Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Scharf erläutert, dass im Zusammenhang mit dem Anschluss an die Biogasanlage Zernien dem Trägerverein Waldbad Zernien e.V. erhebliche Kosten entstanden sind.

Für den Anschluss an die Biogasanlage wurden für die erforderlichen Arbeiten und Materialkosten i. H. v. 4.277,75 € in Rechnung gestellt.

Zudem war ein zusätzlicher Heizkessel im Wert von 2.000,00 € sowie ein Umbau zum Frostschutz der Heizkörper und Rohrleitungen dringend erforderlich, die Kosten hierfür betrugen 1.614,48 €. Insgesamt musste der Förderverein 7.892,23 € aufwenden.

 

Die Samtgemeinde hat alle Freibäder in die Trägerschaft Dritter gegeben und sich somit aus der freiwilligen Aufgabe zurückgezogen.

So erhält der Förderverein für das  Waldbad Zernien einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 9.970 € für die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die Freibäder Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie für das Hallenbad in Dannenberg (Elbe) besteht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Wasserverband Dannenberg-Hitzacker.

Solch hohe Investitionskosten kann der Förderverein aus seinen eigenen Mitteln jedoch nicht aufbringen, so Frau Scharf weiter.

 

Auch in Hinblick auf die Schulträgerschaft für die „Grundschule an der Göhrde“ hat die Samtgemeinde Elbtalaue ein berechtigtes Interesse am Erhalt des Waldbades sowie der Nutzung durch die Grundschule.

Die Bereitstellung von Wasserflächen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sowie Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schwimmstätte ist Aufgabe des Schulträgers. Dieser hat gem. § 108 NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz) die Benutzung eigener oder benachbart gelegener Schwimmbäder kostenfrei sicherzustellen sowie die notwendigen Kosten für eine innerschulische Schülerbeförderung bereitzuhalten.

Durch Nutzung des nahegelegenen Waldbades entstehen der Samtgemeinde keine Kosten für Bustransfers, ins Schwimmbad z.B. nach Dannenberg (Elbe).

Die hohen Wassertemperaturen garantieren zudem einen generell längeren Schwimmbadbetrieb und sind besser dem Schulbetrieb anzupassen.

 

Die Verwaltung hält einen Zuschuss zu den Investitionskosten daher für angemessen, HH-Reste stehen zur Verfügung.

 

Rh Schultz zeigt sich sehr erfreut über den Vorschlag der Verwaltung, besonders vor dem Hintergrund, dass der Förderverein des Waldbades der Älteste und somit Vorreiter für die übrigen Fördervereine ist. Somit steht er uneingeschränkt hinter der Zahlung eines Zuschusses, jedoch wüsste er gern woher die Haushaltsreste i. H. v. 5.000,- Euro stammen. Ggfs. könnten weitere Haushaltsmittel für das Waldbad zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Scharf kann die direkte Herkunft der Haushaltsreste nicht benennen, jedoch gibt sie zu bedenken, dass es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Aufgabe handelt und dass weitere freie Haushaltsreste, wenn sie noch vorhanden sein sollten, dann doch in die Grundschule fließen sollten, da dieses eine Pflichtaufgabe ist.

 

Rh Schultz schlägt vor, die nächste Ausschusssitzung im Waldbad Zernien abzuhalten, damit sich alle ein Bild von der Weiterentwicklung des Bades machen können.

AV Voß begrüßt diesen Vorschlag, damit die Ausschussmitglieder mit der Zeit sämtliche Einrichtungen der Samtgemeinde Elbtalaue persönlich  gesehen haben.

 

Frau Steckelberg wird diesen Vorschlag mitnehmen und für die nächste Sitzung berücksichtigen. Sie möchte abschließend mitteilen, dass der Betrag von 5.000,- Euro vom Förderverein benannt wurde und nicht von der Verwaltung vorgegeben wurde.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Der Förderverein Waldbad Zernien e.V. erhält einen Investitionszuschuss in Höhe von 5.000 €.