich alle ein Bild von der Weiterentwicklung
des Bades machen können.
AV Voß begrüßt diesen Vorschlag, damit die
Ausschussmitglieder mit der Zeit sämtliche Einrichtungen der Samtgemeinde
Elbtalaue persönlich gesehen haben.
Frau Steckelberg wird diesen Vorschlag mitnehmen und für die
nächste Sitzung berücksichtigen. Sie möchte abschließend mitteilen, dass der
Betrag von 5.000,- Euro vom Förderverein benannt wurde und nicht von der Verwaltung
vorgegeben wurde.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Der Förderverein
Waldbad Zernien e.V. erhält einen Investitionszuschuss in Höhe von 5.000 €.