Beschluss: Vertagung

Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch haben bei der Stadt  Dannenberg (Elbe) beantragt, den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken, zu ändern (Anträge sind der Vorlage beigefügt).

Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke innerhalb eines Baugebiets auf jeder Seite eine fünfreihige Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken  ist gemäß der textlichen Festsetzung  Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind potentielle Erwerber aufgefordert, Bauflächen in weitaus größerem Umfang als für ihr Gewerbe benötigt zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“ Gewerbeflächen kommt es so zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und Grünflächen auf den Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für „kleinere“ benötigte Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine Entscheidungsfindung der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher für das gesamte B-Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem B-Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das  Plangebiet durchziehende großzügige Schutzgehölzpflanzungen, extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen, Kleingewässer sowie Gras- und Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen geben würde.

Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene Änderungsmöglichkeiten denkbar:

a)      Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen. Die Kostenübernahme ist durch die Antragsteller zu gewährleisten.

b)      Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten Bebauungsplan Breeser Weg. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung zwischen allen Grundstücken ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße (ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.

Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der entstehende Fehlbedarf an Kompensationsflächen aufgrund von im Plangebiet fehlender geeigneter Flächen außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe)  besitzt eine Fläche in der Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die Kompensationsmaßnahmen in Frage kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c  BauGB können die dort für Kompensationen anfallenden Kosten von den Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend gemacht werden oder Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die Nutznießer erfolgen.

Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht betroffen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.

AV Siemke und FBL Hesebeck erläutern den Sachverhalt.

Rh Herzog spricht sich grundsätzlich dagegen aus, Grünflächen nicht in  Baugebieten sondern außerhalb von Baugebieten auszuweisen.

AV Siemke erläutert, dass sein relativ großes Grundstück im Gewerbegebiet Breeser Weg mit fast einem Drittel der Grundstücksfläche bepflanzt werden musste.

Rf Ramm spricht sich hinsichtlich der Gestaltung des östlichen Ortseingangs von Dannenberg für die Bepflanzung der Grundstücksgrenzen Volksbank / Süßmilch aus und schlägt vor, die Pflanzvorgaben im Bebauungsplan prozentual an die Grundstücksgrößen anzupassen.

Nach kurzer Beratung wird der TOP zur nächsten Sitzung vertagt. Vor der Sitzung soll ein Ortstermin stattfinden und die festgesetzten Grünflächen sollen anhand des Original-Bebauungsplans dargelegt werden.