Sitzung: 29.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 30/0774/2014
Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma
Süßmilch haben bei der Stadt Dannenberg
(Elbe) beantragt, den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten
Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken, zu ändern (Anträge sind der
Vorlage beigefügt).
Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen
Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter
Grundstücke innerhalb eines Baugebiets auf jeder Seite eine fünfreihige
Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken ist gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die
B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
Wegen der in dem B-Plan enthaltenen Festsetzungen sind
potentielle Erwerber aufgefordert, Bauflächen in weitaus größerem Umfang als
für ihr Gewerbe benötigt zu erwerben. Insbesondere bei „kleineren“
Gewerbeflächen kommt es so zu einem „Missverhältnis“ zwischen Bau- und
Grünflächen auf den Gewerbegrundstücken. Bei Ansiedlungsgesprächen für
„kleinere“ benötigte Gewerbeflächen sind es gerade diese Festsetzungen die eine
Entscheidungsfindung der Ansiedlungsinteressenten erschweren.
Die beantragte Aufhebung der hier betroffenen Bepflanzungsgebote sollte daher
für das gesamte B-Plangebiet erfolgen. Notwendige Biotopverbünde sind in diesem
B-Plangebiet durch zahlreiche Festsetzungen von das Plangebiet durchziehende großzügige
Schutzgehölzpflanzungen, extensive Grünlandflächen, Feldgehölzreihen,
Kleingewässer sowie Gras- und Staudenfluren gesichert.
Auf bereits entsprechend der geltenden Festsetzungen genutzten Gewerbeflächen
würden zusätzliche planerische Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so dass es für
diese Grundstücke keine „Schlechterstellung“ gegenüber noch bebaubaren Flächen
geben würde.
Aufgrund der Anträge der o.g. Firmen sind somit verschiedene
Änderungsmöglichkeiten denkbar:
a)
Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für die Grundstücke
Volksbank / Süßmilch. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung
an den Grundstücken Volksbank / Süßmilch ist eine Ausgleichsfläche in gleicher
Flächengröße (ca. 0,4 ha) zu bepflanzen. Die Kostenübernahme ist durch die
Antragsteller zu gewährleisten.
b)
Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 für den gesamten
Bebauungsplan Breeser Weg. Für die Aufhebung der fünfreihigen Laubgehölzbepflanzung
zwischen allen Grundstücken ist eine Ausgleichsfläche in gleicher Flächengröße
(ca. 2,3 ha) zu bepflanzen.
Bei den vorgestellten Änderungen des Bebauungsplans muss der
entstehende Fehlbedarf an Kompensationsflächen aufgrund von im Plangebiet fehlender
geeigneter Flächen außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Stadt
Dannenberg (Elbe) besitzt eine Fläche in
der Gemarkung Bückau, welche grundsätzlich für die Kompensationsmaßnahmen in
Frage kommt. Über eine Satzung gem. § 135 a-c
BauGB können die dort für Kompensationen anfallenden Kosten von den
Nutznießern im B-Plangebiet Breeser Weg geltend gemacht werden oder
Kompensationsmaßnahmen könnten dort direkt über die Nutznießer erfolgen.
Die weitere im Bebauungsplan Breeser Weg festgesetzte Kompensation
von Eingriffen in Natur und Landschaft wird von der Änderung nicht betroffen.
Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen bleiben unberührt.
AV Siemke und FBL Hesebeck erläutern den Sachverhalt.
Rh Herzog spricht sich grundsätzlich dagegen aus, Grünflächen nicht
in Baugebieten sondern außerhalb von
Baugebieten auszuweisen.
AV Siemke erläutert, dass sein relativ großes Grundstück im
Gewerbegebiet Breeser Weg mit fast einem Drittel der Grundstücksfläche
bepflanzt werden musste.
Rf Ramm spricht sich hinsichtlich der Gestaltung des östlichen
Ortseingangs von Dannenberg für die Bepflanzung der Grundstücksgrenzen
Volksbank / Süßmilch aus und schlägt vor, die Pflanzvorgaben im Bebauungsplan
prozentual an die Grundstücksgrößen anzupassen.
Nach kurzer Beratung wird der TOP zur nächsten Sitzung vertagt. Vor der
Sitzung soll ein Ortstermin stattfinden und die festgesetzten Grünflächen
sollen anhand des Original-Bebauungsplans dargelegt werden.